RIS AI
10 Treffer1607 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 577–5884.1.10.4.5 Grund und Boden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…für die Aufgabe oder die Wertminderung anderer Wirtschaftsgüter geleistet wird. Daher bilden Entschädigungen für den Verzicht auf eine bestimmte Nutzung eines Betriebsgrundstückes eine Betriebseinnahme (VwGH 15.12.1967, 1839/65). Entschädigungen für den Verzicht auf Nachbarrechte (zB auf Einspruch bei der Bauverhandlung) zählen, wenn die…

EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…03.1966, 1564/65). Eine Anhäufung von Kalamitätsnutzungen über einen langen Zeitraum spricht nicht gegen die Anwendbarkeit des § 37 Abs. 6 EStG 1988. Eine Waldnutzung infolge höherer Gewalt ist beispielsweise in folgenden Fällen gegeben: Waldnutzungen insbesondere infolge von Wind-, Schnee- oder Eisbruch/wurf, Insektenfraß, Hochwasser…

AH-2724Anlage 6
geltende FassungRichtlinien19.04.2023

…und zugehörige Systeme, Ausrüstung und Bestandteile sowie "elektronische Baugruppen" mit einer der folgenden Eigenschaften: a) besonders konstruiert für eine der folgenden Eigenschaften: 1. unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen (radiation-hardened), die höher sind als einer der folgenden Grenzwerte: a. Gesamtstrahlungsdosis 5 × 103 Gy (Silizium), b. kritische Strahlungsdosisleistung…

VB-03307.1.4. Vereinfachte Strafverfügung
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…3) Werden Exemplare, die im Anhang A, B, C oder D angeführt sind, mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG für verfallen erklärt, ist dies dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 1a.1. Abs. 3) bekannt zu geben, welches das…

ZK-04206. Konkrete Fälle der Erhebung der Verwaltungsabgabe gemäß § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004
geltende FassungRichtlinien17.09.2025

…vorübergehenden Verwendung | Bescheiderstellung | 54. | nachträgliche Kontrolle der Zollanmeldung usw. aufgrund Antrag zur Berichtigung der Zollanmeldung oder einer sonstigen Mitteilung, die zu einer Nacherhebung führenführt | Ermittlungsverfahren, Bescheiderstellung 6.4. Überschreitung einer Frist in den besonderen Verfahren gemäß Z 4 | | Sachverhalt…

LStR 2002 Rz 387–3885.9.26 Strafen
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…vereinbart und für den Fall des Zuwiderhandelns gegen diese Konkurrenzklausel die Zahlung einer Konventionalstrafe versprochen, ist diese Zahlung beruflich veranlasst und dient der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Die Zahlung zur Erfüllung der Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) und die damit im Zusammenhang stehenden Prozesskosten stellen Werbungskosten…

UZK-IAAbschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…an dem sie die Mitteilung erhält oder an dem diese als ihr zugestellt gilt; c)den Hinweis auf das Recht der betreffenden Person, Zugang zu den unter Buchstabe a genannten Unterlagen und Informationen nach den geltenden Vorschriften zu erhalten. (2) Nimmt die betreffende Person vor…

ZT-25007. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben
geltende FassungRichtlinien31.10.2018

…Feld 39). Werden mehrere Erlass-/Erstattungsanträge gesammelt übermittelt, hat dies in Form einer Excel-Tabelle zu erfolgen. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Anwendung des Zollkontingentes ist der Tag der seinerzeitigen Annahme der Zollanmeldung. Das Zollkontingent muss jedoch sowohl zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung als…

VB-07104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien30.04.2016

…2 ZollR-DG normierte direkte gesetzliche Ermächtigung nicht. (4) Ohne Rücksicht auf Maßnahmen anderer Behörden ist erforderlichenfalls ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. (5) Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, die Punzierungskontrollorgane der Zollämter mittels Kontrollmitteilung zu verständigen, wenn der Verdacht eines anderen Verstoßes gegen das Punzierungsgesetz 2000 besteht.

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…des § 146 FinStrG begangen, so kann mit Zustimmung des Beschuldigten über alle Finanzvergehen mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG erkannt werden. Das im § 146 Abs. 1 FinStrG vorgesehene Höchstausmaß der Geldstrafe kann dabei um die Hälfte überschritten werden und beträgt somit 2.1753.000 Euro.