RIS AI
7 117 Treffer362 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 1330–134325. Sonderfragen bei bestimmten Körperschaften (§§ 7 und 13 bis 17 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…130 AktG idF BGBl. Nr. 475/1990 übertragen wurden, sind bei der Einkommensermittlung steuerwirksam zu berücksichtigen. Nicht steuerhängig sind nur die steuerunwirksam gebildeten Haftrücklagenteile. Die erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des Finanzmarktanpassungsgesetzes 1993 zu § 103 Z 12 BWG, BGBl. Nr. 532/1993, setzen trotz der im…

ZK-06900. Rechtsgrundlagen Gliederung im UZK
geltende FassungRichtlinien01.04.2020

…resources/documents/customs/customs_code/guidance_valuation_en.pdf) (wird von der EK überarbeitet). Siehe Anlage 9 zu dieser ARL. 0.6. Erläuternde Bemerkungen des früheren Anhangs 23 ZK-DVO Siehe Anlage 5 zu dieser ARL Siehe Abschnitt 0.5., New Guidance, Customs Valuation Compendium…

ZK-0690Anlage 5
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

…23 zur ZK-DVO) Der frühere Anhang 23 ZK-DVO wurde mit der Inkraftsetzung des UZK gestrichen. Die Textierungen haben teilweise Rechtstexten nicht entsprochen (zB wurden Beispiele im Rechtstext angeführt). Die erläuternden Bemerkungen wurden nunmehr in das Handbuch der Zollwerttexte ("Kompendium"), "Abschnitt B: Erläuternde Anmerkungen…

ZK-06902. Bestandteile des Transaktionswerts nach Art. 71 UZK
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

…aufgeteilte Wert der vom Käufer unentgeltlich oder zu ermäßigten Preisen zur Verfügung gestellten Gegenstände und Leistungen (= Beistellungen) hinzuzurechnen. Dies gilt zB für Lizenzgebühren, die für die Inanspruchnahme von Herstellungsknow-how gezahlt werden. Die erläuternden Bemerkungen des früherenAnmerkungen in der Anhang 23 ZK-DVOAnlage 5…

UmgrStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Umgründungspartner. Grundsatz der rückwirkenden Umgründung (Rückwirkungsfiktion) Die unternehmensrechtliche Neunmonatsfrist ist steuerlich maßgebend. Im Gegensatz zur zivilrechtlich möglichen schuldrechtlichen Rückbeziehung gilt ertragsteuerlich die Umgründung als mit Ablauf des vereinbarten Stichtages als vollzogen. Das Vermögen und die Einkünfte sind daher dem Rechtsvorgänger bis zum Ende des Stichtages…

EStR 2000 Rz 775229.5.8 Steuerreporting
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…SteuerreportingVO ist das Steuerreporting dem Steuerpflichtigen immer spätestens bis zum 31. März des Folgejahres zur Verfügung zu stellen (die ersten Steuerreportings sind bis zum März 2026 auszustellen und können für die Veranlagung 2025 herangezogen werden). Auf Verlangen des Steuerpflichtigen kann darüber hinaus eine Ausstellung der…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…des geltenden Gebührengesetzes durch die Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist. Die Gebührenrichtlinien wurden ursprünglich 2007 veröffentlicht und 2019 neu erlassen. Aufgrund weitreichender gesetzlicher Änderungen in den letzten Jahren, die vor allem die Modernisierung des Gebührengesetzes…

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Bedingungen fest, zu denen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und Alternative Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 (siehe Rz 52 ff) in Österreich aufgelegt, verwaltet und vertrieben werden dürfen. Rz 6: Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren liegt nach §…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Da die Bezirksverwaltungsbehörde über einen eigenen Amtsexekutor verfügt, nimmt sie die Exekution selbst vor. 3. Der Bürgermeister stellt selbst einen Exekutionsantrag an das zuständige Bezirksgericht. Rz 1789: Vor Einleitung des Vollstreckungsverfahrens muss der Schuldner nicht zuerst zur Zahlung der Geldleistung aufgefordert werden.

