7.4.3.2. Ausländische Fonds 7.4.3.2.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 587: Veranlagen ausländische Immobilieninvestmentfonds iSd § 42 ImmoInvFG die Gelder ihrer Anteilinhaber im Inland oder befinden sich die Anteile an ausländischen Immobilieninvestmentfonds im Besitz inländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der…
17. Hinzurechnungsbesteuerung 17.1 Allgemeines Rz 1248aa: § 10a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 4 und 5 KStG 1988 sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften vor. Mit dieser Regelung wurde die in Art. 7 und Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/1164 des…
17.8 Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 10a Abs. 9 KStG 1988) 17.8.1 Allgemeines Rz 1248fb: § 10a Abs. 9 Z 1 bis 4 KStG 1988 enthalten Regelungen zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung, die sich aus der Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung und des Methodenwechsels ergeben kann. In…
17.4.3 Beherrschungstatbestand 17.4.3.1 Allgemeines Rz 1248cb: Die Hinzurechnungsbesteuerung setzt gemäß § 10a Abs. 4 Z 2 KStG 1988 voraus, dass eine (in der Regel) inländische Körperschaft die niedrigbesteuerte ausländische Körperschaft beherrscht. Ein solches Beherrschungsverhältnis liegt dann vor, wenn die beherrschende Körperschaft…
17.8.3 Veräußerung der Beteiligung (Z 2) Rz 1248ff: Veräußert die beherrschende Körperschaft die Beteiligung an der beherrschten Körperschaft, ist gemäß § 10a Abs. 9 Z 2 KStG 1988 der dabei erzielte Veräußerungserlös insoweit von der Körperschaftsteuer befreit, als darin bereits hinzugerechnete Gewinne enthalten sind…
15. Einkommenszurechnung - Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988) 15.1 Allgemeines Rz 1004: So wie das Einkommensteuerrecht ist auch das Körperschaftsteuerrecht vom Grundsatz der Individualbesteuerung geprägt, das heißt, von der Zurechnung des Einkommens zu einem bestimmten Körperschaftsteuersubjekt, welches das Einkommen bezogen hat (§ 7 Abs. 1 KStG 1988…
16.2.3.1.2 Passiveinkünfte Rz 1235: Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 10 Abs. 4 KStG 1988 liegt vor, wenn der Unternehmensschwerpunkt (unmittelbar oder mittelbar) alternativ oder kumulativ auf einem der drei nachfolgend angeführten Gebiete liegt: Einkünfte aus Zinsen (zB aus Bankguthaben, Darlehen, Wertpapieren…
7.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien…
16.2.3 Methodenwechsel - Anrechnungsverfahren (§ 10 Abs. 4 bis 6 KStG 1988 idF vor JStG 2018) Rz 1228: Die Bestimmungen des Methodenwechsels gemäß § 10 Abs. 4 KStG 1988 idF vor JStG 2018 und des Besteuerungsvorbehalts gemäß § 10 Abs. 5 KStG 1988 idF vor JStG 2018…
15.6 Ergebniszurechnung 15.6.1 Allgemeines Rz 1059: Nach § 9 Abs. 6 Z 1 KStG 1988 hat jedes Gruppenmitglied sein steuerliches Ergebnis (siehe Rz 1060 bis Rz 1105) zunächst unabhängig von anderen Gruppenmitgliedern zu ermitteln. Sodann wird das steuerliche Ergebnis dem am Gruppenmitglied finanziell…
17.4.3.5 Beteiligungsformen 17.4.3.5.1 Unmittelbare Beteiligung Rz 1248co: Eine unmittelbare Beteiligung liegt vor, wenn die beherrschende Körperschaft die Kapitalanteile oder Stimmrechte an der beherrschten Körperschaft selbst hält. Über Treuhändler gehaltene Beteiligungen sind als unmittelbare Beteiligungen des wirtschaftlichen Eigentümers zu…
16.2.1.4 Zurechnung Rz 1171: Auch eine mittelbare Beteiligung kann die nationale Beteiligungsertragsbefreiung auslösen. Folgende Formen sind denkbar: Zwischengeschaltete Personengesellschaft Zwischengeschaltete Körperschaft Treuhandschaft Fruchtgenuss Investmentfonds Wertpapierleihe; Pensionsgeschäft. 16.2.1.4.1 Zwischengeschaltete Personengesellschaft Rz 1172: Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft (OG und KG…
…oder depotführende Stelle iSd § 93 Abs. 2 EStG 1988) keine Kapitalertragsteuer im Inland erhoben wird. Die Steuerpflicht besteht auch hinsichtlich thesaurierender Investmentfonds (somit auch wenn die Anteile auf ausländischen Depots gehalten werden) im Wege der Durchgriffsbesteuerung (§ 186 iVm § 188 InvFG 2011). Zu den Befreiungen des…
17.5 Durchführung der Hinzurechnung gemäß § 10a Abs. 5 KStG 1988 17.5.1 Allgemeines Rz 1248dm: § 10a Abs. 5 KStG 1988 iVm § 5 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften regelt folgende Aspekte der Durchführung der Hinzurechnung: Ausmaß der Hinzurechnung (Z 1; siehe dazu Rz 1248dn ff…
30.1.12 Aufteilung von Einkünften, Gewinnaufteilung Rz 7991: Ist eine Aufteilung von Einkünften auf eine Inlands- und eine Auslandstätigkeit mangels geeigneter Aufteilungsmaßstäbe nicht exakt möglich, ist sie gemäß § 184 BAO durch Schätzung vorzunehmen. Dabei ist im Interesse einer Vermeidung ungerechtfertigter Keinmalbesteuerungen oder Doppelbesteuerungen auf…
17.2 Passiveinkünfte 17.2.1 Allgemeines Rz 1248ae: Die Hinzurechnungsbesteuerung kommt ausschließlich für die in § 10a Abs. 2 KStG 1988 aufgezählten Passiveinkünfte zur Anwendung. Das sind dem Grunde nach folgende Einkünfte: Zinsen (Z 1; siehe dazu näher Rz 1248af f), Lizenzgebühren (Z 2; siehe…
17.4 Anwendungsvoraussetzungen für die Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 10a Abs. 4 KStG 1988 17.4.1 Allgemeines Rz 1248bw: § 10a Abs. 4 KStG 1988 regelt folgende Voraussetzungen für die Hinzurechnung von Passiveinkünften niedrigbesteuerter Körperschaften, die kumulativ erfüllt sein müssen: Passiveinkünfte von mehr als einem Drittel der…
17.6.3 Drittelgrenze Rz 1248ep: Ist eine beherrschte ausländische Körperschaft gemäß § 10a Abs. 8 KStG 1988 als Finanzunternehmen einzustufen, kommt die Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung nur dann zur Anwendung, wenn nicht mehr als ein Drittel der Passiveinkünfte iSd § 10a Abs. 2 KStG 1988 des…
23.3.3 Hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 3 KStG 1988) 23.3.3.1 Allgemeines Rz 1309gt: In § 14 Abs. 3 KStG 1988 werden in zwei Ziffern die Anwendungsvoraussetzungen für das Vorliegen einer hybriden Gestaltung geregelt. Eine hybride Gestaltung liegt nur dann vor, wenn beide…
6.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung 6.13.1. Begriff Rz 1802: Eine nicht unter das UmgrStG fallende Spaltung liegt vor, wenn die Spaltung zwar in das Firmenbuch eingetragen ist, jedoch kein begünstigtes oder nicht ausschließlich begünstigtes Vermögen gemäß § 12…