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RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

18. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO) 18.1. Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen…

LRL 2012 Rz 195–19710.2.2. Sonderbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…wonach die Verjährung mit dem Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde (VwGH 20.3.2024, Ra 2023/15/0065). Rz 197: Die absolute Verjährungsfrist beträgt nach § 209 Abs. 3 BAO zehn Jahre (ab Entstehung des Abgabenanspruches). Hievon abweichend verjährt das Recht…

RAE Rz 1566–157918.9. Ermessen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…5 FinStrG frühestens nach Einleitung des Strafverfahrens (§§ 82 Abs. 3 und 83 Abs. 3 FinStrG) erlassen werden. Dem Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches entspricht somit diesbezüglich der Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens. Rz 1569: Ein Sicherstellungsauftrag kann unabhängig von der Einleitung eines Strafverfahrens erfolgen (VwGH…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…BAO). Rz 575: Der Abgabenanspruch betreffend Aussetzungszinsen entsteht laufend während jener Zeit, in welcher der Zahlungsaufschub in Anspruch genommen wird (VwGH 19.2.1997, 95/13/0046), und nicht erst im Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung. Die Entstehung des Abgabenanspruches ist insbesondere für den Beginn der…

RAE Rz 1846–186721.6. Unterbrechung der Verjährung (§ 238 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…gegenüber, da die Festsetzungsverjährung von der Entstehung des Abgabenanspruches abhängig ist (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336; VwGH 18.7.2002, 2002/16/0159). Rz 1851: Gemäß § 238 Abs. 2 BAO wird die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach…

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…die vom Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches abgeleitete (fünfjährige oder bei hinterzogenen Abgaben zehnjährige) Bemessungsverjährungsfrist (§ 208 Abs. 1 lit. a BAO) bereits abgelaufen ist. Dies gilt gemäß § 209 Abs. 5 BAO auch für die absolute Verjährung, die somit ebenfalls mit Eintritt des rückwirkenden Ereignisses beginnt…

ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…drei Monaten vom Zeitpunkt der Geltendmachung des Abgabenanspruches (Vordruck nach Anhang 33-03 UZK-DA) an gerechnet nicht erbracht wird und die Entstehung der Abgaben somit wahrscheinlich ist, erfolgt durch die Zollstelle Wien vor Ablauf dieser 3 Monate die Zustellung des Berechnungsvordruckes (Abgabenberechnung) mittels Vordruck…

RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Abgabepflichtige im Weg eines Abrechnungsbescheidantrages (§ 216 BAO) geltend machen. Als unrichtig erkannte Buchungen sind auch von Amts wegen richtig zu stellen (Rz 606). Rz 1833: Nach der Entstehung des dem Vollstreckungsverfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels (Rückstandsausweises) eingetretene, den Anspruch aufhebende bzw. hemmende Tatsachen - so auch die…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…je für die Entstehung des Zinsenanspruches maßgeblichen Differenzbetrag eine Abgabe. Obwohl ein nach Erlassung eines Nachforderungszinsenbescheides erlassener Gutschriftszinsenbescheid für dieselbe Abgabe den erstgenannten Bescheid nicht berührt, gilt für Zwecke des Säumniszuschlages die Minderung von Nachforderungszinsen durch dieselbe Abgabe betreffende später entstandene Gutschriftszinsen als Herabsetzung der…

EStR 2000 Rz 2418–24416.9 Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…BAO entstanden sind (VwGH 29.1.1965, 1558/64; VwGH 7.5.1965, 2208/63) und zwar in Höhe des Abgabenanspruches der anspruchsberechtigten Gebietskörperschaft, der sich auf Grund der Abgabengesetze ergibt (VwGH 29.1.1965, 1558/64). Eine Betriebssteuerschuld erlischt bei Abgabennachsicht mit dem Nachsichtsbescheid…

