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EStR 2000 Rz 7552–755528.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

28.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988) 28.4.5.1 Buchführende Steuerpflichtige Rz 7552: Wer den Gewinn auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung (siehe §§ 124 und 125 BAO) oder freiwillig gemäß §§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG 1988 ermittelt, hat der Steuererklärung eine…

LStR 2002 Rz 915–91714 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

14 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988) Rz 915: Unbeschränkt Steuerpflichtige mit nichtselbständigen Einkünften haben in den folgenden Fällen eine Steuererklärung abzugeben: Wenn sie vom FA dazu aufgefordert werden. Wenn das zu veranlagende Jahreseinkommen den Betrag laut Tabelle in Rz 788 übersteigt und andere Einkünfte von mehr…

LStR 2002 Rz 21.2 Unbeschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht 1.2.1 Umfang Rz 2: Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf das Welteinkommen. Einkünfte, die im Ausland vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich bezogen worden sind, scheiden für die Bemessung der unbeschränkten Einkommensteuer in Österreich aus (VwGH 10…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

28.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988) 28.4.3.1 Allgemeines Rz 7543: Der Steuererklärungspflicht ist dann entsprochen, wenn die Erklärung grundsätzlich die für die Veranlagung maßgebenden Angaben enthält. Daher ist etwa die Einreichung eines unterschriebenen Einkommensteuererklärungsformulars ohne Angaben über Art bzw. Höhe der…

LStR 2002 Rz 1000042.5 Beispielsammlung
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Nummerierung der Beispielsammlung enthält ab der Tausenderstelle die entsprechende Randzahl der Lohnsteuerrichtlinien, zu der das Beispiel ergangen ist (zB Beispielsammlung 10011 gehört zu LStR 2002 Rz 11). Die nach der Überschrift angeführte Jahreszahl bezieht sich auf das Jahr des jeweiligen Lohnsteuerprotokolls bzw. der Ergebnisunterlage Lohnsteuer…

EStR 2000 Rz 7534–754228.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…bereits in Euro erfolgen. Für Zeiträume bzw. Stichtage ab 2002 hat die Währungsangabe nur in Euro zu erfolgen. Ab Veranlagung 2003 hat die Übermittlung der Steuererklärung elektronisch zu erfolgen. Ist dem Steuerpflichtigen die elektronische Übermittlung der Steuererklärung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, hat die Übermittlung der…

LStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 in der geltenden Fassung, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die überarbeiteten Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche…

EStR 2000 Rz 751628.3 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…erfasst (§ 84 EStG 1988). Siehe auch LStR 2002 Rz 688, 1171Randzahlen 7517 bis 1175 und7533: derzeit frei 1177. 28.3.2.5 Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages Rz 7523: Wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag bei der laufenden Lohnverrechnung ohne Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt, ist…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

LStR 2002 Rz 1373.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen Rz 137a: Zum Progressionsvorbehalt bei unbeschränkter Steuerpflicht ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 siehe EStR 2000 Rz 7597a. Botschaftspersonal - Besteuerung sonstiger Bezüge Soweit Bedienstete der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im…

LStR 2002 Rz 11 PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT (§ 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

1 PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT (§ 1 EStG 1988) 1.1 Natürliche Personen Rz 1: Gemäß § 1 Abs. 1 EStG 1988 sind nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuerpflicht beginnt mit Geburt der natürlichen Person und endet mit dem Tod (Todeserklärung). Die Besteuerung von Bezügen nach einem verstorbenen Arbeitnehmer…

EStR 2000 Rz 1–41 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

1 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988) 1.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz 1: Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung…

LStR 2002 Rz 91113.1.2 Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

13.1.2 Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften Rz 911: Eine Pflichtveranlagung ist durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Bei einer…

EStR 2000 Rz 32–351.1.4 Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…ff. 1.1.4.2 Gastarbeiter, Saisonarbeiter, einpendelnde Grenzgänger Rz 35: Siehe dazu auch LStR 2002 Rz 4 bis 6. Ausländische Arbeitnehmer mit Arbeitserlaubnis oder Dienstvertrag von mehr als sechs monatiger Dauer sind ab Beginn des Inlandsaufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig. Ausländische Saisonarbeiter haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt…

EStR 2000 Rz 1022.2 Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

2.2 Liebhaberei Rz 102: Aus der positiven Umschreibung der Einkünfte als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in § 2 Abs. 4 EStG 1988 ist abzuleiten, dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw…

EStR 2000 Rz 8040–804430.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Alleinverdienerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988), Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988). Zur Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger siehe auch LStR 2002 Rz 1241a ff. Außergewöhnliche Belastung Rz 8041: Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34, 35 EStG 1988) sind bei beschränkter Steuerpflicht nicht abzugsfähig (§ 102 Abs…

LStR 2002 Rz 91213.2 Antragsveranlagung und antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2 und 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.2 Antragsveranlagung und antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§§ 41 Abs. 2 und 2a EStG 1988 41 Abs. 2 EStG 1988) 13.2.1 Antragsveranlagung (§ 41 Abs. 2 Z 1 EStG 1988) Rz 912: Der Antrag auf Veranlagung kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes…

EStR 2000 Rz 361.2 Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

1.2 Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988) 1.2.1 Allgemeines Rz 36: Siehe dazuLStR 2002 Rz 7 LStR 2002bis Rz 12 Rz 7 ff. Randzahlen 37 und 38: entfallen Randzahlen 3937 bis 100: derzeit frei

LStR 2002 Rz 1193.5 Progressionsvorbehalt (§ 3 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

3.5 Progressionsvorbehalt (§ 3 Abs. 3 EStG 1988) Rz 119: Auslandseinkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF vor AbgÄG 2011, Einkünfte von Entwicklungshelfern gemäßim Sinne des § 3 Abs. 1 Z 11 lit. b EStG 1988 und Einkünfte(Einkünfte, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe…

EStR 200014.4 Arbeitszimmer (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

14.4 Arbeitszimmer (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988) Siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336.