…Zeitpunkt des Eintritts der Umstände nicht ermitteln muss, sondern die Bemessungsgrundlage mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Meldung und den Anschaffungskosten anzunehmen hat. Dies gilt analog im Fall der Entstehung des Besteuerungsrechts. Sind daher die Umstände, die zur Einschränkung des Besteuerungsrechts…
…Umwandlungen auf natürliche Personen als Rechtsnachfolger. Zur Entstehung des Besteuerungsrechts gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 Teilstrich 3 UmgrStG mit anschließender "Export-Einbringung" der umwandlungsbedingt entstehenden Mitunternehmeranteile siehe Rz 860g. 2.3.5.1.3. Entstehen von Besteuerungsrechten am übertragenen Vermögen Rz 497: Wird Vermögen…
…sonstige Umstände eintreten, die (wieder) zu einer Entstehung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen. Die Rücküberführung, Rückverlegung oder der Wiedereintritt in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich löst daher einerseits keine Festsetzung der im Jahr der Überführung bzw. Verlegung nicht festgesetzten…
…den entfälltverschiedenen Fallkonstellationen der Entstehung des Besteuerungsrechts samt Beispielen siehe sinngemäß bereits näher Rz 160a ff. 6.3.1.5. Schuldrechtliche Rechtsbeziehungen im Rückwirkungszeitraum Rz 1691: Durch Verweis in § 34 Abs. 1 letzter Satz UmgrStG auf § 18 Abs. 3 UmgrStG werden die Bestimmungen des Art…
… 20 Abs. 4 Z 1 UmgrStG). Zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts mit Ratenzahlung ab dem 1.1.2020 kann es nur noch in Randbereichen kommen. Eine Ratenzahlung ist insbesondere in folgenden Fällen - auch nach dem 31.12.2019 - möglich: Einbringung von "Anrechnungsbetriebsstätten" in eine EU…
…vor. Die steuerneutrale Neubewertung mit dem gemeinen Wert kommt auch bei der Übernahme ausländischen Vermögens im Falle des "Hineinwachsens" in ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Anrechnungsmethode in Betracht, durch den das Besteuerungsrecht der Republik Österreich entsteht. Beispiel 1: Anlässlich der Import-Verschmelzung einer französischen Aktiengesellschaft auf eine…
…übernehmenden Körperschaft (im Beispiel in Rz 265c durch die ausländische X1) sind jedenfalls im Hinblick auf das Vorliegen von Missbrauch zu würdigen und können folglich ebenso eine Besteuerung auslösen. Rz 265e: Eine Einschränkung des Besteuerungsrechtes hinsichtlich der Anteile an der übertragenden Körperschaft nach Maßgabe von …
…Ausübung des Aufwertungswahlrechtes gemäß § 16 Abs. 6 letzter Satz UmgrStG im Einbringungsvertrag festzuhalten. Ob es anlässlich der Einbringung zu einer (teilweisen) Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich kommt (siehe dazu Rz 854 ff). Dies ist für eine etwaige spätere Festsetzung (im Anwendungsbereich des Nichtfestsetzungskonzepts), Entstehung…
…Z 6 lit. c bis e EStG 1988 sind sinngemäß anzuwenden, weshalb im Falle der Einschränkung des Besteuerungsrechtes gegenüber EU/EWR-Staaten ein Antrag auf Ratenzahlung von der übernehmenden Körperschaft gestellt werden kann (bis 31.12.2015: ein Antrag auf Nichtfestsetzung). § 36 Abs. 3 Z…
…17 Abs. 2 Z 1 UmgrStG entschieden hat. Siehe dazu Rz 940 ff. 3.5.1.3a. Bewertung des übernommenen Vermögens bei "Importeinbringungen" Rz 972a: Soweit das Besteuerungsrecht Österreichs hinsichtlich übernommener Vermögensteile entsteht, sind die übernommenen Vermögensteile mit dem gemeinen Wert anzusetzen, soweit sich aus §…
