2.1.6. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 2.1.6.1. Allgemeines Rz 186: Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne des UStG 1994 geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG 1988 hinaus. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass…
17.1.4 Gewinnabsicht Rz 5414: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muss im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen. Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit…
3.3. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht Rz 14: Das in § 1 Abs. 1 LVO vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht ist nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1 LVO) darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben…
3.7.8. Berücksichtigung weiterer Umstände Rz 57: Die Aufzählung der Kriterien in § 2 Abs. 1 LVO ist nicht taxativ. Ergibt die Prüfung nach den in der LVO genannten Kriterien kein eindeutiges Bild, können auch in der Privatsphäre gelegene Motive für das Inkaufnehmen von Verlusten…
3.4. Gesamtgewinn (§ 3 LVO) Rz 22: Gesamtgewinn ist das betriebliche Gesamtergebnis von der Begründung der Tätigkeit durch den jeweiligen Steuerpflichtigen bis zu deren Beendigung durch denselben Steuerpflichtigen (Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation). Die (entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Einkunftsquelle beendet grundsätzlich die Betätigung für den…
3. Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO) 3.1. Einkunftsquellenvermutung Rz 10: Im Fall von Betätigungen mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle ist das Vorliegen von Einkünften zunächst anzunehmen. Liebhaberei liegt nur im Ausnahmefall vor, und zwar dann, wenn die Absicht, einen…
3. Einkommen (§ 7 KStG 1988) 3.1 Einkommensbegriff (§ 7 Abs. 1 und 2 KStG 1988) Rz 348: § 7 Abs. 1 KStG 1988 regelt die sachliche Steuerpflicht (Besteuerungsgegenstand) Zurechnung des Einkommens und den Besteuerungszeitraum. Wie das Einkommen ermittelt wird, ergibt sich grundsätzlich aus den Vorschriften des…
4.5. Absehbarer Zeitraum 4.5.1. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 und 2 LVO Rz 86: Der Zeitraum, innerhalb dessen ein der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglicher wirtschaftlicher Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) erwirtschaftet werden kann, muss absehbar sein, um die…
17.2.2 WertpapiergeschäfteWertpapier-, DarlehensgeschäfteDarlehens- und Kryptowährungsgeschäfte Rz 5426: Der wiederholte, auf die Schaffung einer dauernden Erwerbsquelle durch Ausnutzung von Kursschwankungen gerichtete An- und Verkauf von Wertpapieren stellt dann, wenn er sich nicht auf die nutzbringende Verwertung eigenen Vermögens beschränktkann nach dem Gesamtbild der Verhältnisse…
18.3 Beurteilung des Unternehmensschwerpunktes Rz 1248fp: Der Unternehmensschwerpunkt einer internationalen Schachtelbeteiligung oder einer qualifizierten Portfoliobeteiligung liegt in der Erzielung von Passiveinkünften, wenn die Passiveinkünfte mehr als die Hälfte der gesamten Einkünfte des zu beurteilenden Zeitraumes betragen und somit verglichen mit den Aktiveinkünften der ausländischen…
16.2.2.3 Beteiligung an ausländischen Körperschaften Rz 1209: Wirtschaftliches Eigentum an den Anteilen der ausländischen Gesellschaft ist ausreichend, um eine Beteiligung im Sinne des § 10 Abs. 2 KStG 1988 herzustellen. Wie bei der nationalen Beteiligungsertragsbefreiung ist zB die Zwischenschaltung einer Mitunternehmerschaft unschädlich. Rz…
2.2 Liebhaberei Rz 102: Aus der positiven Umschreibung der Einkünfte als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in § 2 Abs. 4 EStG 1988 ist abzuleiten, dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw…
18.2.8 Methoden der Ermittlung Rz 5690: Der Veräußerungsgewinn kann auf Grund der so genannten Brutto- oder Nettomethode ermittelt werden. Die Nettomethode, bei der der Veräußerungsgewinn über das Buchkapitalkonto ermittelt wird, entspricht der gesetzlichen Bestimmung im § 24 Abs. 2 EStG 1988. Bei der Bruttomethode…
30.1.10 Einkünfteentfällt aus der Veräußerung von Beteiligungen (§ 98 Z 8 EStG 1988) Rz 7988: Beschränkt steuerpflichtig sind Einkünfte ausRandzahlen 7988 und 7989: derzeit frei der Veräußerung von Beteiligungen (§ 31 EStG 1988), wenn die Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Geschäftsleitung oder Sitz im…
4.5.3. Wandel einer Betätigung nach § 1 Abs. 1 LVO in eine Betätigung nach § 1 Abs. 2 Z 3 LVO Rz 92: Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO tritt durch die spätere Begründung von (Quasi-)Wohnungseigentum ein Wandel in eine Betätigung…
2224. Einkunftsarten (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 21 bis 32 EStG 1988) 22.124.1 Allgemeines 22.1.124.1.1 Einkunftsarten Rz 1310: § 7 Abs. 2 KStG 1988 übernimmt grundsätzlich sämtliche Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG 1988. Für Körperschaften können…
17.2 Abgrenzung Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung 17.2.1 Allgemeines Rz 5418: Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften liegt insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Die Nutzung des Vermögens kann sich aber auch als Gewerbebetrieb oder als land…
3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…
11. Kurzübersicht Liebhaberei Rz 211: | Übersicht Liebhaberei | | Verluste treten auf bei | "normaler" Tätigkeit | "verdächtiger" Tätigkeit | Vermietung "groß" | Vermietung "klein" | wirtschaftlich verflochtener Tätigkeit | primäre Rechtsquelle | § 1 Abs. 1 LVO | § 1 Abs. 2 LVO | § 1…
20.2.2.4 Entstrickung 20.2.2.4.1 Allgemeines Rz 6147: Der Entstrickungstatbestand hat Vorrang gegenüber dem Tatbestand der Depotentnahme. Als Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gelten auch Umstände, die zur Einschränkung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich…