3.1.5. Erfordernis eines Einbringungsvertrages und einer Einbringungsbilanz 3.1.5.1. Einbringungsvertrag Rz 661: Die Anwendbarkeit des Art. III UmgrStG ist an das Vorhandensein eines Einbringungsvertrages geknüpft. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Einbringungsvertrag bezeichnet sein, es muss aber klar erkennbar sein, dass…
3.4.2.4. Bewertungsübersicht Randzahl 865: derzeit frei 3.4.2.5. Einbringung durch eine Mitunternehmerschaft Rz 866: Eine gesonderte Regelung besteht in § 16 Abs. 4 UmgrStG für die Bewertung des Einbringungsvermögens im Falle der Einbringung durch eine Mitunternehmerschaft. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Wertansatzes…
3.3. Der Einbringende (§§ 14 bis 17 UmgrStG) Rz 810: Die §§ 14 bis 17 UmgrStG regeln die ertragsteuerliche Behandlung des Einbringenden bis zum Einbringungsstichtag (§ 14 UmgrStG Rz 811 bis Rz 836), die Darstellung des einzubringenden Vermögens (§ 15 UmgrStG Rz 837 ff) und die Bewertung von…
3.1.6.6. Kapitalanteil 3.1.6.6.1. Allgemeines Rz 725: Als einbringungsfähige Kapitalanteile im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG gelten Anteile an inländischen und vergleichbaren ausländischen Kapitalgesellschaften sowie an inländischen und vergleichbaren ausländischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die folgende Voraussetzungen…
3.1.6.4. Teilbetrieb Rz 714: Der in § 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG verwendete Begriff "Teilbetrieb" leitet sich ebenso wie der Betriebsbegriff aus den Bestimmungen des EStG ab. Zur Begriffsbestimmung ist auf § 24 EStG 1988 und die EStR 2000 Rz 5578 ff zu…
3.3.4. Einbringungsbilanz (§ 15 UmgrStG) 3.3.4.1. Bedeutung der Einbringungsbilanz Rz 837: Einbringungsbilanzen sind unternehmensrechtlich als Geschäftseröffnungsbilanzen im Sinne des § 193 UGB Grundlage der Eintragung einer Einbringung im Hauptbuch gemäß § 2 Firmenbuchgesetz (FBG), BGBl Nr. 10/1991. Sie sind nach den Grundsätzen…
24.3.326.3.3 Steuerpflichtige Einbringungen und Abspaltungen Rz 1466: § 20 Abs. 1 Z 2 KStG 1988 sieht bei Vermögensübertragungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft auf einen anderen durch Einbringungen und Abspaltungen im Sinne des SpaltG bzw. Steuerabspaltungen die Anwendung des § 6 Z 14 EStG…
3.4.2.1b. Ratenzahlung (ab 1.1.2016), Anteilstausch mit Nichtfestsetzung (ab 1.1.2020), und Nichtfestsetzung "alt" (bis 31.12.2015) Rz 860a: Ratenzahlungskonzept für ab dem 1.1.2016 beschlossene oder unterfertigte Einbringungen: § 16 Abs. 1 erster Satz UmgrStG sieht für die…
3. Einbringungen (Art. III UmgrStG) 3.1. Begriff und Anwendungsvoraussetzungen (§ 12 UmgrStG) 3.1.1. Allgemeines 3.1.1.1. Begriffsbestimmung Rz 640: Einbringung im Sinne des § 12 Abs. 1 UmgrStG ist die Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen oder qualifizierten Kapitalanteilen (Vermögen im Sinne des…
3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…
3.4.2.1a. Einbringungen mit Auslandsbezug Rz 856: Bei Einbringungen mit Auslandsbezug ist generell zu prüfen, ob und inwieweit das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eingeschränkt wird. Wird das Besteuerungsrecht der Republik Österreich nicht eingeschränkt, hat - wie bei rein nationalen Einbringungen - eine Buchwertfortführung zu erfolgen…
