AlleRichtlinien2Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
2 Treffer1507 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 10223–1024342.5.4 § 16 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2012
…11.1993, BStBl II 1994, 238 ff). Aufwendungen eines emeritierten Hochschulprofessors, die in Zusammenhang mit von ihm vor der Entpflichtung übernommenen Aufgaben stehen (zB Betreuung von Diplomanden und Doktoranden), können hingegen als nachträgliche Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 berücksichtigt werden. Aufwendungen eines emeritierten Hochschulprofessors, die…
EStR 2000 Rz 8201–820231.5 Öffentliches Interesse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026
…also die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi), ist länderspezifisch. Wesentlich für die venia docendi ist die Befugnis zur Betreuung von Doktoranden. Eine reguläre Universitätsprofessur im Ausland ist daher als faktischer Nachweis einer ausländischen Habilitation anzusehen. Im Hinblick auf interdisziplinäre Forschung kann die wissenschaftliche Tätigkeit im…