Einbaumöbel Rz 501: Einbaumöbel sind keine Gebäudebestandteile, sondern selbständige Wirtschaftsgüter. Einrichtungsgegenstände und technische Geräte Rz 502: Siehe Rz 1519 und 4702 ff. Erweiterungskosten Rz 503: Sie stellen kein Wirtschaftsgut dar; siehe Rz 2413. Filmrecht, Filme Rz 504: Bei der Verfilmung eines Werkes entsteht ein neues…
…2009, 2006/15/0203; VwGH 16.12.2009, 2007/15/0305). Rz 3170: Selbständige Wirtschaftsgüter, die nicht Gebäudebestandteil sind, sind zB: Einbaumöbel, Holzdecken und Wandverkleidungen, die der Raumeinrichtung dienen (VwGH 1.3.1983, 82/14/0156); außerhalb des Verputzes verlegte Elektroinstallationen (VwGH 23.4.1985…
…400 Euro übersteigen - nur analog zur Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Rz 512: Nicht zu den Errichtungskosten zählen zB die Kosten für Wohnungseinrichtung, die nicht als unselbständiger Bestandteil des Gebäudes anzusehen ist; dazu zählen beispielsweise Einbaumöbel, Holzdecken und Wandvertäfelungen (vgl. VwGH 1.3.1983…