3.7.3. Bewertung der Gegenleistung bei Unterbleiben einer Anteilsgewährung Rz 1106: Das Gewähren von neuen (einbringungsgeborenen) Anteilen oder bestehenden (einbringungsbezogenen) Anteilen unterbleibt in den in § 19 Abs. 2 Z 3 bis Z 5 UmgrStG aufgezählten Fällen. 3.7.3.1. Behandlung einer Zuzahlung Rz…
3.6. Gegenleistung (§ 19 UmgrStG) 3.6.1. Allgemeines 3.6.1.1. Überblick Rz 1001: Die Einbringung von Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG in eine übernehmende Körperschaft ist in der Regel eine Sacheinlage. Diese Sacheinlage ist ein entgeltlicher Vorgang und erfordert…
3.4.3. Bewertung von einzubringenden außerbetrieblichen Kapitalanteilen (§ 17 UmgrStG) 3.4.3.1. Allgemeines Rz 929: § 17 UmgrStG regelt die Bewertung von einzubringenden Kapitalanteilen, die nicht zu einem Betriebsvermögen des Einbringenden gehören. Von dieser Bewertungsregel betroffen sind daher die Einbringung außerbetrieblich gehaltener Kapitalanteile sowie…
3.4. Steuerliche Bewertung des einzubringenden Vermögens (§§ 16 und 17 UmgrStG) 3.4.1. Allgemeines Rz 848: § 16 UmgrStG regelt die Bewertung des betrieblichen Einbringungsvermögens beim Einbringenden. Er bezieht sich auf einzubringende Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder betriebsvermögenszugehörige Kapitalanteile. Rz 849: § 17 UmgrStG regelt bei unbeschränkt…
3.17. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. III UmgrStG fallenden Einbringung Rz 1275: Fällt eine Umgründung auf Grund des Fehlens einer Anwendungsvoraussetzung des § 12 UmgrStG nicht unter Art. III UmgrStG, gelten die allgemeinen Regeln des Steuerrechtes. Bezüglich einzelner Fälle der Verletzung einer Anwendungsvoraussetzung siehe Rz…
3.4.2.3. Zwangsaufwertung aufgrund einer Einschränkung des Besteuerungsrechts im Verhältnis zu Drittstaaten Rz 862: Abweichend von dem in § 16 Abs. 1 erster Satz UmgrStG festgehaltenen Buchwerteinbringungsgrundsatz ist in § 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG für bestimmte Einbringungsfälle mit Auslandsbezug eine verpflichtende Bewertung des…
6.19 Tausch von Wirtschaftsgütern, Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern oder sonstigem Vermögen in eine Körperschaft 6.19.1 Tausch von Wirtschaftsgütern Rz 2588: Der Tausch stellt ein entgeltliches Rechtsgeschäft dar, da beim Tausch eines Wirtschaftgutes gegen ein anderes Wirtschaftsgut eine Anschaffung des erworbenen Wirtschaftsgutes…
11.2.2 Geld- und Sacheinlagen 11.2.2.1 Allgemeines Rz 494: Unter die offenen Einlagen fallen zunächst die im Gesellschaftsrecht ausdrücklich geregelten Einlagen im Austausch gegen Gesellschaftsrechte, wie das den Kapitalgesellschaften anlässlich Gründung oder Kapitalerhöhung zugeführte Nominalkapital inklusive Ausgabeaufgeld, Nachschüsse gemäß §§ 72 ff…
3.6.4.11. Mehrere Einbringende, die im selben Verhältnis am einzubringenden Vermögen und an der übernehmenden Körperschaft beteiligt sind 3.6.4.11.1. Allgemeines Rz 1090a: Bei Einbringungen mit Einbringungsstichtagen nach dem 30.6.2023 besteht neben den in § 19 Abs. 2 Z…