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ZK-23708.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…

ZK-23702.5.6. Übliche Behandlungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

2.5.6. Übliche Behandlungen | UZK | DA | IA | TDA | 86(1), 220 | 180 | - | - | - | Anhang 71-03 | - | - 2.5.6.1. Grundsätzliches Übliche Behandlungen von in ein Zolllagerverfahren übergeführten Lagerwaren bedürfen keiner Bewilligung durch…

ZK-23701. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Lagerung befasst sich mit dem besonderen Verfahren der Lagerung sowie auch (obwohl diese kein Zollverfahren darstellt) mit der Verwahrung von Waren in bewilligten Verwahrungslagern auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (VO 952/2013 des…

ZK-06903. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

3. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK Die Abzugsposten in einem "Abzugsartikel" zusammengefasst. Der getrennter Ausweis (früherNicht in den Zollwert Art. 33 ZK) ist nunmehr entfallen. Sindeinzubeziehen sind die in Art. 72 UZK angeführten (nicht in den Zollwert einzubeziehenden) Bestandteile…

ZK-23702.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Pflichten aus der Lagerung im Zolllager oder Verwahrungslager | UZK | DA | IA | TDA | 147, 218, 242 | - | - | - Der Bewilligungsinhaber (und im Fall von Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens) ist dafür verantwortlich…

ZK-23703.3. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

3.3. Sicherheit Da über die Sicherheitsleistung bereits anlässlich der formellen Bewilligungserteilung abgesprochen werden muss, ist im Rahmen der Überführung in das Zolllagerverfahren/Verwahrungslager keine weitere Sicherheitsleistung erforderlich. Betreffend die Sicherheitsleistung, die im Rahmen der Bewilligungserteilung erfolgt, siehe Abschnitt 2.3.3. Die Art der…

ZK-23706. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung 6.1. Mitteilungspflichten | UZK | DA | IA | TDA | 23 (2) | | | Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, der Überwachungszollstelle Mitteilung über alle Ereignisse zu machen, die nach Erteilung der Bewilligung für die Zolllagerung…

ZK-23703. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

3. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager 3.1. Zollstellen Die Zollanmeldung zur Überführung in das Zolllagerverfahren oder ein Verwahrungslager ist bei einer der in der Bewilligung angeführten Zollstellen abzugeben. Unbeschadet der aus Art. 221 Abs. 2 UZK-IA resultierenden örtlichen Bindung für die Ausfuhr (und…

ZK-23707.5.7. Tätigkeiten im Zolllager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

7.5.7. Tätigkeiten im Zolllager Für folgende Tätigkeiten im Zolllager (Korrektur auch im Verwahrungslager) sind EDV-mäßige Aufzeichnungen zu führen und entsprechende Bestände daraus automatisch zu ermitteln: 7.5.7.1. Lagerbehandlung Nichtunionswaren können ausschließlich im Zolllager behandelt (auch übliche Behandlungen sind davon erfasst…

ZK-23702.5.8. Verbot des Einzelverkaufs
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

2.5.8. Verbot des Einzelverkaufs | UZK | DA | IA | TDA | 211 (1) b | 117 (a), 201 | - | - Vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen dürfen als Zolllager bewilligte Räumlichkeiten oder Lagerstätten nicht für den Einzelverkauf genutzt werden: Verkauf in duty-free…

ZK-23701.5. Wesentliche Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

1.5. Wesentliche Bestimmungen Wesentliche Bestimmungen des Zolllagerverfahrens werden nachstehend schlagwortartig dargestellt: Zu beachtende Fristen für die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Möglichkeit der Beförderung von Waren um Rahmen der vorübergehenden Verwahrung (im Anwendungsgebiet derzeit nur eingeschränkt zulässig; auch mit anderen Mitgliedsstaaten bewilligbar). Im Zolllagerverfahren können…

ZK-23702.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung Die Bewilligung wird ausschließlich Personen erteilt, die das Zolllager oder das Verwahrungslager selbst betreiben. Im Fall von öffentlichen Zolllagern können auch andere Personen als der Bewilligungsinhaber die Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllager abgeben (Bewilligungsinhaber muss nicht Verfahrensinhaber…

ZK-23702.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip)
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…

ZK-23702.5.3. Aufzeichnung
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

2.5.3. Aufzeichnung | UZK | DA | IA | TDA | 148 (4), 214 | 116, 178 | - | - 2.5.3.1. Allgemeines Der Bewilligungsinhaber (bei Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die am Zolllagerverfahren beteiligt sind) muss geeignete…

EStR 2000 Rz 2313–23246.7.1.3 Identitätspreisverfahren
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…

UZKArtikel 86 Besondere Vorschriften für die Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 86 Besondere Vorschriften für die Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags (1) Sind für in ein Zollverfahren oder in die vorübergehende Verwahrung übergeführte Waren im Zollgebiet der Union Kosten für die Lagerung oder für übliche Behandlungen entstanden, so werden diese Kosten oder der sich daraus ergebende Wertzuwachs…

ZK-23702.3. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | DA | IA | TDA | 148 (2) - (4), 211 (3) - (6) | 117, 166 | - | - 2.3.1. Ansässigkeit Die Bewilligung eines Zolllagers oder eines Verwahrungslagers wird nur in der Union ansässigen Personen erteilt. Die Ansässigkeit im…

ZK-23702.3.3. Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.3.3. Sicherheitsleistung Die Leistung einer Sicherheit gemäß Art. 89 ff UZK ist obligatorisch. Die Sicherheit wird mit eigenem Bescheid über die Gesamtsicherheit für möglicherweise entstehende Zollschulden erteilt. Auf diesen Bescheid über die Gesamtsicherheit ist in der Bewilligung für das Zolllager/Verwahrungslager zu verweisen…

UZKKapitel 3 Lagerung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Lagerung Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften Artikel 237 Geltungsbereich (1) In der Lagerung können Nicht-Unionswaren innerhalb des Zollgebiets der Union gelagert werden, ohne Folgendem zu unterliegen: a)Einfuhrabgaben, b)sonstigen Abgaben nach anderen geltenden Vorschriften oder c)handelspolitischen Maßnahmen, soweit diese nicht den…

ZK-23702.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der…