RIS AI
7 117 Treffer355 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1–41 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

1 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988) 1.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz 1: Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung…

EStR 200014.4 Arbeitszimmer (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

14.4 Arbeitszimmer (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988) Siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336.

UStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

…Paragraphen bzw. Artikels (zB Abschn. 6.1.17 enthält Erläuterungen zu § 6 Abs. 1 Z 17 UStG 1994) Die UStR 2000 enthalten ua. folgende Schwerpunkte: 1 Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994) Einzelfälle zum Leistungsaustausch Einzelheiten zum Schadenersatz (deliktischer Schadenersatz; Schadenersatz aufgrund gesetzlicher Vorschriften bzw. vertraglicher…

EStR 2000 Rz 1022.2 Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…von jener der Einkommensverwendung durch die Richtlinien zur LiebhabereibeurteilungLiebhabereibeurteilung abgegrenzt werden. Diese Abgrenzung hat anhand der Liebhabereirichtlinien 2012 (LRL 1997, AÖF 1998/472012) näher erläutertzu erfolgen. Im Weiteren wird auf diese Richtlinien, die als Bestandteil der EStR 2000 anzusehen sind, verwiesen. Randzahl 103: derzeit frei

EStR 2000 Rz 7552–755528.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

28.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988) 28.4.5.1 Buchführende Steuerpflichtige Rz 7552: Wer den Gewinn auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung (siehe §§ 124 und 125 BAO) oder freiwillig gemäß §§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG 1988 ermittelt, hat der Steuererklärung eine…

EStR 2000 Rz 7991–799330.1.12 Aufteilung von Einkünften, Gewinnaufteilung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

30.1.12 Aufteilung von Einkünften, Gewinnaufteilung Rz 7991: Ist eine Aufteilung von Einkünften auf eine Inlands- und eine Auslandstätigkeit mangels geeigneter Aufteilungsmaßstäbe nicht exakt möglich, ist sie gemäß § 184 BAO durch Schätzung vorzunehmen. Dabei ist im Interesse einer Vermeidung ungerechtfertigter Keinmalbesteuerungen oder Doppelbesteuerungen auf…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000) stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF vor dem Budgetbegleitgesetz 2001 und dem Kapitalmarktoffensive-Gesetz dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien…

EStR 2000 Rz 775229.5.8 Steuerreporting
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Verluste mit den Einkünften verrechnet, auf die nach Anrechnung von Quellensteuern die höchste KESt-Belastung verbleibt. Nähere Informationen können den Einkommensteuerrichtlinien 2000 des BMF entnommen werden (https://www.findok.bmf.gv.at)." Dabei kann auf die Aufnahme von Textbestandteilen verzichtet werden, soweit diese im konkreten…

EStR 2000 Rz 32–351.1.4 Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…ist in einem zweiten Schritt zu beurteilen, ob das Besteuerungsrecht durch das DBA eingeschränkt wird (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217). 3.Die weitere Vorgangsweise bei der Erhebung der abkommensgemäß Österreich zustehenden Steuern richtet sich wieder nur nach innerstaatlichem Steuerrecht (allerdings unter Beachtung von…

LStR 2002 Rz 21.2 Unbeschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

…Steuerpflicht erstreckt sich auf das Welteinkommen. Einkünfte, die im Ausland vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich bezogen worden sind, scheiden für die Bemessung der unbeschränkten Einkommensteuer in Österreich aus (VwGH 10.2.1950, 1864/48; siehe EStR 2000 Rz 15 bis Rz 20).

RAEEinleitung
geltende FassungRichtlinien18.10.2005

…213/1995, idF AÖF Nr. 99/2001 werden aufgehoben. Die nachstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesen…

EStR 200027.8 Besteuerung mit dem Steuersatz von 25% (§ 37 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Sinne des § 11 Abs. 1 EStG 1988 § 11 Abs. 1 EStG 1988 ist mit Veranlagung 2003 außer Kraft getreten. 27.8.2 Ausländische Kapitalerträge 27.8.2.1 Kapitalerträge gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 bis 5 EStG 1988 Rz 7377a: § 37 Abs. 8 Z…

EStR 2000 Rz 1024–10295.1.3 Betriebseinnahmen und Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.1.3 Betriebseinnahmen und Gewinnermittlung Rz 1024: Der Betriebseinnahmenbegriff hat grundsätzlich bei allen Gewinnermittlungsarten denselben Inhalt und umfasst sämtliche Einnahmen, die der betrieblichen Sphäre zuzurechnen sind (VwGH 27.5.1987, 84/13/0265). Es ergeben sich aber unterschiedliche Auswirkungen in zeitlicher Hinsicht. 5.1…

EStR 2000 Rz 1001–10045 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…§ 4 Abs. 4 und 15 EStG 1988 heranzuziehen. Betriebseinnahmen sind betrieblich veranlasste Wertzugänge in Geld oder geldwerten Vorteilen (VwGH 17.10.199122.03.2006, 892001/13/0289/13/0261). Dabei genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit den betrieblichen Vorgängen, auch ein widerrechtlicher Bezug hindert die Einnahmenqualität…

EStR 2000 Rz 7020–702424.3 Berechnung des Rentenbarwertes
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…ab wann Einkünfte gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 vorliegen, der Rentenbarwert ausschließlich gemäß § 16 BewG 1955 zu ermitteln (Genaueres siehe Punkt 2 Erlass BMF 17.12.2003, 08 0104/2-IV/8/03). Ausnahmen siehe Rz 7021 und 7021a. Rz 7020a: Gemäß § 1 Abs…

EStR 2000 Rz 4629–463213.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

13.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988) Rz 4629: Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit vor oder nach Beginn des Kalenderjahres geleistet werden, ist im Rahmen der Ermittlung…

LStR 2002 Rz 11 PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT (§ 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

1 PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT (§ 1 EStG 1988) 1.1 Natürliche Personen Rz 1: Gemäß § 1 Abs. 1 EStG 1988 sind nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuerpflicht beginnt mit Geburt der natürlichen Person und endet mit dem Tod (Todeserklärung). Die Besteuerung von Bezügen nach einem verstorbenen Arbeitnehmer…

EStR 2000 Rz 4001–400810 Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 15 und 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…642416/1992 sowie LStR 2002 Rz 2102001 idF BGBl. II Nr. 396/2012, sowie LStR 2002 Rz 210 bis 213. 10.1.1.1 Verhältnis zum Begriff "Betriebseinnahmen" Rz 4005: Die im außerbetrieblichen Bereich maßgebenden Begriffe "Einnahmen" und "Werbungskosten" korrespondieren grundsätzlich mit den Begriffen "Betriebseinnahmen…

EStR 2000 Rz 187–1922.8 Ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…20.000 Euro anzuwenden. Daraus ergibt sich eine österreichische Einkommensteuer von 3.3602.141,36 Euro. 2.8.2 Berücksichtigung ausländischer Einkünfte Rz 190: Die Behandlung von Verlusten aus ausländischen (DBA-befreiten) Betriebsstätten ist vom VwGH entschieden worden (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217…

EStR 2000 Rz 6607–661022.2 Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

22.2 Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3 EStG 1988) 22.2.1 Begriff "Leistung" Rz 6607: Unter § 29 Z 3 EStG 1988 fallen im Wesentlichen nur die Einkünfte aus Tätigkeiten, die gelegentlich oder zufällig erfolgen, und die Vermietung von beweglichen Gegenständen, soweit die anderen…