…abgabenrechtliche Begünstigungen betrifft, muss der Abgabenbehörde binnen einer Frist von einem Monat, von der Fassung des entsprechenden Beschlusses bekannt gegeben werden (§ 41 Abs. Zuständig ist jenes Finanzamt, das für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle der Umsatzsteuerpflicht der Körperschaft…
…also vor allem, ob rechnungsmäßig richtig vollzogen ist, was sich im Bereich des tatsächlichen Zahlungsverkehrs ereignet hat. Die Begründung der Zahlungsverpflichtung ist hingegen nicht Gegenstand des Abrechnungsbescheides, sie wird vorausgesetzt (VwGH 12.11.1997, 96/16/0285). Rz 853: Ein Antrag gemäß § 216 BAO unterliegt…
…siehe Rz 217. Rz 213: Die Nachversteuerung betrifft "angesetzte" Verluste. Es gilt: Der Nachversteuerung unterliegen Verluste aus dem Ausland nur insoweit, als sie im Inland im Rahmen des Verlustdeckels steuerlich im Wege des Verlustausgleichs oder Verlustvortrages wirksam geworden sind. Siehe Rz 204, die entsprechend gilt…
…Im Fall der Geltendmachung einer Haftung für Umsatzsteuer gemäß § 12 BAO wird die Gebarung der von der Personenvereinigung zu erhebenden Abgaben mit jener der auch vom Gesellschafter auf Grund des Haftungsbescheides geschuldeten Umsatzsteuer zusammengefasst verbucht. Bei Kreditverträgen (§ 33 TP 19 GebG) wird die Gebarung der…
…spätestens eine Woche vor dem Ablauf der Nachfrist gemäß § 210 Abs. 5 BAO eine Buchungsmitteilung zugesendet wurde. 6.8. Besondere Verrechnungsvorschriften (§ 214 Abs. 8 BAO) Rz 753: Durch Bescheide, insbesondere Abgabenbescheide, ausgelöste sonstige Gutschriften sind in erster Linie auf die den Gegenstand des Bescheides betreffenden…
…Verwendung von Waren (ATA-Übereinkommen) und dem Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung (Istanbul-Übereinkommen) 4 in ihrer jeweils aktuellen Fassung und die Versandverfahren mit Formular 302 oder im Rahmen des Postsystems festzulegen. Diese Verfahrensregeln legen die wichtigsten Elemente der Abläufe fest und sehen Vereinfachungen vor…
…Frist, spätestens einen Monat ab Zustellung des Vollstreckungsbescheides, nicht entrichtet ist. Mit Ablauf dieser Fristen beginnt die Dreimonatsfrist des § 217 Abs. 3 erster Satz BAO zu laufen. 9.9. Kein grobes Verschulden an der Säumnis (§ 217 Abs. 7 BAO) Rz 974: Grobes Verschulden liegt vor…
…kommt, wenn der für die Einbringung erforderliche Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum einzubringenden Betrag zu hoch erscheint, wird es stets auf die Umstände des Einzelfalles ankommen. Rz 1502: Für Abgabenschulden fallen Säumniszuschläge insoweit nicht an, als ihre Einbringung gemäß § 231 BAO ausgesetzt ist (§ 217 Abs. 4…
…4.02 endenden Wirtschaftsjahr der A-GmbH entstehender oder vorhandener Schwebeverlust im Sinne des § 10 Abs. 8 EStG 1988 in der Fassung BGBl. Nr. 201/1996 geht auf die B-GmbH über und ist im Falle a) gegen den Gewinn des am 30.4.02…
…Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2 BAO berechnet sich vom Zeitpunkt der Einbringung des Rückzahlungsantrages. Die Abgabenschuldigkeiten müssen nicht vor Antragstellung festgesetzt sein (VwGH 23.6.1992, 87/14/0172; VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). § 108 Abs. 4 BAO ist anwendbar…
…letzter Satz BAO gilt nur für Bundesabgaben, nämlich für im Einkommensteuerrecht geregelte Abzugsteuern (zB Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer). Für solche Abgaben betreffende Rückzahlungsverfahren richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach jener zur Erhebung der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer des Antragstellers. Die diesbezügliche Zuständigkeit ergibt sich vor allem aus…
…2001: Eine unrichtige Verbuchung der Gebarung liegt zB vor, wenn die Buchung nicht belegkonform erfolgte oder Abgaben auf Grund des § 238 BAO bereits abzuschreiben gewesen wären. Weitere Beispiele einer unrichtigen Verbuchung der Gebarung: Rückwirkende Einbringung einer Einzelfirma in eine GesmbH nach Art. III des Umgründungssteuergesetzes. …
…da die steuerpflichtigen Bezüge unter der Erklärungspflicht von 10.900 Euro liegen? § 42 EStG 1988 regelt, wann durch den Steuerpflichtigen eine Steuererklärung einzureichen ist. Unter anderem ist dies gemäß § 42 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige durch das Finanzamt…
…BAO 19.6.1. Nachsicht nur für fällige Abgabenschuldigkeiten Rz 1620: Nur fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag ganz oder zum Teil nachgesehen werden. Für die Nachsicht einer festgesetzten Abgabe ist zwar die Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht Voraussetzung, doch erscheint es in der Regel unzweckmäßig, vor…
…aus der laufenden Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) Rz 402: Die von der Aussetzung betroffenen Abgabenschuldigkeiten scheiden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) aus. 4.4. Aussetzung der Einhebung und Unbedenklichkeitsbescheinigung Rz 403: Im Fall einer Aussetzung besteht mangels Entrichtung im Sinne des…
…215 BAO) oder ein entsprechender Antrag vor oder nach Entstehung des Guthabens gestellt wird. Bei Umbuchungen oder Überrechnungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen gelten die Abgabenschuldigkeiten - auch wenn das Guthaben schon früher entstanden ist - erst im Zeitpunkt der nachweislichen Stellung des…
…Guthaben im Fall des Vorliegens eines Exekutionstitels, zB eines Sicherstellungsauftrages, im Weg eines Zweitverbotes entgegentreten (VwGH 22.3.1991, 90/13/0113). Im Übrigen siehe Rz 1924. Rz 817: Erfolgt nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Abgabepflichtigen eine Veranlagung, die vor der Eröffnung…
…ein Zahlungserleichterungsansuchen eine Hemmung der Einbringung bis zu seiner Erledigung nur dann zwingend auslöst, wenn es - von den Fällen des § 212 Abs. 3 BAO abgesehen - spätestens vor dem Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese…
… 217 Abs. 4 lit.b BAO). Rz 334: Diese Nachfrist kann grundsätzlich nur durch Entrichtung genützt werden. Zur Festsetzung eines Säumniszuschlages kommt es jedoch trotz unterlassener Entrichtung nicht, wenn vor Ablauf der Fristen des § 212 Abs. 3 BAO eine Zahlungserleichterung bewilligt wurde. Im Fall einer…
…8: Die Erlassung eines Bescheides durch eine unzuständige Behörde führt nicht zur Nichtigkeit des Bescheides. Die Partei (§ 78 BAO) kann mit Bescheidbeschwerde gegen den von einem nicht zuständigen Finanzamt erlassenen Bescheid vorgehen und darin deren Unzuständigkeit geltend machen. 1.1.2. Der Begriff der "Erhebung…