…und ist nur eine zufällige, durch eine unterschiedliche Sachlage entstehende Wirkung, sie ist aber doch nur die Kehrseite des gegenwärtig international praktizierten Systems der zwischenstaatlichen Abgrenzung von Besteuerungsrechten und insofern nicht ohne jeden sachlichen Grund (VfGH 16.6.1995, G 191/94, G 192/94)…
…die letzten drei Sätze des § 27 Abs. 6 Z 1 lit. e EStG 1988 zur Anwendung. In Bezug auf sonstige Wirtschaftsgüter und Derivate iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 liegt nur im Fall a) ein Wiedereintritt in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich vor…
…bei umgründungsbedingtem Entstehen des Besteuerungsrechts der Republik Österreich hinsichtlich des übertragenen Vermögens. Steuerwirksame Steuerwirksame Aufwertungsoption für umgegründetes Auslandsvermögen bei Inlandsumgründungen und für Inlandsvermögen bei Auslandsumgründungen in Fällen eines DBA mit Anrechnungsmethode. Steuerwirksame Zwangsaufwertung bei umgründungsbedingter Einschränkung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich hinsichtlich des übertragenen Vermögens…
…AbgÄG 2005 betrifft insbesondere das Entstehen oder die Erweiterung einer internationalen Schachtelbeteiligung im Falle der Exporteinbringung eines betriebszugehörigen steuerhängigen Kapitalanteils (siehe dazu Rz 860h). Werden aufgrund einer einbringungsbedingten Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich das eingebrachte Vermögen sowie die Anteile des Einbringenden an der übernehmenden…
…der sich in dem Depot befindlichen Wertpapiere weiterhin gesichert ist (näher dazu Abschnitt 20.2.2.5). Für den Fall des Verlusts des Besteuerungsrechts hinsichtlich der übertragenen Wirtschaftsgüter sind in der Z 1 vorrangig anzuwendende Sonderbestimmungen vorgesehen. Die Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und sonstigen Ansprüchen…
…Derivate im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 stets zum Entstehen der Steuerpflicht gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988. Mit Eintritt der beschränkten Steuerpflicht geht nämlich auch bezüglich sonstiger Wirtschaftsgüter und Derivate nach inländischem Recht das Besteuerungsrecht an den Wertsteigerungen…
…Beteiligung an der T-GmbH zum 31.12.19 beträgt 4.000, der gemeine Wert 5.400. Verschmelzungsbedingt kommt es zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechtes Österreichs hinsichtlich der Anteile an der inländischen T-GmbH. Da die übernehmende X-AG eine in der Anlage zum UmgrStG…
…kommt der Steuertatbestand des § 27 Abs. 3 EStG 1988 zum Tragen. Die tauschbedingte Steuerpflicht tritt bei betrieblich gehaltenen Anteilen an der übertragenden Körperschaft mit dem Entstehen des Anspruches auf neue Anteile und bei außerbetrieblich gehaltenen Anteilen mit dem tatsächlichen Umtausch ein. Rz 403: Die Anteilsinhaber…
…UmgrStG nicht oder nicht zur Gänze zur Anwendung kommen, sind die für sonstige Steuerrechtsfolgen zuständigen Abgabenbehörden zu benachrichtigen. Entstehen bei der für die Verkehrssteuern oder die für die Anteilsinhaber zuständigen Abgabenbehörde auf Grund der eingereichten Unterlagen Zweifel, ob die Anwendungsvoraussetzungen des § 1 UmgrStG erfüllt sind…
…des Besteuerungsrechtes gegenüber EU/EWR-Staaten eine Entrichtung der Steuerschuld in Raten (bis 31.12.2015: ein Antrag auf Nichtfestsetzung) möglich (siehe Rz 44a ff). Import-Zusammenschluss: Zur Bewertung bei einem Import-Zusammenschluss siehe Rz 1458a. 4.2.6. Internationale Schachtelbeteiligung Rz 1449: Zum Entstehen…