RIS AI
7 Treffer1526 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 39–512.1.2.3. Depotbank
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.1.2.3. Depotbank Rz 39: Die Verwahrung des Vermögens des OGAW wird einer Verwahrstelle (sog. Depotbank) übertragen (§ 39 InvFG 2011). Diese gewährleistet, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, die Auszahlung und die Aufhebung der Anteile, die für Rechnung des Investmentfonds oder durch…

EStR 2000 Rz 6211–621620.2.4.16.3 Wirtschaftliches Eigentum bei nicht vergleichbaren ausländischen Versicherungsprodukten
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…des Kunden nicht derart eindeutig gegeben, sprechen folgende Indizien für eine Zurechnung zum Kunden: Der Kunde kann die Depotbank wählen. Der Kunde kann den für die Verwaltung von dem Deckungsstock zugehörigen Wertpapieren zuständigen Berater/Manager wählen. Die Wertpapiere des Deckungsstocks, die dem Kunden zugeordnet sind…

InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die Vorlage bestimmter Angaben und Unterlagen voraus. Die FMA erteilt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens drei Bewilligungen, nämlich zu den Fondsbestimmungen, zur Verwaltungsgesellschaft und zur (inländischen) Depotbank. Erst wenn die Gesetzeskonformität aller drei genannten Tatbestände vorliegt, wird der OGAW bewilligt. Über die drei genannten Bewilligungen wird…

InvFR 2018 Rz 60–672.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…InvFG 2011; Verbot spekulativer Derivate). Es bestehen außerdem keine Bedenken, wenn im Jahr der Neuauflage von Pensionsinvestmentfonds die Depotbank Anteilscheine im Volumen bis zu 30 Mio. Euro (Emissionspreis) zum Zwecke der späteren Ausgabe anschafft. Rz 62: Ein Pensionsinvestmentfonds kann daher grundsätzlich nur in die in §…

LStR 2002 Rz 621–6277.14.2.3 Nachversteuerung von Genussscheinen und jungen Aktien
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Aktien werden Genussscheine erworben) ist möglich. Die Anschaffungskosten dieser Genussscheine oder jungen Aktien können nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Nachbeschaffung von Genussscheinen und jungen Aktien muss nicht bei der bisherigen Depotbank erfolgen. Werden die Wertpapiere bei einer anderen Bank nachbeschafft, so unterbleibt die Nachversteuerung…

UStR 2000 Rz 233–2442.2.2. Organschaft
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Vertrieb oder Rechnungswesen für die Organgesellschaft besorgt. Auch im Falle einer Depotbank und einer Kapitalanlagegesellschaft kann eine organisatorische Eingliederung vorliegen. Das der Obergesellschaft vorbehaltene Bestellungsrecht des Geschäftsführers der Untergesellschaft genügt für die organisatorische Eingliederung ebenso wenig wie die Möglichkeit, den Geschäftsführer der Untergesellschaft durch die…

EStR 2000 Rz 7707–770929.2.2 Depotführende Stelle bei realisierten Wertsteigerungen und verbrieften Derivaten
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

29.2.2 Depotführende Stelle bei realisierten Wertsteigerungen und verbrieften Derivaten 29.2.2.1 Allgemeines Rz 7707: Bei Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und aus Derivaten gemäß § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988, ausgenommen nicht verbriefte Derivate, liegen inländische Einkünfte vor, wenn…