RIS AI
6 Treffer1516 msnur geltende Fassungen
UP-64009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…Sanktionen Jede Vertragspartei hält Maßnahmen aufrecht, nach denen Verstöße gegen ihre Rechtsvorschriften, die mit diesem Protokoll in Zusammenhang stehen, durch straf-, zivil- oder verwaltungsrechtliche Sanktionen geahndet werden. 9.5. Vertraulichkeit Nach diesem Protokoll ist eine Vertragspartei nicht verpflichtet, Geschäftsinformationen oder Informationen über eine bestimmte oder…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Protokolle an Gerichte um Erteilung von Abschriften aus den im Notariatsarchiv befindlichen Akten. | Z 2 | Eingaben im Fürsorgewesen | Ansuchen um eine Maßnahme im Rahmen der öffentlichen Fürsorge sind gebührenfrei | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 3 | Gesuche…

GebR 2025 Rz 480–49510.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG) 10.6.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 480: Als Protokoll bezeichnet man das schriftliche Festhalten eines Parteivorbringens, wenn es in einer Form erfolgt, in der ihm auch gegen die Partei Beweiskraft zukommt. Gegenstand der Gebühr…

GebR 2025 Rz 496–49810.6.2. Mehrere Protokolle in einer Schrift
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 11 Abs. 1 Z 1 GebG in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird und für Protokolle nach § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG gemäß…

VB-0310Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Anlage 5 Beanstandungsprotokoll (zur Feststellung von Mängeln) [Grafik]  

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…bedeutet keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung von rechtlichen Gegebenheiten. Die verspätete Vorlage oder die Vorlage erst im Rechtsmittelverfahren bringen die einmal entstandene Steuerschuld nicht mehr zum Wegfall. Die nachträgliche Vorlage des amtlichen Vordruckes stellt kein nachträgliches Ereignis iSd …