…der Haftung nicht die Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Erstschuldner voraussetzt. Es liegt im Ermessen (§ 20 BAO) der Abgabenbehörde, welchen von mehreren Haftenden sie zur Leistung heranzieht. Rz 1241: Im Rahmen der Ermessensübung kann die Abgabenbehörde auch nur hinsichtlich einer Teilschuld den Haftenden in Anspruch nehmen…
…diese Schuld dem Schuldner (Erstschuldner) gegenüber bereits geltend gemacht worden ist. Die Haftung ist auch nicht davon abhängig, ob beim Erstschuldner die Möglichkeit der Geltendmachung oder der Einbringlichkeit der Gebühr gegeben ist oder nicht (VwGH 31.5.1995, 94/16/0291; VwGH 19.9.2001…
…persönlich Haftender auch dann, wenn mehrere Personen (zB Vertreter und tatsächlich Einfluss nehmende Personen) den Haftungstatbestand verwirklicht haben. Daher liegt es auch im (begründungspflichtigen) Ermessen, welche der Haftungspflichtigen für den gesamten Haftungsbetrag (bzw. welche Personen für welche Teilbeträge) mit Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Bei…
…sofortige volle Entrichtung der Abgabenschuld für ihn mit erheblichen Härten verbunden wäre und ihm gegenüber keine Gefährdung der Einbringlichkeit besteht (siehe Rz 201 und Rz 202), diese Voraussetzungen jedoch nur bei einem der übrigen Gesamtschuldner nicht vorliegen. Rz 212: Wenn auch im Fall eines Gesamtschuldverhältnisses…
…der Fall sein, wenn eine Inanspruchnahme des Erstschuldners nicht möglich ist, zB weil es sich bei diesem um eine im Firmenbuch gelöschte und beendigte juristische Person gehandelt hat. Abgabenrechtliche Haftungen haben somit insoweit keinen subsidiären Charakter (VwGH 27.9.1990, 89/16/0225; VwGH 21…
…wen sie geltend gemacht wird (wenn die Haftungsvoraussetzungen bei mehreren Personen verwirklicht sind), in welchem Ausmaß dies erfolgt (für den gesamten offenen Betrag oder lediglich für einen Teilbetrag). Rz 834: Bei der Ermessensübung sind beispielsweise zu berücksichtigen der Grundsatz der Subsidiarität (Nachrangigkeit) von Haftungen (vgl…
…den Abgabenanspruch berufenanfechten (§ 248 BAO). Daraus ergibt sich, dass dem Haftungspflichtigen anlässlich der Erlassung des HaftungsbescheidesBeschlagnahmebescheides Kenntnis über den haftungsgegenständlichen Anspruch zu verschaffen ist. Die BerufungBescheidbeschwerde kann bei der Abgabenbehörde eingebracht werden, die den HaftungsbescheidBeschlagnahmebescheid erlassen hat (§ 249 Abs. 2 BAO). Eine auf Grund eines…
… 6 Abs. 2 BAO), entsteht das Gesamtschuldverhältnis durch Verwirklichung des Tatbestandes (zB Mitglieder der GesBR betreffend Umsatzsteuer der GesBR). 4.7.4.2. Anbringen bei Geltendmachung von Haftungen Rz 441: Wurde eine Haftung mit Haftungsbescheid geltend gemacht (§ 224 Abs. 1 BAO), so kann der Haftungspflichtige…
3.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK) (1) Eine Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld entsteht auch für Waren, die Einfuhr- oder Ausfuhrverboten oder -beschränkungen gleich welcher Art unterliegen. (2) Eine Zollschuld entsteht jedoch nicht durch a)das vorschriftswidrige Verbringen von Falschgeld in…
…rückwirkenden Korrekturen gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG Einbringungskapital als Saldo zwischen eingebrachten Aktiva und Passiva zu steuerlichen Werten (zur Einbringungsbilanz siehe Rz 837 ff). Der Stichtagsbilanz kommt insbesondere bei Einbringung von Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen Bedeutung zu. Wird der gesamte Betrieb eingebracht, erfüllt auch die Einbringungsbilanz…
…78 Abs. 1 EStG 1988). Rz 1209: Eine Haftung des Arbeitgebers besteht nur insoweit, als die Lohnsteuer nach Maßgabe der Verhältnisse, wie sie dem Arbeitgeber beim Steuerabzug erkennbar waren, unrichtig berechnet wurde. Hat daher der Arbeitgeber die Lohnsteuer unter Berücksichtigung von Freibetragsbescheiden bzw. Erklärungen des…
…Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) 13.1. Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit Rz 1330: Vollstreckbarkeit setzt voraus: Die Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag und grundsätzlich die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe. Solange jedoch bei Selbstbemessungsabgaben die Voraussetzungen für eine Bescheiderteilung gemäß § 201 BAO, § 202 BAO oder vergleichbaren Bestimmungen in…
…8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen. Er haftet in gleicher Weise für die Entrichtung…
…bildet der Wert der Hypothek (Wert des Pfandgegenstandes, das ist der gemeine Wert der Pfandliegenschaft) die Bemessungsgrundlage. Dabei sind im Range vorgehende Hypotheken zu berücksichtigen. Bei Höchstbetrags-(Maximal-)Hypotheken bestimmt sich die Gebühr nach dem Höchstbetrag. Wird die Hypothek auch für Nebenverbindlichkeiten, zB Zinsen, Nebengebühren…
…ImmoESt-Selbstberechnung abführen. Auf Nachfrage des Parteienvertreters macht er die Angabe, dass er die Anschaffungskosten nicht kennt, es sich beim veräußerten Grundstück allerdings um Altvermögen im Sinne des § 30 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 handelt und die Anschaffungskosten somit nicht benötigt werden. X legt…
…UmgrStG fallende Einbringung nicht möglich, wenn die den drei Gesellschaftern weiterhin zuzurechnenden Anteile nicht bei der übernehmenden Körperschaft zu einer Erlangung oder Erweiterung der Stimmrechtsmehrheit führen (Rz 732 dritter Bulletpoint). Rz 726a: Wird ein mit einem Fruchtgenussrecht belasteter Kapitalanteil eingebracht, kann eine Einbringung durch den…
…in die österreichische C-GmbH ein, an der neben der A-GmbH (20%) die natürliche Person D beteiligt ist. Anlässlich der Einbringung erfolgt bei der C-GmbH eine Kapitalerhöhung, wodurch sich der Anteil der A-GmbH auf 40% erhöht. Die Einbringung erfolgt unter Fortführung der…
…Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Da gemäß § 212a Abs. 2 lit. c BAO nur ein auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtetes Verhalten des Abgabepflichtigen der Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung entgegensteht, nicht aber eine Gefährdung der Einbringlichkeit schlechthin, ist bei einer…
…wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben ergibt sich, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben Rechnung getragen werden kann. Die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen werden daher grundsätzlich in den Hintergrund treten. Nur in Ausnahmefällen - etwa bei Geringfügigkeit des zu…
…sowie Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der Abgabe werden hiedurch nicht berührt. Aus einer auf dem Abgabenkonto erfolgten Gutschrift auf Grund einer Aussetzung der Einbringung ergibt sich somit kein Tilgungstatbestand. Hierauf ist bei Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 160 BAO) vorliegen…