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UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…dem der Unternehmer wieder über die Einfuhrumsatzsteuer-Beträge verfügen kann. 12.1.3.8. Pauschalierung bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Rz 1872: Die in § 22 UStG 1994 vorgesehenen Pauschal-Steuersätze für Umsätze von nichtbuchführungspflichtigen Unternehmen, die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausführen…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…wird allerdings bei Nutzungsentgelten bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000 Euro jährlich pro Leistungsempfänger von einer Besteuerung Abstand genommen, wenn in der Rechnung (Gutschrift) keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist. 22.3.9. Einräumung anderer Dienstbarkeiten Rz 2883: Auf an pauschalierte Land- und Forstwirte gezahlte Abgeltungen…

UStR 2000 Rz 3251–328224. Differenzbesteuerung (§ 24 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…24 Abs. 12 UStG 1994 oder Lieferung gebrauchter Landmaschinen durch einen pauschalierten Landwirt). Bei der Lieferung oder dem Eigenverbrauch gebrauchter Landmaschinen durch nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte wird die Steuer für diese Umsätze mit 10% oder 13% (bis 31.12.2015: 12%) der Bemessungsgrundlage festgesetzt (§ 22…

UStR 2000 Rz 3981–4020107. Innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 7 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…den echten Befreiungen des § 7 und Art. 7 UStG 1994 vor. Das gilt nicht für die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge durch Kleinunternehmer (Art. 6 Abs. 5 UStG 1994). Rz 3988: Pauschalierte Land- und Forstwirte können die Steuerfreiheit nicht in Anspruch nehmen. Der Landwirt kann daher…

EStR 2000 Rz 5018–502915.1.3.1 Gewinnermittlungsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…voll- oder teilpauschalierter Land- und Forstwirt freiwillig zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung über, ist eine erneute Anwendung der Pauschalierung frühestens nach Ablauf von fünf Wirtschaftsjahren (Sperrfrist) zulässig (siehe Rz 4250). Rz 5028: Werden Aufwendungen für Wirtschaftsgüter getätigt, sind auch bei der Gewinnermittlung nach…

EStR 2000 Rz 4171–417511.3.4 Abgrenzungsfragen zur Pauschalierung (§ 1 Abs. 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… Entschädigungen für Wirtschaftsgüter, wenn die Aufgabe ihrer Bewirtschaftung im öffentlichen Interesse gelegen ist (zB bei Absiedelung aus einem Überschwemmungsgebiet oder infolge Geruchsbelästigung), soweit ihnen entsprechende Aufwendungen für ersatzbeschaffte Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (Wiederbeschaffungskosten) gegenüberstehen (gilt auch für teilpauschalierte Land- und Forstwirte); dabei ist jedoch zu beachten…

EStR 2000 Rz 4128–413211.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…auf pauschalierte Betriebsausgaben entfallende tatsächliche Umsatzsteuer oder - bei Inanspruchnahme der Vorsteuerpauschalierung - der Vorsteuerpauschalbetrag. Rz 4132: Damit wird dem Grundprinzip des § 4 Abs. 3 EStG 1988 Rechnung getragen, wonach die Umsatzsteuer grundsätzlich den Charakter eines durchlaufenden Postens aufzuweisen hat. Dies gewährleistet, dass die Nettomethode und die…

EStR 2000 Rz 4150–415411.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Einheitswertes bei der Berechnung des Grundbetrages (§ 2) auszuscheiden. Randzahlen 4151 und 4152: entfallen 11.3.2.3.1 Forsteinheitswert bis 15.000 Euro (bis 2019: 11.000 Euro) Rz 4153: Der Gewinn wird mit 42% (bis 2014: 39%) vom forstwirtschaftlichen Einheitswert ermittelt, sofern der forstwirtschaftliche…

EStR 2000 Rz 4166–417011.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Verlust entstehen darf (§ 13 Abs. 1 LuF-PauschVO 2015). Eine flächenabhängige Pauschalierung beim Gartenbau bzw. eine vom Einheitswert abgeleitete Pauschalierung beim Weinbau unter 60 Ar ist bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit einem Gesamteinheitswert über 75.000 Euro (bis 2014: 100.000 Euro) nicht möglich.

