…sollen (VwGH 20.9.1988, 87/14/0167). Zur Ablöse einer Rente im Privatvermögen siehe Rz 4012. Rz 6603: Bezüge, die sich auf eine besondere - freiwillige - Vereinbarung gründen (eine mit Entschließung des Bundespräsidenten verliehene Ehrenpension), sind nicht auf eine Verpflichtung, sondern letztlich auf den freiwilligen…
41.1.4 Gesetzliche Alterspension Rz 1371: Unter gesetzliche Alterspension ist eine Pension zu verstehen, deren Anspruch auf Grundaufgrund eigener Beitragsleistungen zu einer gesetzlichen Pensionsversicherung erworben wurde. Dazu zählen unter anderen Ruhegenüsse von öffentlich-rechtlichen Bediensteten, ausländische Pensionsansprüche bei Grenzgängern, Pensionsantritt auf Grundaufgrund langer Versicherungsdauer…
3.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen 3.3.1 Kriegsopfer- und Heeresversorgung (§ 3 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) Rz 23: Es sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen steuerbefreit. Die Befreiung kommt für Versorgungsberechtigte nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 152/1957, und nach dem HeeresversorgungsgesetzHeeresentschädigungsgesetz, BGBl…
41.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers) Rz 1372: Leistet eine steuerpflichtige Person, die keine gesetzliche Alterspension bezieht oder beziehen wird (zB Hausfrauen oder Hausmänner, auch wenn sie eine Witwen- oder Witwerpension beziehen, Privatiers) Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung, so…
42.5.6 § 18 EStG 1988 Rz 10458: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Zukunftssicherung während Zeiten des Präsenzdienstes bzw. Karenzurlaubes (Rz 84 und Rz 458) Siehe Rz 10084
21.4 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 69 Abs. 3 EStG 1988) Rz 1173: Bezüge gemäß dem 6. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 2001, BGBl. I Nr. 31/2001, sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Gänze steuerpflichtig, unabhängig davon, ob eine Pauschalentschädigung oder ob eine Entschädigung in…
3.3.24 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 3 Abs. 1 Z 22 EStG 1988) Rz 105: Nach dieser Bestimmung werden steuerbefreit: Die Bezüge der Soldaten nach dem 2. (Bezüge), 3. (Sachleistungen und Aufwandsersatz), 5. (Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe) und 7. (Sonderbestimmungen) Hauptstück des Heeresgebührengesetzes (HGG) 2001…
9.1.2 Pensionszusagen (Pensionsvereinbarungen) Rz 648a: Pensionszahlungen des (ehemaligen) Arbeitgebers auf Grund von direkten Leistungszusagen stellen im Zeitpunkt der Pensionsauszahlung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 dar. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs…
40.13.2 Steuerliche Behandlung der Leistungen aus einer Pensionskasse, einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne desiSd § 18f93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 oder auf Grund einer freiwilligen Höherversicherung, für die eine Prämie erstattet wurde Rz 1358: Die Rentenzahlungen (einschließlich Hinterbliebenenrente) aus prämienbegünstigten Arbeitnehmerbeiträgen an eine Pensionskasse oder betriebliche…
41.16.2 Während der Rentenauszahlungsphase Rz 1403: Im Falle der Auszahlung einer Hinterbliebenenpension ist der Erwerb des Rentenanspruches durch den Hinterbliebenen gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Diedie Rentenzahlung ist hinsichtlich der Steuerfreiheit wie beim…
41.5 Zahlungen nach Inanspruchnahme einer gesetzlichen Alterspension Rz 1385: Beiträge, die vom Steuerpflichtigen im Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem erstmalig eine gesetzliche Alterspension bezogen wird, geleistet werden, sind nicht prämienbegünstigt. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag vor Inanspruchnahme einer gesetzlichen Alterpension…
11.11 Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 EStG 1988) Rz 809: Für Pensionisten tritt an die Stelle des Verkehrsabsetzbetrages ein jährlicher Pensionistenabsetzbetrag, der bis zu einer bestimmten Höhe von zu versteuernden laufenden Pensionseinkünften zusteht und sich zwischen der oberen und unteren Grenze der Pensionseinkünfte gleichmäßig einschleifend…
3.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen Rz 137a: Zum Progressionsvorbehalt bei unbeschränkter Steuerpflicht ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 siehe EStR 2000 Rz 7597a. Botschaftspersonal - Besteuerung sonstiger Bezüge Soweit Bedienstete der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im…
9.4.6 Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen Rz 686: Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen sind gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988 nur dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung gleichartig…