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KStR 2013 Rz 537–54112. Einkommensverwendung (§ 8 Abs. 2 bis 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

12. Einkommensverwendung (§ 8 Abs. 2 bis 4 KStG 1988) 12.1 Allgemeines Rz 537: Einkommensverwendung ist bei personenbezogenen Körperschaften hauptsächlich die steuerneutrale Aufteilung des Einkommens auf die Anteilsinhaber, im Übrigen der Einsatz für nicht der Einkommenserzielung dienende Maßnahmen. Analog zum Einkommensteuerrecht können Maßnahmen der Einkommensverwendung…

StiftR 2009 Rz 75–883.2.5 Einkommensverwendung der Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

3.2.5 Einkommensverwendung der Privatstiftung 3.2.5.1 Allgemeines Rz 75: Für Privatstiftungen als dem Grunde nach unbeschränkt Steuerpflichtige gilt wie für alle übrigen Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen der Grundsatz, dass Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften im Allgemeinen steuerlich berücksichtigt werden…

KStR 2013 Rz 501–50311.2.3 Nutzungseinlagen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

11.2.3 Nutzungseinlagen Rz 501: Unter Nutzungseinlage wird die Überlassung von Geld oder Gegenständen an die Körperschaft zum Gebrauch oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Anteilsinhaber ohne Entgelt oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt verstanden. Dem Nutzungsvorteil kommt nicht die Eigenschaft eines einlagefähigen…

KStR 2013 Rz 1310–131524. Einkunftsarten (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 21 bis 32 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2224. Einkunftsarten (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 21 bis 32 EStG 1988) 22.124.1 Allgemeines 22.1.124.1.1 Einkunftsarten Rz 1310: § 7 Abs. 2 KStG 1988 übernimmt grundsätzlich sämtliche Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG 1988. Für Körperschaften können…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…

KStR 2013 Rz 542–54812.2 Entnahmen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

12.2 Entnahmen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 12.2.1 Entnahmen als Einkommensverwendungstatbestand Rz 542: Als Entnahmen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 sind einerseits jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, andererseits Einkommensverwendungstatbestände anzusehen, die üblicherweise…

EStR 2000 Rz 4001–400810 Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 15 und 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

10 Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 15 und 16 EStG 1988) 10.1 Einnahmen (§ 15 EStG 1988) 10.1.1 Allgemeines Rz 4001: Einnahmen liegen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis…

EStR 2000 Rz 1001–10045 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben 5.1 Betriebseinnahmen (inklusive Sanierungsgewinn) 5.1.1 Grundsätzliches 5.1.1.1 Betriebseinnahmen allgemein Rz 1001: Der Begriff der Betriebseinnahmen ist gesetzlich nicht geregelt. Zur Auslegung sind daher die §§ 4 Abs. 4 und 15 EStG 1988 heranzuziehen. Betriebseinnahmen sind betrieblich…

EStR 2000 Rz 7994–800530.2 Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht (§§ 70, 93, 99 bis 102 EStG1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

30.2 Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht (§§ 70, 93, 99 bis 102 EStG1988) 30.2.1 Erhebungsformen Rz 7994: Die Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht wird entweder durch Steuerabzug (§§ 70, 93 und 99 EStG 1988) oder durch Veranlagung (§ 102 EStG 1988) erhoben. Ist ein Steuerabzug…

KStR 2013 Rz 1316–132124.1.4 Die einzelnen Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

22.1.424.1.4 Die einzelnen Einkunftsarten 22.1.4.124.1.4.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 3 Z 1 EStG 1988) Rz 1316: Der Steuerpflicht unterliegen die Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft. Zu den Einkünften zählen auch die…

KStR 2013 Rz 348–3523. Einkommen (§ 7 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

3. Einkommen (§ 7 KStG 1988) 3.1 Einkommensbegriff (§ 7 Abs. 1 und 2 KStG 1988) Rz 348: § 7 Abs. 1 KStG 1988 regelt die sachliche Steuerpflicht (Besteuerungsgegenstand) Zurechnung des Einkommens und den Besteuerungszeitraum. Wie das Einkommen ermittelt wird, ergibt sich grundsätzlich aus den Vorschriften des…

