… 3 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 - Steuerbefreiung für Stipendien an Langzeitarbeitslose (Rz 46a) (2001) Eine Arbeitsstiftung vermittelt im Zuge einer gemeinsamen Initiative mit dem Arbeitsmarktservice Wien (AMS) Arbeitslose an Unternehmer. Stiftungsträger ist eine gemeinnützige GmbH. Stiftung und Beschäftigerunternehmer können nicht als Arbeitgeber…
…1.2019 ausgestellte Gutscheine: Begriff Gutschein Ein Gutschein im Sinne des Art. 30a Nr. 1 MwSt-RL 2006/112/EG idF RL (EU) 2016/1065 ist ein Instrument, das den Unternehmer verpflichtet, es als Gegenleistung oder Teil einer Gegenleistung für eine Lieferung oder sonstige Leistung…
…im Ausland zuzubringen ist. In diesem Fall ist der für den Auslandsaufenthalt bestimmte Teil des Stipendiums steuerfrei, der Anteil für den Inlandszeitraum jedoch steuerpflichtig (zB die Marie Curie International Outgoing Fellowships - IOF sowie Marie Sklodowska-Curie Global Fellowships - GF - der EU, grundsätzlich 2/3 der…
…stichwortartig die wichtigsten Erweiterungen (Änderungen) der Lohnsteuerrichtlinien 2002 im Vergleich zu den Lohnsteuerrichtlinien 1999 (in der im Jahr 2001 geltenden Fassung) dargestellt: Steuerbefreiungen (§ 3 EStG 1988) Annahme der Hilfsbedürftigkeit bei Opfern von Naturkatastrophen (Rz 30) Anführung der Steuerfreiheit von Stipendien im Sinne des § 3 Abs…
…dieser Forschungseinrichtung erfolgt: Universitäten nach § 4 UG Donau Universität Krems Fachhochschulen nach § 8 FHG Wissenschaftliche Einrichtungen iSd FOG (zB Österreichische Akademie der Wissenschaften) EU- und EWR-Körperschaften, deren überwiegender (mindestens 75%) Forschungsauftrag gesetzlich verankert ist (zB Landesforschungsgesellschaften mit entsprechendem Auftrag) Forschungseinrichtungen nach § 71 NAG (https:/…
…des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. f EStG 1988 darauf nicht anwendbar, weil diese Befreiung nur Bezüge und Beihilfen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung im Inland erfasst. Derartige Stipendien können aber nach § 3 Abs. 1 Z 5 iVm Abs. 3 Kunstförderungsgesetz, BGBl. Nr…
…im Rahmen der öffentlichen Fürsorge sind gebührenfrei | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 3 | Gesuche um die Verleihung eines Stipendiums sowie Eingaben in Unterrichtsangelegenheiten (einschließlich Begründung und Beendigung des Schulverhältnisses) und in Prüfungsangelegenheiten öffentlicher oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter Schulen…
…229/98, EuGH 21.5.2015, C-349/14). Dies gilt auch für Hinterbliebenenpensionen. Von derartigen Einkünften wird von der EU eine Steuer erhoben. Solche Personen stehen mit dieser Tätigkeit nicht in einem Dienstverhältnis zu einer österreichischen Körperschaft öffentlichen Rechts, sodass insoweit § 26 Abs. 3…