…0002). Die Bewertung der Forderungen mit einem unter den Anschaffungskosten liegenden Teilwert kann entweder in Form der direkten Abschreibung oder in der Form der Schaffung einer Wertberichtigungspost erfolgen. 6.7.2.3.2 Gruppenbewertung Rz 2346: Der Grundsatz der Einzelbewertung schließt es nicht aus, dass…
…unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese Bewertung nur umgesetzt werden, wenn entsprechende begleitende Maßnahmen die Identifikation des Wirtschaftsguts und die Preiszuordnung unterstützen. Rz 2314…
…419 ff). Des Weiteren sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten. Dazu gehören insbesondere: der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit, der Grundsatz der Periodisierung, das Stichtagsprinzip, der Grundsatz der Unternehmensfortführung, der Grundsatz der Einzelbewertung, das Realisationsprinzip, der Grundsatz des Wertzusammenhanges. Rz 2125: Steuerpflichtige, die den Gewinn gemäß § 5…
…in Frage (siehe Rz 2315 ff). Im Allgemeinen wird aber dem Grundsatz der Einzelbewertung durch das Identitätspreisverfahren mit einem angemessenen Aufwand entsprochen werden können. Rz 2267: Der bebaute Grund und Boden ist in der Bilanz getrennt vom Gebäude anzusetzen; zur Aufteilung siehe Rz 2610 ff…
6.2.2.5.2 Gruppenbewertung Rz 2137: Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung stellen die zulässigen Gruppenbewertungsverfahren dar. Dazu zählen: das Festwertverfahren (siehe Rz 2277 und 2324), die Durchschnittspreisverfahren, gewogene Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2264 ff und 2315), gleitende Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2316 f), die Verbrauchsabfolgeverfahren…
…nicht abgewickelte Versicherungsfälle für die dem Grunde und der Höhe nach noch nicht feststehenden Leistungsverpflichtungen aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Versicherungsfällen sowie für sämtliche nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich anfallenden Schadenregulierungsaufwendungen zu bilden. Grundsätzlich ist bei der Bildung der Rückstellung vom Einzelbewertungsprinzip auszugehen. Eine Ausnahme besteht…
…und 613 f. Zur Aufteilung des Kaufpreises für das Grundstück auf Gebäude und Grund und Boden siehe Rz 588 letzter Absatz. 7.1.4 Einheitlichkeit des Wirtschaftsgutes Rz 3107: Dem Grundsatz der Einzelbewertung entsprechend ist die AfA für jedes Wirtschaftsgut gesondert anzusetzen. Jedes Wirtschaftsgut als…
…Das gilt für alle Rückstellungen, also für Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen gleichermaßenFolglich sind (Droh)verlustrückstellungen wie Verbindlichkeitsrückstellungen steuerlich auf Vollkostenbasis zu bewerten. 8.3.2 Grundsatz der Einzelbewertung und verknüpfte Geschäfte Rz 3321: Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung ergibt sich die Verpflichtung, jedes einzelne schwebende Geschäft…
…Schlafzimmereinrichtung und Bild unterliegen der Einzelbesteuerung. Alle übrigen Gegenstände sind nach der Gesamtdifferenz zu versteuern. Der Einkaufspreis sämtlicher Gegenstände liegt bei Einzelbewertung unter 220 Euro. Sämtliche Gegenstände können der Besteuerung nach der Gesamtdifferenz unterzogen werden. Rz 3301: Es können bei der Besteuerung nach der Gesamtdifferenz…
3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…
2.2. Betätigung und Beurteilungseinheit Rz 6: Die LVO unterscheidet Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO, Rz 10 ff), Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO, Rz 68 ff) und Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO, Rz 102…
3.4.2.4. Bewertungsübersicht Randzahl 865: derzeit frei 3.4.2.5. Einbringung durch eine Mitunternehmerschaft Rz 866: Eine gesonderte Regelung besteht in § 16 Abs. 4 UmgrStG für die Bewertung des Einbringungsvermögens im Falle der Einbringung durch eine Mitunternehmerschaft. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Wertansatzes…
1.2.3. Steuerliche Gewinnermittlung 1.2.3.1. Gewinnermittlung bei Inlandsverschmelzungen Rz 89: Liegt bei einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung die Anwendungsvoraussetzung des § 1 UmgrStG vor, ist gemäß § 2 Abs. 1 UmgrStG bei der übertragenden Körperschaft für das mit dem Verschmelzungsstichtag endende Wirtschaftsjahr das…
3.7.3. Bewertung der Gegenleistung bei Unterbleiben einer Anteilsgewährung Rz 1106: Das Gewähren von neuen (einbringungsgeborenen) Anteilen oder bestehenden (einbringungsbezogenen) Anteilen unterbleibt in den in § 19 Abs. 2 Z 3 bis Z 5 UmgrStG aufgezählten Fällen. 3.7.3.1. Behandlung einer Zuzahlung Rz…
23.2.225.2.2 Bewertungsfragen bei Kreditinstituten 23.2.2.125.2.2.1 "Überpari" begebene Wertpapiere Rz 1344: Werden Wertpapiere "überpari" begeben, hat jener Teil des Ausgabebetrages, der über dem Nennwert des Papiers liegt, eine regulierende Wirkung auf den Zinsertrag aus dem Papier…
17.2.5 Grundstücksveräußerungen, gewerblicher Grundstückshandel 17.2.5.1 Allgemeines Rz 5440: Grundstücksverkäufe stellen dann einen Gewerbebetrieb dar, wenn es sich um eine nachhaltige, mit Gewinnabsicht unternommene und sich als eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellende Betätigung handelt, welche nicht als eine landwirtschaftliche…
3.4.3. Bewertung von einzubringenden außerbetrieblichen Kapitalanteilen (§ 17 UmgrStG) 3.4.3.1. Allgemeines Rz 929: § 17 UmgrStG regelt die Bewertung von einzubringenden Kapitalanteilen, die nicht zu einem Betriebsvermögen des Einbringenden gehören. Von dieser Bewertungsregel betroffen sind daher die Einbringung außerbetrieblich gehaltener Kapitalanteile sowie…
3.3.4. Einbringungsbilanz (§ 15 UmgrStG) 3.3.4.1. Bedeutung der Einbringungsbilanz Rz 837: Einbringungsbilanzen sind unternehmensrechtlich als Geschäftseröffnungsbilanzen im Sinne des § 193 UGB Grundlage der Eintragung einer Einbringung im Hauptbuch gemäß § 2 Firmenbuchgesetz (FBG), BGBl Nr. 10/1991. Sie sind nach den Grundsätzen…
3.4. Steuerliche Bewertung des einzubringenden Vermögens (§§ 16 und 17 UmgrStG) 3.4.1. Allgemeines Rz 848: § 16 UmgrStG regelt die Bewertung des betrieblichen Einbringungsvermögens beim Einbringenden. Er bezieht sich auf einzubringende Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder betriebsvermögenszugehörige Kapitalanteile. Rz 849: § 17 UmgrStG regelt bei unbeschränkt…
4.2.3. Steuerliche Bewertung des außerbetrieblichen Vermögens Rz 1417: Für einen Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG ist es ausreichend, wenn einer der Zusammenschlusspartner begünstigtes Vermögen im Sinne des § 23 Abs. 2 UmgrStG überträgt. Die Rückwirkungsfiktion für das begünstigte Vermögen im Sinne des § 23 Abs…