27. Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches (§ 27 UStG 1994) 27.1. Haftung bei Sorgfaltsverletzung 27.1.1. Plattformen und andere elektronische Schnittstellen Rz 3461: Ab 1.1.2020 haften Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (im Folgenden: Plattformen), für die Umsatzsteuer auf bestimmte Lieferungen oder…
…73 UZK iVm ArtArt. 71 UZK-DA. 71 UZK-DA. Ansonsten ist Art. 70 UZK nicht zulässig. 2.2. Provisionen und Maklerlöhne (Einkaufsprovisionen nach Art. 5 Nr. 41 UZK) Provisionen sind Vergütungen, die für die Vermittlung oder den Abschluss von Kaufgeschäften, sowie für jede andere…
…aktivieren, wenn diese zu einem Vertragsabschluss führen. Nicht zu aktivieren sind hingegen die Personalkosten des Einkäufers. Transaktionsentgelte und Bankspesen für an den Terminbörsen erworbene Optionsrechte sind zu aktivieren. Transportkosten Derartige Kosten sind zu aktivieren, gleichgültig ob sie durch Dritte oder betriebseigene Arbeitskräfte erbracht werden. Dazu…