…4 Z 6 BAO iVm § 323 Abs. 76 BAO idF AbgÄG 2023). 3.7. Einheitswertbescheide Rz 139: Für das Verfahren zur Feststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten oder Untereinheiten ist das Finanzamt Österreich zuständig (§§ 80 und 80a BewG 1955). 3.8. Bodenschätzung Rz 140: Für…
…1. Jänner 2015 wirksam werden (siehe dazu Rz 4141e), tritt für Zwecke der Anwendbarkeit der LuF-PauschVO 2015 die Wirkung des Einheitswertbescheides aber erst mit dem der Zustellung folgenden Kalenderjahr ein. Daher kann der Gewinn ab dem der Bescheidzustellung folgenden Kalenderjahr pauschal ermittelt werden, wenn…
…Vermögen, dem Weinbauvermögen, dem gärtnerischen Vermögen oder dem übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen sind. Nicht zu berücksichtigen sind Flächen, die im Einheitswertbescheid als unproduktive Flächen oder Vegetationsflächen, deren Ertragsfähigkeit so gering ist, dass sie in ihrem derzeitigen Zustand landwirtschaftlich nicht bestellt werden können, ausgewiesen…
…aus. Rz 4163a: Für die Einordnung des gärtnerischen Vermögens in die in § 5 Abs. 3 LuF-PauschVO 2015 angeführten Kategorien ist der Einheitswertbescheid maßgebend. Zu den Freilandflächen zählen daher alle nicht überdachten gärtnerisch genutzten Kulturflächen, außerdem Plastikfolientunnel mit einer Basisbreite unter 3,5 m, Mistbeetkästen…
…6 Abs. 1 GrEStG 1987). Wird der Einheitswertbescheid nach Erlassung des Grunderwerbsteuerbescheides geändert, ist der Grunderwerbsteuerbescheid als abgeleiteter Bescheid gemäß § 295 BAO ebenfalls zu ändern. Solange ein Einheitswertbescheid auf Basis der Hauptfeststellung 2014 noch nicht ergangen ist, stellt der "alte" Einheitswert die Besteuerungsbasis dar. Ein…
…Forstwirtschaft gemäß § 3 Abs. 2 LuF-PauschVO 2015 beträgt 70.000 Euro. Maßgeblich ist die in den Berechnungsgrundlagen des jeweils gültigen Einheitswertbescheides enthaltene Minderungszahl oder Bringungslage. Nicht ganzzahlige Minderungszahlen sind immer abzurunden. Bei Kleinstwäldern bis 10 ha Größe wird keine Bringungslage mehr festgestellt. Es bestehen…
6 Sonstige für Vereine bedeutsame Abgabenvorschriften 6.1 Einheitsbewertung Rz 719: Für die Bewertung von inländischem Grundbesitz sind die Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 - BewG 1955, BGBl. Nr. 148/1955 idgF, maßgebend. Beim Grundbesitz ist zu unterscheiden zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen sowie den…
A. Definitionen und übergreifende Themen A.1. Allgemeine Definitionen Rz 1: Die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953…
4.7.3.3 Altgrundstücke Rz 779: Für Grund und Boden des Altvermögens kann nach § 4 Abs. 3a Z 3 lit. a EStG 1988 der Veräußerungsgewinn auch pauschal ermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Grund und Boden zum 31.3.2012 im Betriebsvermögen nicht…
27.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer Rz 1345: Eine Verlängerung eines Vertrages, der zunächst auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit liegt vor, wenn der Vertrag nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder auf eine unbestimmte…
2.2. Betätigung und Beurteilungseinheit Rz 6: Die LVO unterscheidet Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO, Rz 10 ff), Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO, Rz 68 ff) und Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO, Rz 102…
B.5.3. Gemeiner Wert B.5.3.1. Allgemeines Rz 806: In allen Fällen, in denen die Steuerschuld nicht auf Grund einer inländischen Lieferung oder eines innergemeinschaftlichen Erwerbs entsteht (z.B. Eigenimport, Änderung der Verhältnisse durch Nutzungsänderung, Eigenverbrauch), ist die Bemessungsgrundlage der gemeine Wert…
11.3.8 Zuschläge gemäß § 40 BewG Rz 4242: Bei der Bewertung (Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) werden zunächst regelmäßige Verhältnisse unterstellt. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse davon wesentlich ab und führen sie zu einer wesentlichen und nachhaltigen Steigerung der Ertragsfähigkeit, ist diese Abweichung in…
27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…
10.1.3 Bewertung von geldwerten Vorteilen Rz 4027: Geldwerte Vorteile sind mit den üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen. Der übliche Endpreis ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Preis. Der Begriff "üblich" verweist auf eine Bewertung, die sich an den objektiven, normalerweise am Markt bestehenden…
27.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung Rz 1296: Die Höhe der (Teil-)Leistungen muss für ihre Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht ziffernmäßig festgelegt sein, hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Rz 1297: Ist die Höhe…
4.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen Rz 676: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, wobei übernommene Schulden ebenfalls zum Entgelt zählen. Es handelt sich zwar bei der Geschäftsveräußerung um eine einheitliche Lieferung, bei der Berechnung der USt ist aber eine Aufteilung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, als ob der Unternehmer…
Artikel 142 Deduktive Methode (Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Als Preis je Einheit wird zur Ermittlung des Zollwerts gemäß Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex der Preis angesetzt, zu dem die eingeführten Waren oder eingeführte gleiche oder ähnliche Waren…
21. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG) 21.1. Grundsätze der Bewertung Rz 1163: Im Allgemeinen ist die Bewertung gebührenpflichtiger Gegenstände auf den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht zu beziehen. Wovon die (Hundertsatz-)Gebühr zu berechnen ist, wird in den einzelnen Tarifposten des § 33 GebG geregelt. Sofern die…
4.1.10.4.3 Gebäude 4.1.10.4.3.1 Gemischt genutzte Liegenschaften bzw. Gebäude Rz 557: Von dem in Rz 479 ff beschriebenen Grundsatz der Nichtaufteilbarkeit von beweglichen Wirtschaftsgütern besteht bei Liegenschaften und Gebäuden eine Ausnahme, wobei folgende Fälle zu unterscheiden sind…