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UP-430012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien19.01.2026

…Beschluss 1/95 des EWR-Rates vom 10. März 1995 über das Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum für das Fürstentum Liechtenstein, ABl. Nr. L 86 vom 20.04.1995 S. 58 Information über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beschlusses des EWR-Rates Nr…

UP-4300Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4300 (Arbeitsrichtlinie EWR [IS, NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

UP-43009.5. Sanktionen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…gegen jede Person angewandt, die ein Schriftstück mit sachlich falschen Angaben anfertigt oder anfertigen lässt, um die Präferenzbehandlung für ein Erzeugnis zu erlangen. 9.6. Freizonen (1) Die EWR-Länder treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Erzeugnisse mit Präferenznachweis, die während ihrer Beförderung…

UP-43003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom multilateralen EWR-Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses Abkommens sein; 3.die…

UP-430011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2020

…1. Änderung des Protokolls Der Gemeinsame EWR Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen des Ursprungsprotokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagerwaren Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder im EWR in vorübergehender Verwahrung…

UP-43002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien12.05.2020

…Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse des EWR sowie auf Ursprungserzeugnisse der an der PanEuroMed-Kumulierung teilnehmenden Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere…

GK-04000.2. EU/EWR-Bereich
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

…EU/EWR-Bereich (1) Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste zwischen folgenden Ländern (im Folgenden Mitgliedstaaten) bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht-EU/EWR…

VS-10004. Steuerrechtlich freier Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4. Steuerrechtlich freier Verkehr 4.1. Allgemeines VstW, die dem Verfahren der Steueraussetzung entnommen oder in das Steuergebiet eingeführt werden, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren anschließt, befinden sich im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr. Das gleiche gilt für jene vstW, die außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens im Steuergebiet…

GK-04102.1.2. Genehmigungsfreiheit
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.1.2. Genehmigungsfreiheit (1) Die Genehmigungsfreiheit für bestimmte Gelegenheitsverkehre wird festgelegt durch Gemeinschaftsrecht für den EU/EWR-Bereich (siehe Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich, GK-0400), durch das Landverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz, durch das Interbus-Übereinkommen…

UP-43008.5.3. Abfertigung bei unterschiedlichen Zollstellen - Angaben im Ersatzpräferenznachweis
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…5.3. Abfertigung bei unterschiedlichen Zollstellen - Angaben im Ersatzpräferenznachweis Erläuterungen und die praktische Vorgangsweise können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.6. entnommen werden. 8.6. Buchmäßige Trennung Die buchmäßige Trennung ist im EWR vorgesehen. Details können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1. entnommen werden.

VS-10004.4. Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.4. Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr 4.4.1. Allgemeines Im Unterschied zu Beförderungen im Steueraussetzungsverfahren (Abschnitt 3.3.), die auf den gewerblichen Bereich beschränkt sind, können Beförderungen außerhalb des Steueraussetzungsverfahrens auch von natürlichen Personen zu privaten, nichtgewerblichen Zwecken durchgeführt werden. VstW, die sich…

UP-4300Anhang 3
geltende FassungRichtlinien29.09.2022
UP-4300Anhang 1
geltende FassungRichtlinien08.06.2018

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UP-43008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im EWR-Abkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED; 2.die Erklärung auf der Rechnung oder Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, die innerhalb der Wertgrenze von…

UP-43001.3. Definitionen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff 1."Zollpräferenzmaßnahmen" bzw. "Abkommen" das multilaterale EWR-Abkommen mit einer Kumulierungszone bestehend aus den EFTA-Ländern, den MED-Ländern, den Färöer und der Türkei; 2."Präferenzzone" das Gebiet der EU, der EFTA-Länder, der EWR-Länder, der MED-Länder…

GK-0400Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

  Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 dar, der im Interesse einer einheitlichen…

UP-43000. Hinweis
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4002 (Revised Rules) heranzuziehen.

UP-43005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Bestimmung des Ursprungs der in den Tabellen I und II des Protokolls Nr. 3 aufgeführten Erzeugnisse nicht als Teil des Gebiets des EWR; diese Erzeugnisse gelten nur dann als Ursprungserzeugnisse des EWR, wenn sie im Gebiet der anderen Vertragsparteien entweder vollständig gewonnen oder hergestellt oder…

UP-4300Anhang 2
geltende FassungRichtlinien08.06.2018

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UP-43003.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

3.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse Für vom multilateralen EWR-Abkommen erfasste EWR-Ursprungserzeugnisse wird bei der Wiedereinfuhr eine Zollpräferenz gewährt.