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ZT-70002.2.2. Vereinfachungen der handelsstatistischen Anmeldung
geltende FassungRichtlinien08.02.2021

2.2.2. Vereinfachungen der handelsstatistischen Anmeldung Die handelsstatistischen Angaben betreffend den elektrischeelektrischer Energie sind von den Anmeldepflichtigen der Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln (§ 1 Abs. 3 HStG 1995).

PV-Erlass Rz 110–1123.1.2.4. Übersicht
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Übersicht Rz 110: | Gemeinsam Energie erzeugen - Modelle im Vergleich | Modell | Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) | Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) | Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) | lokal | regional | Zulässig für (Energieart) | Strom | erneuerbaren Strom und Wärme | Strom | Anzahl Erzeugungsanlagen |…

EnAbgR Rz 1–181 Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…Stromerzeugung durch ein Notstromaggregat Rz 14: Besitzt ein Nicht-Elektrizitätsunternehmen Notstromaggregate (Ersatzstromanlagen) und werden zur Stromerzeugung keine erneuerbaren Primärenergieträger eingesetzt (siehe Rz 19a), so ist die erzeugte elektrische Energie nur dann zu versteuern, wenn das Aggregat über einen längeren Zeitraum eingesetzt und die Freigrenze des …

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…Nr. 112/2008), in dessen Bereich sich der Empfänger der Lieferung befindet, die Benützung seines Netzes und legt dem Empfänger der elektrischen Energie eine Rechnung über das Entgelt für die Benützung seines Leitungsnetzes. Ein "Netzbetreiber" im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 51 ElWOG 2010…

PV-Erlass Rz 116–1173.1.3. Beteiligte, Begriffsdefinitionen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Reststromlieferant) [Grafik]   Abbildung 5: Marktrelevante Akteure bei Energiegemeinschaften Quelle: Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften (https://energiegemeinschaften.gv.at/downloads/energiezukunft-gestalten/) Rz 117: Die zur Produktion von Energie verwendeten Erzeugungsanlagen können entweder von der Energiegemeinschaft oder von einem Mitglied angeschafft werden. Abhängig vom Eigentümer der…

VB-0820Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.10.2026

…Salzburger Landesregierung Abt. 5 US Postfach 527 5010 Salzburg | Tel: 0662 / 8042 - 4123 Fax: 0662 / 8042 - 4167 E-Mail: erika.haberl@salzburg.gv.at Steiermark: | Name | Dienststelle | Tel.Nr. | Tamara Friedrich | Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 - Energie, Wohnbau…

VB-0830Anlage 8
geltende FassungRichtlinien31.07.2026

…Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination Amt der Kärntner Landesregierung Flatschacherstrasse 70, 9020 Klagenfurt | 050536-18182 | | robert.mussnig@ktn.gv.at Steiermark: Steiermark | Name | Dienststelle | Tel.Nr. | Fax-Nr. | Email | Tamara Friedrich | Abteilung 15 - Energie, Wohnbau, Technik…

PV-Erlass Rz 100–1093. Energiegemeinschaften
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Allgemeines Rz 100: Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie. 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 101: Bereits seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Strom in Form gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen…

EStR 2000 Rz 740127.11 Ermäßigung nach dem Energieförderungsgesetz 1979 (§ 8 und § 9 EnFG)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

27.11 Ermäßigung nach dem Energieförderungsgesetz 1979 (§ 8 und § 9 EnFG) Rz 7401: Gemäß § 8 EnFG iVm § 9 EnFG, BGBl. Nr. 567/1979, ermäßigt sich die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer bei Kleinwasserkraftwerken ab Betriebsbeginn für die Dauer von 20 Jahren auf die Hälfte der gesetzlichen Beträge…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Folgenden begünstigte Erzeugergemeinschaften), nicht jedoch auf BEG. Rz 157: Die Befreiung ist auch anwendbar, wenn die erzeugte elektrische Energie vorerst gespeichert bzw. innerhalb einer begünstigten Erzeugergemeinschaft gespeichert und erst später verbraucht wird oder vorerst in das öffentliche Netz eingespeist und erst später, jedenfalls aber innerhalb…

EnAbgR Rz 208–2224.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

4.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung 4.2.1 Anspruchsberechtigung Rz 208: Der Antrag auf Vergütung der Energieabgaben ist gemäß § 2 Abs. 2 EnAbgVergG für jeden einzelnen Betrieb zu stellen. Ein Betrieb bzw. eine betriebliche Einheit, für die ein eigener Vergütungsantrag einzubringen ist, ist jedenfalls bei…