4.3.1a Notebook Rz 214a: Verwendet ein Arbeitnehmer einen arbeitgebereigenen PC (Laptop, Notebook, Desktop etc.) regelmäßig für berufliche Zwecke, ist für eine allfällige Privatnutzung kein Sachbezugswert anzusetzen. Eine Schulung im Auftrag des Arbeitgebers (zB Lernprogramm im Selbststudium) ist eine berufliche Nutzung. Der Verkauf des…
…Drucker), automatisierte Online-Installation von Filtern auf Websites und automatisierte Online-Installation von Firewalls. 3.Bereitstellung von Bildern, wie zB die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Desktop-Gestaltungen oder von Fotos, Bildern und Bildschirmschonern. 4.Bereitstellung von Texten und Informationen. Hiezu gehören…
…Drucker), automatisierte Online-Installation von Filtern auf Websites und automatisierte Online-Installation von Firewalls. 3.Bereitstellung von Bildern, wie zB die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Desktop-Gestaltungen oder von Fotos, Bildern und Bildschirmschonern. 4.Bereitstellung von Texten und Informationen. Hiezu gehören…