Titel III - Notfallverfahren 3. Allgemeines Um die Durchführbarkeit von Import/Exportabfertigungen, im Informatikverfahren - e-zoll - auch bei einem Systemausfall zu ermöglichen, wurde das so genannte Notfallverfahren, auch "Fallback" genannt, entwickelt. Zu beachten ist jedoch, dass die Anwendung des Notfallverfahrens, das auf der Verwendung eines Papierdokuments…
7.3. Nacherfassung der Kontrollergebnisse Beientfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) erfolgter Kontrolle sind die auf der Notfallanmeldung eingetragenen Kontrollergebnisse in e-zoll bei den zugehörigen nachträglich übermittelten Anmeldungen nach zu erfassen und erst dann ist die Überwachung in der betreffenden Liste zu beenden. 7…
4. Anwendung des Notfallverfahrens 4.1. Systemausfall in der Zollverwaltung 4.1.1. Beginn des Notfallverfahrens Wenn seitens der Zollverwaltung (Triple C Austria im Zusammenwirken mit dem Bundesrechenzentrum) ein Systemausfall festgestellt wird, tritt das Notfallverfahren in Kraft. Weiters findet das Notfallverfahren Anwendung, wenn dies aufgrund…
5. Übermittlung der Anmeldung im Notfallverfahren Um die Organisation der Zollverwaltung nicht unnötig zu beanspruchen, sind die e-zoll-Anwender anzuhalten, Zollanmeldungen im Notfallverfahren nur für die unbedingt erforderlichen Abfertigungsfälle abzugeben. Besteht für eine Abfertigung keine große Dringlichkeit, sollte in diesem Fall nach Möglichkeit zugewartet…
5.2. Übermittlung der Zollanmeldungen im Notfallverfahren 5.2.0. Art der Übermittlung Gemäß § 6 Absatz 2 Zoll-Inf-V 2010 besteht die Möglichkeit, die Zollanmeldungen im Notfallverfahren wie folgt zu übermitteln: (a) Übermittlung mittels Telefax; (b) Übermittlung mittels E-Mail; (c) direkte Vorlage bei…
7.3. Waren zugunsten von Katastrophenopfern (C26) 7.3.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren aller Art, die dazu bestimmt sind, unentgeltlich Opfern von Katastrophen übereignet oder zur Verfügung gestellt zu werden. Die Katastrophe muss das Hoheitsgebiet zumindest eines Mitgliedstaats berühren. Diese Befreiung gilt auch für…
8.1. Beginn Fallback WB Firma: EORI-Nr.: An | Zollstelle *) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: hier ist die entsprechende e-mail Adresse der zuständigen Dienstsstelle *) einzutragen *) Fallback e-mail Adressen der Dienststellen des Zollamts Österreich | Dienststelle…
8.3. Muster Notfallverfahren - Anmeldung in der Einfuhr Kopfdaten: 1. Art der Anmeldung: 7. Bezugsnummer: 5. Positionen: 6. Packstücke: 2. Versender - Name: Versender - Adresse: Versender - Land: PLZ, Ort: Versender - Kenn-Nr. (TIN): Versender - UID: Versender - VID: 8. Empfänger - Name: Empfänger - Adresse: Empfänger - Land: PLZ, Ort…
4.2. Systemausfall beim Wirtschaftsbeteiligten Nachfolgend wird das Notfallverfahren beschrieben, das in den folgenden Fällen zur Anwendung kommen soll: (entfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580)1) Nichtverfügbarkeit des Systems beim Anmelder, (2) Funktionsstörungen des Netzwerks zwischen dem Anmelder und der Zollverwaltung. Jede Inanspruchnahme des Notfallverfahrens…
6.1. Abgleich mit EMCS Soweit die Zollanmeldung im Notfallverfahren verbrauchsteuerpflichtige Waren betrifft, ist erforderlichenfalls ein manueller Abgleich mit EMCS vorzunehmen. 6.2. Kontrolle - Überlassung Wurde eine Kontrolle angeordnet und findet eine Warenkontrolle statt, so sind nach erfolgter Kontrolle die Kontrollergebnisse sowie die Überlassung der…
Artikel 53 Kritischer Zustand von Zollkontingenten (Artikel 56 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Für die Zwecke des Artikels 153 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 gilt ein Zollkontingent als kritisch, sobald 90% seiner Gesamtmenge ausgeschöpft sind. (2) Abweichend von Absatz 1 gilt ein Zollkontingent bereits…
Anlage 3 - Beginn Fallback WB Firma: EORI-Nr.: An | Zollamt *) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: post.fallbackZA*@bmf.gv.at [* bitte entsprechende Nummer des Zollamtes (1 - 9) eintragen] *) bewilligungserteilendes Zollamt bzw. bei lokalem Systemausfall das für Warenort…
Anlage 6 - Muster Notfallverfahren - Anmeldung in der Einfuhr Kopfdaten: 1 Art der Anmeldung: 7 Bezugsnummer: 5 Positionen: 6 Packstücke: 2 Versender - Name: Versender - Adresse: Versender - Land: PLZ, Ort: entfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580)Versender - Kenn-Nr. (TIN): Versender - UID: Versender - VID: 8 Empfänger - Name…
3.1.2.7. Notfallstempel Zusätzlich zur FRN ist in der Ausfuhranmeldung und in der Versandanmeldung die Anwendung des Notfallverfahrens im Feld A des Einheitspapiers mit folgendem Sonderstempelaufdruck (Dimensionen: 26 x 59 mm) anzuzeigen: 3.1.2.7.1. Notfallstempel - Versandverfahren | NCTS-AUSFALLVERFAHREN UNIONSVERSANDVERFAHREN…
Artikel 30 Rechtswirkungen der Aussetzung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Wird eine AEO-Bewilligung ausgesetzt, da eine Voraussetzung des Artikels 39 des Zollkodex nicht erfüllt ist, werden alle Entscheidungen in Bezug auf diesen AEO, die auf der AEO-Bewilligung im Allgemeinen…
65. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für…
Anlage 4 - Ende Fallback WB EORI-Nr.: An | Zollamt*) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: post.fallbackZA*@bmf.gv.at [* bitte entsprechende Nummer des Zollamtes (1 - 9) eintragen] *) bewilligungserteilendes Zollamt bzw. bei lokalem Systemausfall das für Warenort zuständige…
Artikel 29 Datum des Wirksamwerdens der AEO-Bewilligung (Artikel 22 Absatz 4 des Zollkodex) Abweichend von Artikel 22 Absatz 4 des Zollkodex wird die Bewilligung des AEO-Status (im Folgenden "AEO-Bewilligung") am fünften Tag nach Erlass der Entscheidung wirksam.
Artikel 57 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Mai 2016. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 17. Dezember 2015 Für…
Artikel 221 Material für Katastropheneinsätze (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Material für Katastropheneinsätze wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn die Waren im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung der das Zollgebiet der Union betreffenden Auswirkungen von Katastrophen oder ähnlichen…