LStR 2002 Rz 4036.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…bei Schlägerungsarbeiten mitwirken sowie Personen, die mit Aufforstungs- und Kulturpflegearbeiten unter Einsatz von Motorsensen oder sonstigen Kulturwerkzeugen betraut sind. Nicht als Forstarbeiter gelten Personen, die im Rahmen von Forstbetrieben andere Tätigkeiten ausführen (zB Kraftfahrzeuglenker oder in Sägewerksbetrieben beschäftigte Arbeitnehmer oder sonstige Arbeiter land- und forstwirtschaftlicher…

EStR 2000 Rz 4243–424811.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Ausschüttungen der Agrargemeinschaft anzusetzen und die einbehaltene KESt anzurechnen. Eine Jagdgenossenschaft stellt keine Agrargemeinschaft dar. Ausschüttungen von Jagdgenossenschaften sind daher nicht unter § 27 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988 zu subsumieren. Bei Ausschüttungen aus einem im land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehaltenen Anteil an…

UStR 2000 Rz 3626–3636101.4. Erwerbsschwelle
geltende FassungRichtlinien23.11.2011

…Erwerbsschwelle 101.4.1. Schwellenerwerber Rz 3626: Bei folgenden Unternehmern liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb nicht vor, wenn die Erwerbsschwelle nicht überschritten wird: Unternehmer, die nur unecht steuerbefreite Umsätze ausführen, pauschalierte Land- und Forstwirte, juristische Personen, die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben. Wurde einem…

EStR 2000 Rz 711–7164.5.2.2.5 Übergang auf eine Pauschalierung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Betriebsvermögensvergleiches ein zweites Mal ausgabenwirksam werden würde. Rz 716: Bei Übergang von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung auf den Betriebsvermögensvergleich sind für nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen die (historischen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen; für abnutzbares Anlagevermögen ist der rechnerische Buchwert anzusetzen. Bei Ansatz eines gemäß …

EStR 2000 Rz 4209–421411.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…für sich gesehen gewerbliche Betätigung ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb sein. Rz 4210: Die Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben sind durch die Pauschalierung nicht erfasst, sondern durch vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Allerdings sind bei Be- und/oder Verarbeitungsbetrieben die Betriebsausgaben zwingend mit…

EStR 2000 Rz 5001–501115 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…für Nutzungsbeschränkungen und für Wirtschaftserschwernisse.. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn EntschädigungenEntschädigungen aufgrund von Wirtschaftserschwernissen für einen längeren Zeitraum können bei buchführenden Land- und Forstwirten nach den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung durch Ansatz und gleichmäßige Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens periodengerecht abgegrenzt werden (siehe Rz 5171…

MO-83003.3. Pauschale Einfuhrwertregelung
geltende FassungRichtlinien18.08.2010

…Pauschale Einfuhrwertregelung Bei bestimmten Erzeugnissen wird, wenn die Anwendung der Zollsätze des TARICS vom Einfuhrpreis der eingeführten Partie abhängt, die Richtigkeit dieses Preises anhand eines pauschalen Einfuhrwertes überprüft, der von der Kommission je Ursprung und je Erzeugnis auf der Grundlage des gewichteten Mittels der Notierungen…

EStR 2000 Rz 4155–416211.3.2.4 Gewinn aus Weinbau (§ 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…allfälligen Verlust aus Weinbau nur geltend machen, wenn er die gesamten tatsächlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Weinbau und den anderen land- und forstwirtschaftlichen Betriebszweigen und Tätigkeiten nachweist. 11.3.2.4.3 Rodungsprämien Rz 4160: Werden für die endgültige Aufgabe von Rebflächen bzw. den unwiderruflichen…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…insgesamt 12.000 kWh Strom produziert und wie folgt verwendet: 3.600 kWh (30% der gesamten produzierten Strommenge) werden für den (privaten) Eigenbedarf verwendet, 7.200 kWh (60% der gesamten produzierten Strommenge) werden für Zwecke der eigenen (pauschalierten) Land- und Forstwirtschaft verwendet, 1.200 kWh…

EStR 2000 Rz 425011.3.11 Steuerberatungskosten
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

11.3.11 Steuerberatungskosten Rz 4250a: Steuerberatungskosten sind weder bei voll- noch bei teilpauschalierten Land- und Forstwirten mit den Durchschnittssätzen abgegolten, sondern können als Sonderausgaben berücksichtigt werden (VwGH 24.10.2002, 98/15/0145); siehe LStR 2002 Rz 561 ff.

EStR 2000 Rz 4140–414611.3 Land- und Forstwirtschaft (Veranlagungsjahre 2011 bis 2014: LuF-PauschVO 2011 idF BGBl. II Nr. 164/2014; Veranlagungsjahre ab 2015: LuF-PauschVO 2015 idF BGBl. II Nr. 164/2014, BGBl. II Nr. 559/2020 bzw. BGBl. II Nr. 559/2020)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Gewerbebetriebes, so kommt die Anwendung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft nicht in Betracht (VwGH 6.11.1968, 0051/67). Rz 4146: Bei einem Rumpfwirtschaftsjahr ist der pauschaliert ermittelte Gewinn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes grundsätzlich jenem Steuerpflichtigen zuzurechnen, der…