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VPR 2021 Rz 525–5314.2. Maßnahmen zur Streitbeilegung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Schiedsverfahrens zu beantragen. Als Rechtsgrundlage dienen dazu entweder bilaterale DBA, die eine dem Art. 25 OECD-MA nachgebildete Bestimmung enthalten, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG) oder das EU-Schiedsübereinkommen. Details zu den einzelnen Verfahren, insbesondere betreffend die Voraussetzungen zur Antragstellung, den Verfahrensablauf, die temporäre Beseitigung…

VPR 2021 Rz 6–121.1.2. Internationale Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…8: Die Grundsätze des Art. 9 OECD-MA haben auch in Art. 4 Abs. 1 des EU-Schiedsübereinkommens (Übereinkommen vom 23.7.1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen [90/436/EWG], ABl. Nr. L 225 vom 20.08…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…einem Schiedsverfahren in Zusammenhang stehenden Aufgaben, soweit sich diese aus dem EU-BStbG oder einer anderen Rechtsgrundlage als dem EU-BStbG ergeben. Rechtsgrundlagen für das Führen von Verständigungs- oder Schiedsverfahren sind - abgesehen vom EU-BStbG - Doppelbesteuerungsabkommen, das EU-Schiedsübereinkommen (90/436/EWG), das MLI, BGBl…

UP-400111. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln…

UP-400011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

…Nr. L 54 vom 26.02.2013 S. 4 Beschluss Nr. 1/2014 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 21. Mai 2014 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (2014/503/EU), ABl. Nr. L 222 vom 26.07.2014 S. 22…

UP-640012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien06.10.2020

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Wirtschafts- und Handelsabkommen Beschluss (EU) 2017/37 des Rates vom 28. Oktober 2016 über die Unterzeichnung - im Namen der Europäischen Union - des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L…

UP-640011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.10.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Gemischte Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen (im Folgenden "Zollausschuss"), der ermächtigt ist, unter Aufsicht des Gemischten CETA-Ausschusses tätig zu werden, darf dieses Protokoll überarbeiten und dem Gemischten CETA-Ausschuss Änderungen daran empfehlen. Der Zollausschuss bemüht sich um Entscheidungen…

UP-400211. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Gemischte Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser geltenden Ursprungsregeln werden…

UP-610011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien10.04.2025

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Handelsrat kann Beschlüsse zur Änderung des Kapitel 3 des Abkommens (Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren) und Anhänge erlassen. 11.2. Unterausschuss "Zoll, Handelserleichterungen und Ursprungsregeln" Der Unterausschuss "Zoll, Handelserleichterungen und Ursprungsregeln" setzt sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammen und…

UP-550011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

…der Ursprungsregeln (1) Nach Artikel 101 des Abkommens überprüft der Gemeinsame Rat einmal jährlich oder jedes Mal, wenn die SADC-WPA-Staaten oder die EU dies beantragen, die Anwendung der Bestimmungen des Ursprungsprotokolls und deren wirtschaftliche Auswirkungen im Hinblick auf gegebenenfalls notwendige Änderungen oder Anpassungen.…

UP-710012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien03.09.2020

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Beschluss (EU) 2018/1907 des Rates vom 20. Dezember 2018 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft, ABl. Nr. L 330 vom 27.12.2018 S. 1 Abkommen zwischen der Europäischen Union und…

UP-720012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Abkommen und Beschlüsse Beschluss (EU) 2019/1875 des Rates vom 8. November 2019 zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur, ABl. Nr. L 294 vom 14.11.2019 S. 1 Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und…

UP-40012. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die…

AD-70012. Subventionsübereinkommen
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

2. Subventionsübereinkommen 2.1. Grundsätze 2.1.1. Subvention (1) Diese Verordnung enthält die Bestimmungen über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern. Ein Ausgleichszoll kann eingeführt werden, um eine Subvention auszugleichen, die mittelbar oder unmittelbar für die Herstellung, die…

UP-6000Anhang 1 Abkommen EU-Mexiko Anhang III
geltende FassungRichtlinien30.10.2014

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UP-420011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

…und Lagerwaren Waren, die die Voraussetzungen der Ursprungsprotokolle erfüllen und die sich bei Inkrafttreten der Ursprungsprotokolle (siehe nachfolgenden Abschnitt 12. - Rechtsgrundlagen) im Durchgangsverkehr oder in der EU oder einem EFTA-Land in vorübergehender Verwahrung, in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die Begünstigungen…

UP-610012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien14.02.2025

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Abkommen und Beschlüsse Beschluss (EU) 2024/3016 des Rates vom 18. März 2024 über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union - des Interims-Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile, ABl. Nr. L 2024/3016 vom 20.12.2024…

UP-720011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien05.05.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Zollausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. Nach Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der Union und einem oder mehreren ASEAN-Staaten können die Vertragsparteien durch Beschluss des Zollausschusses dieses Protokoll ändern oder anpassen, insbesondere des bei…

UP-500011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.05.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der WPA-Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern.

UP-72002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien05.05.2020

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Singapurs Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet Singapurs.