EStR 2000 Rz 7552–755528.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

28.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988) 28.4.5.1 Buchführende Steuerpflichtige Rz 7552: Wer den Gewinn auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung (siehe §§ 124 und 125 BAO) oder freiwillig gemäß §§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG 1988 ermittelt, hat der Steuererklärung eine…

EStR 2000 Rz 1069–1078Unentgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen, Krafträdern oder Fahrrädern (zB an selbständig tätige Vertreter oder Geschäftsführer gemäß § 22 Z 2 EStG 1988).
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

Unentgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen, Krafträdern oder Fahrrädern (zB an selbständig tätige Vertreter oder Geschäftsführer gemäß § 22 Z 2 EStG 1988). Rz 1069: Wird einem Steuerpflichtigen, der eine (verkaufs)beratende Tätigkeit oder eine Tätigkeit nach § 22 Z 2 EStG 1988 selbständig ausübt, ein Kraftfahrzeug, ein Kraftrad…

EStR 2000 Rz 31627.3.8 Ermittlung des Ausmaßes der Gebäudenutzung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

7.3.8 Ermittlung des Ausmaßes der Gebäudenutzung Rz 3162: Das Ausmaß der Gebäudenutzung für einen bestimmten Verwendungszweck ist grundsätzlich nach der Nutzfläche (ohne Keller-, Dachboden-, Abstellräume uÄ) zu ermitteln. Ergibt diese Ermittlungsmethode auf Grund der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles keine befriedigenden Ergebnisse, so kann…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000) stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF vor dem Budgetbegleitgesetz 2001 und dem Kapitalmarktoffensive-Gesetz dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien…

EStR 2000 Rz 7991–799330.1.12 Aufteilung von Einkünften, Gewinnaufteilung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

30.1.12 Aufteilung von Einkünften, Gewinnaufteilung Rz 7991: Ist eine Aufteilung von Einkünften auf eine Inlands- und eine Auslandstätigkeit mangels geeigneter Aufteilungsmaßstäbe nicht exakt möglich, ist sie gemäß § 184 BAO durch Schätzung vorzunehmen. Dabei ist im Interesse einer Vermeidung ungerechtfertigter Keinmalbesteuerungen oder Doppelbesteuerungen auf…

EStR 2000 Rz 1024–10295.1.3 Betriebseinnahmen und Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.1.3 Betriebseinnahmen und Gewinnermittlung Rz 1024: Der Betriebseinnahmenbegriff hat grundsätzlich bei allen Gewinnermittlungsarten denselben Inhalt und umfasst sämtliche Einnahmen, die der betrieblichen Sphäre zuzurechnen sind (VwGH 27.5.1987, 84/13/0265). Es ergeben sich aber unterschiedliche Auswirkungen in zeitlicher Hinsicht. 5.1…

EStR 2000 Rz 1049–1058Konventionalstrafen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Konventionalstrafen Rz 1049: sind in der betrieblichen Sphäre Betriebseinnahmen. Randzahl 1050: entfällt Nachsicht, Nachlass Rz 1051: betrieblicher Schulden ist Einnahme, soweit hierfür nicht private Gründe vorliegen. Nebengeschäfte Rz 1052: Siehe Rz 1003. Personensteuern Rz 1053: Gutschriften, Erstattungen und Nachsichten sind keine Einnahmen (Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschafts…

EStR 2000 Rz 7388–739227.10 Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre (§ 37 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

27.10 Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre (§ 37 Abs. 4 EStG 1988) 27.10.1 Anwendungsbereich (Z 1 bis 3) Rz 7388: Ab der Veranlagung 2020 können auf Antrag bestimmte Einkünfte gemäß § 21 EStG 1988 laufend auf drei Jahre verteilt angesetzt werden. Betroffen sind…

KStR 2013 Rz 402–4053.3.4 Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

3.3.4 Verlustausgleich Rz 402: Bei den unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften ist nach der Einkommensdefinition weder ein horizontaler noch ein vertikaler Verlustausgleich möglich (alle Einkünfte sind den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen). Der horizontale Verlustausgleich tritt somit bereits "innerbetrieblich" auf der…