PV-Erlass Rz 1–51. Allgemeines und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Abwicklungsstelle für Ökostrom Österreich) verkauft. Der für den Eigenbedarf benötigte Strom wird zur Gänze von einem Energieversorgungsunternehmen aus dem Ortsnetz bezogen. Beim Überschusseinspeiser wird die erzeugte Energie für den Eigenbedarf (privater Bedarf oder Bedarf eines anderen Betriebs desselben Steuerpflichtigen) verwendet. Der Anteil am erzeugten Strom…

GMSR Rz 1–21. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 6 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…2017) vom 29. Oktober 2014 geregelt (§ 1 Abs. 2 GMSG). Die Richtlinie 2014/107/EU verpflichtet die EU-Staaten zur Implementierung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen. Aufgrund der Richtlinie sind Finanzinstitute verpflichtet, Melde- und Sorgfaltsvorschriften anzuwenden, die mit denen…

UmgrStR 2002 Rz 2551.4a. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…gemäß § 12a Abs. 6 Z 2 lit. a KStG 1988; siehe dazu KStR 2013 Rz 1309dy ff). Zur Beantragung eines Zins- oder EBITDA-Vortrages ab der Veranlagung 2023 siehe § 39 Abs. 4 EStG 1988 idF AbgÄG 2023 (dazu EStR 2000 Rz 7511a ff). § 12a Abs…

EStR 2000 Rz 3932–39389.5.3.3 Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Dadurch muss für eine Berücksichtigung der COVID-19-Rücklage nicht erst eine Veranlagung durchgeführt werden. Der Antrag ist nur bis zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2019 zulässig. Zudem ist eine Ermittlung des voraussichtlichen Betrages dem Antrag zwingend anzuschließen. Randzahlen 3939 bis 4000: derzeit…

ZK-0612Titel IV - Bemerkungen zu den Angaben in der Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

Titel IV - Bemerkungen zu den Angaben in der Zollanmeldung 8. Allgemeine Bemerkungen zu den Abschnitten I - III 8.1. Sprachcodierungen Die elektronische Anmeldung unter e-zoll ist - wie jede andere Anmeldung auch - gemäß Artikel 211 ZK-DVO in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates, in dem…

NeuFöR Rz 194–1979. Erklärung der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…siehe Rz 95 ff). Bei rechtzeitiger elektronischer Anzeige des Erwerbsvorganges und Einstellen der Urkunde in ein durch Bundesgesetz vorgesehenes Urkundenarchiv (vgl. Rz 97) kann auch das Formular NeuFö 2 mittels dieses Urkundenarchivs dem Finanzamt zur Verfügung gestellt werden. 9.1. Bestätigung der Beratung (§ 5a Abs…

ZK-17700. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…kursiv dargestellt. 0.2. Rechtsgrundlagen 0.2.1. Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1. 0.2…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…07.2009, RV/3277-W/0716/0763; 15.09.2010, RV/0327-G/09). In Anspruch genommen wird eine Behörde durch ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen, wie Anträgen oder Erklärungen. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Behörde ist jener, zu…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

… 24a VwGG. Eine Gebühr nach dem GebG ist hierfür nicht mehr vorgesehen. | Eingaben an Gerichte durch dritte Personen um Akteneinsicht und Anträge zur Beglaubigung von Erkenntnissen ergehen nicht in Justizverwaltungsangelegenheiten und unterliegen daher keiner Gebühr. | Keiner Gebühr unterliegen Eingaben bzw. Protokolle an Gerichte…

UP-4810Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4810 (Arbeitsrichtlinie Andorra Agrar) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Bauwerken aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben siehe Rz 446). Vor Beendigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gibt der Bewilligungswerber eine erneute Stellungnahme ab, in der er zusätzliche Beweise vorbringt. Die zweite Stellungnahme im verwaltungsgerichtlichen Verfahren stellt eine ergänzende Begründung zur vorangegangenen Eingabe dar…