1.3 Abgabenschuldner 1.3.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung elektrischer Energie Rz 32: Wird die elektrische Energie durch Elektrizitätsunternehmen, andere Erzeuger oder Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 1.3.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch elektrischer Energie Rz 33: Wird die elektrische Energie von…
1 Elektrizitätsabgabe 1.1 Steuerbare Vorgänge, Steuergebiet 1.1.1 Steuerbare Vorgänge 1.1.1.1 Lieferung elektrischer Energie Rz 1: Der Elektrizitätsabgabe unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG jede Lieferung von elektrischer Energie, ausgenommen an "Elektrizitätsunternehmen" im Sinne des § 7 Abs. 1…
1.7 In-Kraft-Treten Rz 47: Das ElAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. Die Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro (siehe Rz 43a) ist auf Vorgänge nach dem 30. Juni 2014 anzuwenden (§ 7 Abs. 6 iVm § 5 Abs. 6 ElAbgG…
1.5 Erhebung der Abgabe 1.5.1 Selbstberechnung und Entrichtung der Abgabe Rz 37: Die Elektrizitätsabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 5 Abs. 1 ElAbgG monatlich zu entrichten; die Elektrizitätsabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden…
3.2.3. Elektrizitätsabgabe Rz 156: Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 ElAbgG ist aus erneuerbaren Energieträgern von Elektrizitätserzeugern einschließlich EEG selbst erzeugte elektrische Energie von der Elektrizitätsabgabe befreit, soweit sie nicht in das Netz eingespeist, sondern von diesen Elektrizitätserzeugern, ihren teilnehmenden Berechtigten, Mitgliedern oder…
2.2.2. Vereinfachungen der handelsstatistischen Anmeldung Die handelsstatistischen Angaben betreffend den elektrischeelektrischer Energie sind von den Anmeldepflichtigen der Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln (§ 1 Abs. 3 HStG 1995).
Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, wurden unter anderem Energiesteuern auf elektrische Energie und auf Erdgas und eine Vergütung dieser Abgaben unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt. Im Zuge einer Ökologisierung des Steuersystems und zur Erreichung des Kyoto-Zieles bzw. zur Verminderung des CO2-Ausstoßes…
3.1.2.4. Übersicht Rz 110: | Gemeinsam Energie erzeugen - Modelle im Vergleich | Modell | Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) | Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) | Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) | lokal | regional | Zulässig für (Energieart) | Strom | erneuerbaren Strom und Wärme | Strom…
1.6 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten 1.6.1 Aufzeichnungspflicht Rz 44: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 6 Abs. 1 ElAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an elektrischer Energie überprüft werden können. 1.6.2 Rechnungslegungspflicht Rz 45…
2.8 In-Kraft-Treten Rz 105: Das ErdgasAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. 2.9 Vollziehung Rz 106: Mit der Vollziehung des ErdgasAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 und 3 ErdgasAbgG im Einvernehmen mit…
4.4 In-Kraft-Treten Rz 264: Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des EnAbgVergG fällt mit jenem des Elektrizitäts- und des Erdgasabgabegesetzes zusammen (Vorgänge nach dem 31. Mai 1996). Die in §§ 2 und 3 EnAbgVergG mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010…
2.2.3. Elektrizitätsabgabe Rz 66: Die Lieferungen und der Verbrauch (selbst erzeugter) elektrischer Energie im Steuergebiet unterliegen grundsätzlich der Elektrizitätsabgabe (§ 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ElAbgG). Soweit der Überschusseinspeiser den von ihm erzeugten Strom in das öffentliche Netz und damit an…
2.4 Abgabenschuldner 2.4.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung von Erdgas Rz 89: Wird das Erdgas durch ein Erdgasunternehmen, anderen Erzeuger oder auch einen Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 2.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Erdgas Rz 90: Wird das Erdgas…
3. Energiegemeinschaften 3.1. Allgemeines Rz 100: Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie. 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 101: Bereits seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Strom…
3.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten Rz 159: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 7 KohleAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Kohle überprüft werden können. Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung von Kohle ist dem Abnehmer vom…
2.1.2. Umsatzsteuer Rz 26: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 (VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich…
3.8 In-Kraft-Treten Rz 160: Das KohleAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden. 3.9 Vollziehung Rz 161: Mit der Vollziehung des KohleAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 162 bis 170169: derzeit frei
2.6 Erhebung der Abgabe 2.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 95: Die Erdgasabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 ErdgasAbgG monatlich zu entrichten; die Erdgasabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der…
4.2.3 Vergütungsanspruch für Wärme, Dampf oder Warmwasser Rz 252: Ein Vergütungsanspruch besteht auch für unmittelbar für einen Produktionsprozess (bis 31. Dezember 2010Jänner 2011: für zu betrieblichen Zwecken) bezogene Wärme, Dampf oder Warmwasser, wenn sie aus vergütungsfähigen Energieträgern erzeugt wurden (siehe auch Rz 238…
2.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten 2.7.1 Aufzeichnungspflicht Rz 102: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 7 Abs. 1 ErdgasAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Erdgas überprüft werden können. 2.7.2 Rechnungslegungspflicht Rz 103: Im…