LStR 2002 Rz 628–6297.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs Rz 628: Die kraft Nachversteuerung anzufordernde Einkommensteuer ist weder eine Vorauszahlung, noch eine zu veranlagende Abgabe, noch ein Steuerabzugsbetrag. Der Anspruch auf Nachforderung der Einkommensteuer entsteht, wenn der Nachversteuerungstatbestand verwirklicht ist (§ 4 Abs. 1 BAO). Rz 629: Wird ein…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist (siehe Rz 1563 ff). Rz 1588: Nach § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer spätestens zehn Jahre (absolute Verjährung) nach Entstehung des Abgabenanspruchs (zur Entstehung des Abgabenanspruchs siehe Rz 1563…

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Verfügung des Abgabenschuldners über seine bereits fällige Gegenforderung im nachhinein gewissermaßen der Boden entzogen. Hat hingegen der Abgabenschuldner noch vor Fälligkeit seiner Gegenforderung über dieselbe verfügt, so kommt hier wieder der allgemeine Grundsatz zum Tragen, dass der Bund mit all denjenigen Abgabenansprüchen aufrechnen kann…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Körperschaft erlassen wurden, binden auch die übernehmende Körperschaft. Rz 144: Das Geltendmachen der Abgabenansprüche gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger obliegt dem für den Rechtsvorgänger zuständig gewesenen Finanzamt (VwGH 18.3.1987, 86/13/0165). Rz 145: Verfahrensrechtliche Rechte (zB Beschwerderecht, Antragsrecht auf Wiederaufnahme des Verfahrens, auf Wiedereinsetzung…

LStR 2002 Rz 10319–1034142.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 10341
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…die Rückzahlung der Einnahmen im Jahr 2005 zu berücksichtigen und damit den Werbungskostenabzug in das Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches zu verschieben. Im Jahr des Zuflusses wurde eine Besteuerung vorgenommen und im Jahr der Rückzahlung kann ein Werbungskostenabzug mangels entsprechender Einkünften keine steuerliche Wirkung entfalten…

FlugAbgR Rz 26–307. Abgabenschuld und Abgabenerhebung (§ 7 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…enthalten. Rz 28: Fälligkeitstag ist der 15. Tag des auf das Entstehen des Abgabenanspruches zweitfolgenden Monats. Beispiel: Für Abflüge im Monat April entsteht die Abgabenschuld mit Ablauf des Monats April. Für den Anmeldungszeitraum April ist die Abgabe spätestens am 15. Juni fällig. Rz 29: Erfolgt…

EStR 2000 Rz 615620.2.2.4.9 Nichtfestsetzung der entstandenen Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…1 lit. e BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 295a BAO mit Ablauf des Jahres, in dem das Ereignis eingetreten ist. Abänderungen gemäß § 295a BAO sind daher auch dann zulässig, wenn die vom Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches abgeleitete (fünfjährige) Bemessungsverjährungsfrist (§ 208 Abs…

VereinsR 2001 Rz 728–7566.3 Werbeabgabe (WerbeAbgG 2000)
geltende FassungRichtlinien12.01.2004

…Werbeabgabe. 6.3.1.10 Entstehen des Abgabenanspruches (§ 3 Abs. 2 WerbeAbgG 2000) Rz 747: Analog zur Regelung des Umsatzsteuergesetzes entsteht der Abgabenanspruch mit Ende des Kalendermonats, in dem eine Leistung erbracht wird, die der Werbeabgabe unterliegt. Printmedium: Mit Erscheinen des Mediums. Hörfunk und Fernsehen…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…217 Abs. 4 BAO ergebenden Zeiträume neu zu laufen. Rz 934: Die Respirofristen des § 211 Abs. 2 und 3 BAO sind für den Ablauf der beiden Dreimonatefristen des § 217 Abs. 3 BAO nicht anwendbar. Rz 935: Erlischt der Abgabenanspruch vor Ablauf der Dreimonatsfrist, etwa durch…

KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991) B.7.1. Anlassfälle Rz 1050: Die Steuerschuld entsteht bei der Lieferung gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (Ausnahme bei Istbesteuerung siehe Rz 1054 f); beim…