RIS AI
7 Treffer1554 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 7707–770929.2.2 Depotführende Stelle bei realisierten Wertsteigerungen und verbrieften Derivaten
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…die gemäß § 2 Depotgesetz sonderverwahrt werden (Streifbandverwahrung). Keine Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtung besteht hingegen für geschlossen verwahrte Wertpapiere (geschlossenes Depot), da diese Verwahrungsart keine Verwahrung im Sinne des Depotgesetzes und somit kein Depotgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 5 BWG darstellt; für KESt-Abzugszwecke liegt daher…

UStR 2000 Rz 766–7726.1.8.7. Wertpapiere
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Fremdkosten (zB Porti, fremde Gebühren) sind der jeweiligen Leistung zuzuordnen und umsatzsteuerlich in gleicher Weise zu behandeln. Bei der Vielzahl der im Wertpapierbereich existierenden Gebühren und Kostenarten kann bei der Unterscheidung, ob ein steuerfreies oder steuerpflichtiges (Depotgeschäft) Leistungsentgelt vorliegt, grundsätzlich darauf abgestellt werden, wem gegenüber…

EStR 2000 Rz 610320.1.1.3 Abgrenzung Alt- und Neuvermögen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Eine KESt-Abzugsverpflichtung besteht diesfalls allerdings nicht. Für die Unterscheidung von Alt- und Neuvermögen nach den dargestellten Stichtagen ist im Depotgeschäft für diesen Zweck grundsätzlich auf den Schlusstag abzustellen. Rz 6103b: Die im Zuge einer Umgründung neu erworbenen Anteile gelten zwar mit Beginn des dem…

UStR 2000 Rz 991–9936.1.26. Lieferung und Entnahme von Gegenständen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…vorzunehmen. Beispiel: Eine Bank erwirbt für den Bankbetrieb eine EDV-Ausstattung. Ein Vorsteuerabzug wird nicht vorgenommen. Die EDV-Ausstattung wird auch in geringfügigem Maße für steuerpflichtige Tätigkeiten verwendet (zB Depotgeschäft). § 6 Abs. 1 Z 26 UStG 1994 ist auf die Veräußerung anwendbar. 6.1.26…

EStR 2000 Rz 790–7934.8.2 Anschaffungskosten im betrieblichen Bereich
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…nach § 20 Abs. 2 EStG 1988 erfasste Aufwendungen/Ausgaben verdeckt als überhöhte Anschaffungsnebenkosten ausgewiesen, ist der entsprechende Teil aus den überhöhten Anschaffungsnebenkosten herauszurechnen und nicht abzugsfähig. Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums. Zu Kapitalanlagen/Derivaten im Bereich des Depotgeschäfts siehe Rz 6106a.

InvFR 2018 Rz 39–512.1.2.3. Depotbank
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…trägt die Depotbank die Verantwortung für die Verwahrung der Anlagewerte des Fondsvermögens und die technische Abwicklung der Veranlagungsgeschäfte bzw. die Verwahrung und Ausgabe der (auszugebenden) Anteilscheine ("Investmentrechtlicher Trennungsgrundsatz"). Rz 41: Die Anforderungen an die Depotbank sind eine Konzession zum Betrieb des Depotgeschäfts gemäß § 1 Abs…

EStR 2000 Rz 6104–610620.1.2 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Zinsen für Fremdmittel zur Anschaffung der Kapitalanlagen sind nicht abzugsfähige Werbungskosten. 20.1.4 Zeitpunkt der Anschaffung von Kapitalanlagen/Derivaten Rz 6106a: Anschaffungszeitpunkt bei Kapitalanlagen und Derivaten ist im Allgemeinen der Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums. Im Bereich des Depotgeschäfts ist dies der Zeitpunkt…