…spätere Einbringlichkeit bestehen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Wort "zunächst", dh., dass der Abgabepflichtige im Augenblick nicht über ausreichende Mittel oder Vermögenswerte verfügt, um die Abgaben zu entrichten; es müssen jedoch Umstände dafür sprechen oder es muss zumindest eine geringe Wahrscheinlichkeit gegeben sein, dass der…
…die Vollstreckbarkeit der Abgabe nicht eingetreten ist, mit Sicherstellungsauftrag vorzugehen. Eine solche Vorgangsweise wird nur ausnahmsweise zulässig sein, etwa wenn die Abgabe bei dem bereits mit Leistungsgebot in Anspruch genommenen Abgabepflichtigen voraussichtlich uneinbringliche ist. 18.11. Sicherstellungsauftrag im Finanzstrafverfahren Rz 1568: Ein Sicherstellungsauftrag betreffend Geldstrafen…
…Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der Europäischen Union verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig (§ 20 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988). Rechtslage bis 01.08.2011 Über einen Arbeitnehmer in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahren verhängte Geldstrafen sind grundsätzlich auch dann keine Werbungskosten…
…des § 146 FinStrG begangen, so kann mit Zustimmung des Beschuldigten über alle Finanzvergehen mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG erkannt werden. Das im § 146 Abs. 1 FinStrG vorgesehene Höchstausmaß der Geldstrafe kann dabei um die Hälfte überschritten werden und beträgt somit 2.1753.000 Euro.
…Verdacht einer Übertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Vorschriften des Punzierungsgesetzes 2000 einen Betrag von 180 Euro als vorläufige Sicherheit festsetzen und einheben. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG weiters ermächtigt, bei geringfügigen Verstößen mit Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG Geldstrafen bis zu…
…in deren Sprengel der Misstand bei der Beförderung im Zuge einer Kontrolle festgestellt wird. In allen anderen Fällen ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zur Ahndung örtlich zuständig, in deren Sprengel der Grenzübertritt nach Österreich erfolgt ist. (3) Gemäß § 21 Abs. 4 TTG 2007 können Geldstrafen mit Organstrafverfügung…
…deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, sind nur solche Zuwendungen zu verstehen, die im Inland gerichtlich strafbar sind. Verwaltungsstrafdrohungen hindern die Abzugsfähigkeit der Geld- oder Sachzuwendung nicht. Strafen und Verbandsgeldbußen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz sind jedoch gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 lit…
…den einheitlichen Beginn der Einhebungsverjährung allen Gesamtschuldnern gegenüber jener Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Abgabe dem ersten in Anspruch genommenen Gesamtschuldner gegenüber fällig wird. Im Übrigen siehe auch Rz 1847 bis Rz 1855. Rz 1845: Für die im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen gelten die Vorschriften…
…Güter (1) Verteidigungsgüter gemäß § 1 Abs. 2 AußWG 2011 in Verbindung mit § 1 1. AußWV 2011 (das sind die Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union; siehe AH-3210); (2) Chemikalien gemäß Anlage 4 1. AußWV 2011 (siehe AH-3310); (3) Güter mit doppeltem Verwendungszweck…
…VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG…
…Verwaltungsübertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelte Vorschriften des Waffengesetzes 1996 einen Betrag von bis zu 1805.000 € als vorläufige Sicherheit festsetzen und einheben. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG weiters ermächtigt, bei geringfügigen Verstößen mit Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG Geldstrafen bis…
…werden. 13.3. Exekutionstitel Rz 1335: Exekutionstitel hinsichtlich vollstreckbar gewordener Abgaben ist sowohl für das finanz-behördliche als auch für das gerichtliche Vollstreckungsverfahren gemäß § 229 BAO der Rückstandsausweis. 13.3.1. Exekutionstitel ausländischer Abgabenbehörden Rz 1336: AufgrundAuf Grund ausdrücklicher zwischenstaatlicher Vereinbarungen (derzeitzB mit Deutschland, Frankreich…
…jedoch keinesfalls abschließend, sondern kann jederzeit abgeändert - und somit auch ausgeweitet - werden. 6.1. Verletzung der Gestellungspflicht gemäß Z 1 | | Sachverhalt | Mehraufwand | 1. | Nichtgestellung im Versandverfahren, sofern eine Abgabenvorschreibung in AT erfolgt | Durchführung des Such- und Erhebungsverfahrens, etwaiges Ermittlungsverfahren…
7. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG) Rz 127: Die Gebühren nach dem GebG - mit Ausnahme der Wettgebühren nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG - fallen gemäß § 2 Abs. 2 FinStrG nicht unter die Abgaben, für die das Finanzstrafrecht anzuwenden ist (siehe Rz 4). Die Erhöhungen…
Konventionalstrafen Rz 1049: sind in der betrieblichen Sphäre Betriebseinnahmen. Randzahl 1050: entfällt Nachsicht, Nachlass Rz 1051: betrieblicher Schulden ist Einnahme, soweit hierfür nicht private Gründe vorliegen. Nebengeschäfte Rz 1052: Siehe Rz 1003. Personensteuern Rz 1053: Gutschriften, Erstattungen und Nachsichten sind keine Einnahmen (Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschafts…
…Verdacht einer Verwaltungsübertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelte Vorschriften des Sprengmittelgesetz einen Betrag von 180 Euro als vorläufige Sicherheit festsetzen und einheben. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG weiters ermächtigt, bei geringfügigen Verstößen mit Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG Geldstrafen bis zu 120…
…Sinne des § 146 FinStrG begangen, so kann mit Zustimmung des Beschuldigten über alle Finanzvergehen mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG erkannt werden. Das im § 146 Abs. 1 FinStrG vorgesehene Höchstausmaß der Geldstrafe kann dabei um die Hälfte überschritten werden und beträgt somit 3.000 Euro.
…des AWG 2002 insbesondere nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verwaltungsübertretung strafbar: a)eine Verbringung von Abfällen, die nicht im Einklang mit § 69 Abs. 7 oder 7c AWG 2002 oder mit den Artikeln 34, 36, 37, 39, 40, 41 oder 43 der EG-VerbringungsV steht…
…des § 146 FinStrG begangen, so kann mit Zustimmung des Beschuldigten über alle Finanzvergehen mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG erkannt werden. Das im § 146 Abs. 1 FinStrG vorgesehene Höchstausmaß der Geldstrafe kann dabei um die Hälfte überschritten werden und beträgt somit 2.1753.000 Euro.
…Verletzung der Meldepflichten nach § 3 GMSG vor. Von dieser Strafbestimmung ist jedoch nur die Verletzung von Meldepflichten umfasst, die für die ausländischen Steuerbehörden unerlässlich sind. Werden mehrere Verpflichtungen verletzt, so ist gemäß § 21 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958) auf eine einzige Geldstrafe zu…