Artikel 142 Deduktive Methode (Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Als Preis je Einheit wird zur Ermittlung des Zollwerts gemäß Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex der Preis angesetzt, zu dem die eingeführten Waren oder eingeführte gleiche oder ähnliche Waren…
6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…
2.2. Betätigung und Beurteilungseinheit Rz 6: Die LVO unterscheidet Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO, Rz 10 ff), Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO, Rz 68 ff) und Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO, Rz 102…
Artikel 49 Maßgebende Einheit (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Maßgebende Einheit für die Anwendung dieses Unterabschnitts ist die für die Einreihung in die Position des Harmonisierten Systems maßgebende Einheit jedes Erzeugnisses. (2) Bei einer Sendung mit einer Anzahl gleicher Erzeugnisse, die in dieselbe…
10. Errechneter Wert nach Art. 143 UZK-IA Die Anwendung des Bewertungskriteriums des errechneten Wertes bleibt in der Regel auf Fälle beschränkt, in denen der ausländische Hersteller dem inländischen Abnehmer oder der Zollbehörde die erforderlichen Preisberechnungen zur Verfügung stellt und sich bereit erklärt, gegebenenfalls später…
A. Definitionen und übergreifende Themen A.1. Allgemeine Definitionen Rz 1: Die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953…
Artikel 63 Maßgebende Einheit (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Maßgebende Einheit für die Anwendung dieses Unterabschnitts ist die für die Einreihung in die Position des Harmonisierten Systems maßgebende Einheit jedes Erzeugnisses. Daraus ergibt sich, dass a)jede Gruppe oder Zusammenstellung von Erzeugnissen, die…
11. Schlussmethode nach Art. 144 UZK-IA 11.1. Allgemeines Die Ermittlung des Zollwertes durch zweckmäßige Methoden setzt voraus, dass die vorangehenden Bewertungsmethoden nicht anwendbar sind, und beruht auf einer "angemessenen Flexibilität" von Art. 74 Abs. 23 UZK (siehe auchiVm Art. 144 Abs. 1 UZK…
Artikel 135 Gegenstände und Leistungen, die zur Herstellung der eingeführten Waren verwendet wurden (Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Liefert ein Käufer Gegenstände oder erbringt Leistungen, die in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b des Zollkodex aufgeführt sind, so wird der Wert…
4.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen Rz 676: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, wobei übernommene Schulden ebenfalls zum Entgelt zählen. Es handelt sich zwar bei der Geschäftsveräußerung um eine einheitliche Lieferung, bei der Berechnung der USt ist aber eine Aufteilung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, als ob der Unternehmer…
10.1.3 Bewertung von geldwerten Vorteilen Rz 4027: Geldwerte Vorteile sind mit den üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen. Der übliche Endpreis ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Preis. Der Begriff "üblich" verweist auf eine Bewertung, die sich an den objektiven, normalerweise am Markt bestehenden…
21. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG) 21.1. Grundsätze der Bewertung Rz 1163: Im Allgemeinen ist die Bewertung gebührenpflichtiger Gegenstände auf den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht zu beziehen. Wovon die (Hundertsatz-)Gebühr zu berechnen ist, wird in den einzelnen Tarifposten des § 33 GebG geregelt. Sofern die…
…zusätzliche Anwendungsgrenzen, von denen keine überschritten werden durfte. Die selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche durfte 60 ha nicht übersteigen. Die tatsächlich erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten durften nicht mehr als 120 Vieheinheiten betragen. Wird die nunmehr allein maßgebliche Einheitswertgrenze nicht überschritten, besteht weiters die Möglichkeit, gemäß…