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EStR 2000 Rz 6710–671422.5.2.2 Ermittlung der ImmoESt und Haftung des Parteienvertreters
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…keine widerstreitenden Erberklärungen vor), ist die auf die einzelnen Erben entfallende Steuer auf deren Abgabenkonto im Wege der ImmoESt zu entrichten bzw. ist eine besondere Vorauszahlung durch den Kurator zu leisten. Ist dies nicht der Fall (sind keine Erben bekannt oder wurden widerstreitende Erberklärungen abgegeben…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

28.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988) 28.4.3.1 Allgemeines Rz 7543: Der Steuererklärungspflicht ist dann entsprochen, wenn die Erklärung grundsätzlich die für die Veranlagung maßgebenden Angaben enthält. Daher ist etwa die Einreichung eines unterschriebenen Einkommensteuererklärungsformulars ohne Angaben über Art bzw. Höhe der…

UP-43001.3. Definitionen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

1.3. Definitionen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff 1."Zollpräferenzmaßnahmen" bzw. "Abkommen" das multilaterale EWR-Abkommen mit einer Kumulierungszone bestehend aus den EFTA-Ländern, den MED-Ländern, den Färöer und der Türkei; 2."Präferenzzone" das Gebiet der EU, der EFTA-Länder, der EWR…

NeuFöR Rz 194–1979. Erklärung der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

9. Erklärung der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 194: Die Bestimmung des § 4 NeuFöG ist auf Betriebsübertragungen sinngemäß anzuwenden (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG). Die Erklärung der Betriebsübertragung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12…

ZK-15801.40. Zollschuld - Artikel 5 Z 18 UZK
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

1.40. Zollschuld - Artikel 5 Z 18 UZK Zollschuld ist die Verpflichtung einer Person, den aufgrund der geltenden zollrechtlichen Vorschriften für eine bestimmte Ware vorgesehenen Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu entrichten. 1.41. Zollschuldner - Artikel 5 Z 19 UZK Zollschuldner ist eine zur Erfüllung…

ZK-2030Anhang 8B: Kurznummern für Einfuhrabgabenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

Anhang 8B: Kurznummern für Einfuhrabgabenbefreiungen Bei Einfuhren zur gleichzeitigen Überlassung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr des Verfahrens 40** können Waren in der Anmeldung durch eine in der folgenden Liste angeführte Kurzcodierung zusammengefasst werden, sofern die dabei angeführten Bestimmungen eingehalten wurden. | Kurznummer |…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…

EStR 2000 Rz 7552–755528.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

28.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988) 28.4.5.1 Buchführende Steuerpflichtige Rz 7552: Wer den Gewinn auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung (siehe §§ 124 und 125 BAO) oder freiwillig gemäß §§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG 1988 ermittelt, hat der Steuererklärung eine…

EStR 2000 Rz 7534–754228.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

28.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988) 28.4.1 Begriff und Form der Erklärung Rz 7534: Mit der Steuererklärung sind dem Finanzamt die für eine Veranlagung erforderlichen Grundlagen bekannt zu geben. Die Erklärung ist in schriftlicher Form unter Verwendung des amtlichen Vordruckes einzureichen…

ZK-15801.14. Inhaber des Verfahrens - Artikel 5 Z 35 UZK
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

1.14. Inhaber des Verfahrens - Artikel 5 Z 35 UZK Inhaber des Verfahrens ist a)die Person, die die Zollanmeldung abgibt oder in deren Auftrag diese Anmeldung abgegeben wird, oder b)die Person, der die Rechte und Pflichten hinsichtlich eines Zollverfahrens übertragen wurden. 1.15…

ZK-15801.27. Unionswaren - Artikel 5 Z 23 UZK
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

1.27. Unionswaren - Artikel 5 Z 23 UZK Unionswaren sind Waren, die a)im Zollgebiet der Union vollständig gewonnen oder hergestellt wurden und bei deren Herstellung keine aus Ländern oder Gebieten außerhalb des Zollgebiets der Union eingeführten Waren verwendet wurden, b)aus Ländern oder Gebieten…

KRL 20124.3. Weitere Unterlagen / Begriffsdefinitionen / Inhalte
geltende FassungRichtlinien28.12.2011

4.3. Weitere Unterlagen / Begriffsdefinitionen / Inhalte Verfahrensdokumentation Bedienungsanleitung, Handbuch, Konfigurationsanleitung, Einrichtungsprotokolle und sonstige zur Kasse gehörende Organisationsunterlagen. Aus der Verfahrensdokumentation soll der Inhalt, Aufbau und Ablauf des Abrechnungsverfahrens und der Umfang der tatsächlichen Nutzung von etwaigen Teilprogrammen (zB integriertes Warenwirtschaftssystem) vollständig ersichtlich sein. Insbesondere muss…

VS-10002.4. Begriffsdefinitionen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

2.4. Begriffsdefinitionen Im Bereich der Verbrauchsteuern gelten folgende aus der SystemRL sowie den österreichischen VSt-Ges abgeleitete Begriffsbestimmungen: 2.4.1. Steuergebiet Steuergebiet ist das Bundesgebiet der Republik Österreich, ausgenommen das Gebiet der Ortsgemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg). Gemäß Art. 5 Abs. 3…

ZK-17701. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

1. Begriffsbestimmungen Die Begriffe, welche im Zusammenhang mit den Vereinfachungen bei der Zollanmeldung verwendet werden, sind nachstehen erläutert: 1.1. Anmelder - Artikel 5 Z 15 UZK Anmelder ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung, eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, eine summarische Eingangsanmeldung, eine…

UP-43001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | EFTA-Länder | Island, Norwegen und Schweiz in Zollunion mit Liechtenstein | EWR | Europäischer Wirtschaftsraum (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) | MED-Länder | Teilnehmerländer des Barcelona-Prozesses (Algerien…

UP-30002.7. Allgemeine Hinweise betreffend die Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

2.7. Allgemeine Hinweise betreffend die Präferenznachweise 2.7.1. Ausfüllung und Änderungen Werden die Präferenznachweise handschriftlich ausgefertigt oder handschriftlich ergänzt, so muss dies mit Tinte oder Kugelschreiber und in Druckschrift erfolgen. Radierungen oder Überschreibungen sind unzulässig. Änderungen sind so vorzunehmen, dass die irrtümliche Eintragung…

ZK-0612Titel IV - Bemerkungen zu den Angaben in der Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

Titel IV - Bemerkungen zu den Angaben in der Zollanmeldung 8. Allgemeine Bemerkungen zu den Abschnitten I - III 8.1. Sprachcodierungen Die elektronische Anmeldung unter e-zoll ist - wie jede andere Anmeldung auch - gemäß Artikel 211 ZK-DVO in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates, in dem…

ZK-2260Anhang 10AN Begriffsbestimmung und Übersetzung
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

Anhang 10AN Begriffsbestimmung und Übersetzung Die vorgegebenen eingedruckten Angaben in den einzelnen Feldern des Versandbegleitdokuments sind in englischer Sprache abgefasst. Zur Erläuterung sind die wichtigsten Angaben im Anhang angeführt. Begriffsbestimmung und Übersetzung | AccDocETD | AccompanyingElectronic Transport Document | Versandbegleitdokument | CaoDep | Competent Authority…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

6. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG) 6.1. Begriff (Art. 5 Nr. 28 und 29 UZK) Erstattung ist die Rückzahlung eines entrichteten Einfuhr- oder…