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LStR 2002 Rz 81311.14 Berechnung der Lohnsteuer
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…und der erhaltene Betrag um die im § 66 Abs. 1 EStG 1988 angeführten Absetzbeträge nach allfälliger Anwendung der Einschleifbestimmungen für den Pensionistenabsetzbetrag zu kürzen. Dabei sind die Rechnungen aus Gründen der genauen Ermittlung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) so auszuführen, dass die Zwischenbeträge mindestens drei Dezimalstellen ausweisen…

ZT-16002. Verfahren
geltende FassungRichtlinien09.07.2026

2. Verfahren 2.1. Tarifmäßige Einreihung Die in den einzelnen Teilsendungen enthaltenen Komponenten und Teile sind ohne Rücksicht auf ihre eigene tarifmäßige Beschaffenheit nach der Warennummer und dem Zollsatz der zusammengebauten bzw. vollständigen Maschine abzufertigen. Dies gilt auch für Verbrauchsmaterialien, wie Kitte, Anstrichfarben, Schweißelektroden und…

UZK-DAAnhang 22-01 Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Anhang 22-01 Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt Einleitende Anmerkungen 1.Begriffsbestimmungen 1.1.Bezugnahmen auf die "Herstellung", "Erzeugung" oder "Verarbeitung" von Waren beinhalten alle Verfahren der Bearbeitung, Montage oder Verarbeitung. Methoden der Produktion…

MO-87001.2. Nämlichkeitsprinzip
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

1.2. Nämlichkeitsprinzip Interventionserzeugnisse sind von anderen Erzeugnissen getrennt zu lagern und zu befördern, dass ihre Nämlichkeit festgestellt werden kann.

ZK-25002. Überführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

2. Überführung 2.1. Allgemeines 2.1.1. Handelspolitische Maßnahmen Art. 250 UZK Handelspolitische Maßnahmen gelten bei der Überführung in das Verfahren nur dann, wenn sie für die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union (zB Embargomaßnahmen) vorgesehen sind. Verkehrsbeschränkungen, insbesondere jene, die dem…

UP-81012. Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse"
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

2. Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" 2.1. Allgemeine Vorschriften (Art. 41 UZK-DA) Folgende Erzeugnisse gelten als Ursprungserzeugnisse der EU oder eines begünstigten Landes: a)Erzeugnisse, die in der EU oder in einem begünstigten Land vollständig gewonnen oder hergestellt worden…

UP-43005.6.2. Definition
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

5.6.2. Definition Als nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen gelten nur die nachfolgend aufgezählten Vorgänge, und zwar wenn ausschließlich diese ("erschöpfende Aufzählung") durchgeführt werden: a)Behandlungen, die dazu bestimmt sind, die Erzeugnisse während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten; b…

UP-80005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien14.10.2021

5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren sind im Anhang VI des Übersee-AssoziationsbeschlussesAnhang II des Übersee-Assoziationsbeschlusses einschließlich Grönlands enthalten. 5.1.1. Arten des präferentiellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende…

ZK-0612Datengruppe Warenposition (GdsItem, 9999x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Warenposition (GdsItem, 9999x, P) | Beschreibung: | Für jede unterschiedlich zu tarifierende Ware ist eine eigene Warenposition in der Zollanmeldung anzugeben. Jedoch sind - Warennummern, für die mehrere Einfuhrgenehmigungen bzw. -lizenzen vorzulegen und abzuschreiben sind, für jede Einfuhrgenehmigung bzw. -lizenz in einer eigenen Warenposition anzugeben…

UZK-DAAnhang 22-11 Einleitende Bemerkungen und Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 22-11 Einleitende Bemerkungen und Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen Teil I Einleitende Bemerkungen Bemerkung 1: In der Liste sind für alle Erzeugnisse die Bedingungen festgelegt, die zu…

VB-02201.2. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

1.2. Einfuhr Einfuhr ist die Verbringung einer den Beschränkungen unterliegenden Ware aus dem Ausland nach Österreich und nicht nur die Einfuhr in das Zollgebiet der Union. Als Einfuhr ist auch die Entnahme von Suchtmitteln aus Zolllagern oder Freizonen zu behandeln, wenn die Suchtmittel nicht…

UZK-DATeil II Liste der Erzeugnisse und Be- oder Verarbeitungen, die Ursprungseigenschaft verleihen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Teil II Liste der Erzeugnisse und Be- oder Verarbeitungen, die Ursprungseigenschaft verleihen | HS-PositionHS-Code 2022 (*) | Warenbezeichnung | Ursprungsverleihender Vorgang (Be- oder Verarbeitung von Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprungseigenschaft verleihen) | (1) | (2) | (3) | Kapitel 1 | Lebende Tiere |…

VB-04022. Einfuhr-, Durchfuhr- und Verbringungsbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Einfuhr-, Durchfuhr- und Verbringungsbeschränkungen 2.1. Einfuhr von Schieß- und Sprengmitteln 2.1.1 Anwendungszeitpunkt Im Sinne des Sprengmittelgesetzes 2010 ist unter Einfuhr jedes tatsächliche Verbringen von Schieß- und Sprengmitteln über die Staatsgrenze nach Österreich unmittelbar aus einem Drittstaat zu verstehen (siehe auch Abschnitt…

ZK-25607.2.2.4 Schematische Darstellung des Prüfungserfordernisses
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

7.2.2.4 Schematische Darstellung des Prüfungserfordernisses [Grafik]   * Gemäß Art. 76 Abs. 2 UZK-DA findet Art. 86 Abs. 3 des UZK verpflichtend ohne Antrag des Anmelders Anwendung, wenn die Veredelungserzeugnisse aus in die aV übergeführten Waren hergestellt oder gewonnen wurden, die zum…

ZK-22601.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle Gesamtbürgschaft Die Abgangszollstelle kann die Angaben in der Versandanmeldung über den Sicherheitsbetrag stichprobenweise prüfen. Einzelsicherheit mit Einzelsicherheitstiteln Diese besondere Form der Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ermöglicht einem Bürgen die Ausstellung von Sicherheitstiteln, die von verschiedenen Verfahrensinhabern als Sicherheit bei…

VB-07102. Verfahren
geltende FassungRichtlinien30.04.2016

2. Verfahren 2.1. Anwendungszeitpunkt Die unter Abschnitt 1.2. genannten Waren unterliegen den Einfuhrbeschränkungen in dem Zeitpunkt, in dem sie 1.dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, zwecks Überführung in das Umwandlungsverfahren oder zwecks Einlagerung in ein Lager des Typs D…

ZT-16005. Erhebung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien20.01.2021

5. Erhebung der Zollschuld Der auf die einzelnen Teilsendungen entfallende Abgabenbetrag ist jeweils in voller Höhe vorzuschreiben. Die Erhebung der Zollschuld (Art. 77 bis 100 UZK) wird durch diese Dienstanweisung nicht berührt. Für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen ist grundsätzlich für jede einzelne Teilsendung der…

ZK-26301.4. Ausführer - Artikel 1 Z 19 UZK-DA
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

1.4. Ausführer - Artikel 1 Z 19 UZK-DA Ausführer ist a) eine Privatperson, die Waren aus dem Zollgebiet der Union befördert, wenn sich diese Waren im persönlichen Gepäck der Privatperson befinden; b) in anderen Fällen, in denen Buchstabe a nicht gilt: i) eine im…

ZK-20300.3. Verfahrensablauf
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…

VB-0200Anlage 8
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Anlage 8 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.