…Wenn gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlüsse als Grundlage für die Berichterstattung dienen, sind sämtliche Beträge in die ausgewiesene funktionale Währung des berichtenden multinationalen Unternehmens umzurechnen, wobei der durchschnittliche Wechselkurs in der Anlage 3 anzugeben ist (vgl. EU-Amtshilferichtlinie, Anhang III, Abschnitt III, B.4.). Rz 459: Die…
…gelten die Ausführungen in Rz 462 sinngemäß. 3.2.3.4.7. Ertragsteuern (Anlage 1 zum VPDG, Spalten 6 und 7) Rz 466: Gemäß der EU-Amtshilferichtlinie (Anhang III, Abschnitt III, C.1.5.) handelt es sich bei der Spalte "Noch zu zahlende Ertragsteuer (laufendes…
…der geänderten EU-Amtshilferichtlinie (§ 1 Abs. 1 GMSG) als auch im Verhältnis zu Drittstaaten aufgrund desder von Österreich unterzeichneten Regierungsübereinkommensmehrseitigen Vereinbarung (BGBl. III Nr. 182/2017) vom 29. Oktober 2014 geregelt (§ 1 Abs. 2 GMSG). Die Richtlinie 2014/107/EU verpflichtet die EU-Staaten zur…
…Berichterstattung, Aktionspunkt 13 - Abschlussbericht 2015) bzw. Kapitel V der OECD-VPL, die maßgebliche EU-Amtshilferichtlinie (RICHTLINIE (EU) 2016/881 DES RATES vom 25.5.2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung, ABl…
…in Form eines DBA oder des Amtshilfeübereinkommens [BGBl. III Nr. 193/2014 idgF], wenn ein Staat noch nicht beigetreten ist), so besteht kein hinreichender Grund für einen Eintritt in die Berichtspflicht (vgl. EU-Amtshilferichtlinie, Anhang III, Abschnitt II, 1.b.ii. iVm Abschnitt II, 12)…
…with local law. [Specified items for jurisdictions B, D and F] were obtained from internal management accounts." Rz 456: Das berichtende multinationale Unternehmen hat beim Ausfüllen der Anlage 1 Jahr für Jahr konsistent die gleichen Datenquellen zu verwenden (vgl. EU-Amtshilferichtlinie, Anhang III, Abschnitt III…
…EU-Amtshilferichtlinie, das Amtshilfeübereinkommen sowie die jeweiligen DBA-Auskunftsklauseln, die eine umfassende Amtshilfe enthalten (vgl. Info des BMF vom 16.12.20209.12.2024, 20202024-0.710.6890.853.922). Rz 474: Im Verhältnis zu Drittstaaten - wenn also nicht schon die Verpflichtung nach der EU…
…Wirtschaftsjahr in die Unternehmensgruppe der A-GmbH ist nicht mehr möglich. Eine umfassende Amtshilfe besteht mit sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der Amtshilferichtlinie (RL 2011/16/EU) sowie mit bestimmten Drittstaaten aufgrund von großen Auskunftsklauseln in Doppelbesteuerungsabkommen oder aufgrund von Abkommen über den Informationsaustausch…
…87 Z 8 GMSG genannten Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht. Vor dem Hintergrund, dass das GMSG die Terminologie der Amtshilferichtlinie übernimmt, die ihrerseits die OECD-Terminologie des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen übernommen hatte, der sich seinerseits stark an US-Recht orientiert…
…2015 keine umfassende Amtshilfe besteht, sind somit jedenfalls spätestens im Jahr 2018 nachzuversteuern. Eine umfassende Amtshilfe besteht mit sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der Amtshilferichtlinie (RL 2011/16/EU) sowie mit bestimmten Drittstaaten aufgrund von großen Auskunftsklauseln in Doppelbesteuerungsabkommen, aufgrund des multilateralen Amtshilfeabkommens oder…
Die Arbeitsrichtlinie UP-5000 (Arbeitsrichtlinie ESA-Staaten) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
Die Arbeitsrichtlinie »AH-1120 (»Arbeitsrichtlinie Befreiungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…
Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 dar, der im Interesse einer einheitlichen…
Die Arbeitsrichtlinie UP-4200 (Arbeitsrichtlinie EFTA [IS, NO, CH]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
Die Arbeitsrichtlinie »AH-1110 (»Arbeitsrichtlinie Außenhandelsrecht / Zoll) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
Die Arbeitsrichtlinie UP-4300 (Arbeitsrichtlinie EWR [IS, NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
Die Arbeitsrichtlinie UP-4800 (Arbeitsrichtlinie Andorra Zollunion) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
Dieses Dokument liegt nur im PDF-Format vor. Bitte klicken Sie auf Originalanzeige.
3.4.3 Einkommensteuerbefreiung auf Grund von Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und internationalen Organisationen 3.4.3.1 Begünstigungen Rz 327: Die in den von Österreich abgeschlossenen Amtssitzabkommen enthaltenen steuerlichen Begünstigungen bewegen sich üblicherweise innerhalb eines bestimmten Privilegienumfangs. Im Einzelfall ist zur Berücksichtigung der…
Die Arbeitsrichtlinie UP-4400 (Arbeitsrichtlinie Länder die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmen [SAP Länder]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen…