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UStR 2000 Rz 2451–250617. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Istbesteuerung (§ 17 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

… 17 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 genannten Versorgungsunternehmen, die ihre Leistungen in aller Regel auf Grund von Dauerleistungsverträgen erbringen und große Schwierigkeiten hätten, die in den einzelnen Kalendermonaten ausgeführten Leistungen festzustellen, ist zwingend die Istbesteuerung vorgesehen. Rz 2455: Durch die Anknüpfung an die Rechnungslegung…

GebR 2025 Rz 1313–131827.3.2.2. Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2. Dauer 27.3.2.2.1. Allgemeines Rz 1313: Die Vertragsdauer stellt neben dem vereinbarten Preis das zweite Element zur Feststellung des Wertes eines Bestandvertrages dar. Die Vertragsdauer ist kein für das Zustandekommen eines Bestandvertrages wesentlicher Bestandteil, sie ist aber für…

GebR 2025 Rz 1319–133127.3.2.2.2. Bestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.2. Bestimmte Dauer Rz 1319: Eine bestimmte Dauer liegt vor, wenn nach dem Vertragsinhalt beide Vertragsteile auf eine bestimmte Zeit an das Vertragsverhältnis gebunden sind. Rz 1320: Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der vom Bestandnehmer während der gesamten vorgesehenen Vertragsdauer geschuldeten…

GebR 2025 Rz 1345–134827.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer Rz 1345: Eine Verlängerung eines Vertrages, der zunächst auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit liegt vor, wenn der Vertrag nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder auf eine unbestimmte…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer 27.3.2.2.3.1. Allgemeines Rz 1332: Bestandverträge sind dann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wenn die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…

LStR 2002 Rz 136941.1.2 Mindestbindung 10 Jahre
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.2 Mindestbindung 10 Jahre Rz 1369: Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge setzt die unwiderrufliche Verpflichtung voraus, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Beginn der Einzahlung auf eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge (Kapital, Zinsen und Prämien) zu verzichten. Eine vertraglich vereinbarte Mindestbindungsdauer von weniger…

EStR 2000 Rz 7003–701024.1 Allgemeine Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

24.1 Allgemeine Begriffsbestimmungen 24.1.1 Renten Rz 7003: Renten sind regelmäßig wiederkehrende, auf einem einheitlichen Verpflichtungsgrund beruhende Leistungen, deren Dauer vom Eintritt eines ungewissen Ereignisses, vor allem dem Tod einer Person, abhängt (VwGH 15.6.1977, 2722/76). Die Höhe der einzelnen Rentenbeträge…

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…

LStR 2002 Rz 137041.1.3 Vertragsabschluss vor dem 1. August 2003
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.3 Vertragsabschluss vor dem 1. August 2003 Rz 1370: Verträge, die vor dem 01. August 2003 abgeschlossen wurden, stehen Prämien grundsätzlich bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres zu. Auf Grund der Übergangsbestimmungen (§ 124b Z 87 EStG 1988) besteht aber für derartige Verträge ein…

LStR 2002 Rz 137541.1.7 Sonderregelung für Steuerpflichtige, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.7 Sonderregelung für Steuerpflichtige, die das 50. Lebensjahr vollendet haben Rz 1375: Hat der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Antragstellung das 50. Lebensjahr bereits vollendet, bestehen hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages zwei Möglichkeiten: a) Der Steuerpflichtige kann sich für eine Laufzeit von mindestens 10…

UmgrStR 2002 Rz 1874–18987. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

87. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück) 8.17.1. Mehrfachumgründungen auf einen Stichtag (§ 39 UmgrStG) 8.1.17.1.1. Zweck Rz 1874: Sollen mehrere Umgründungsschritte, die ganz oder teilweise dasselbe Vermögen betreffen, auf einen Stichtag erfolgen, kann dies mit ertragsteuerlicher Wirkung nur mittels eines in…

LStR 2002 Rz 467–4787.5.3.2 Kapitalversicherungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.5.3.2 Kapitalversicherungen 7.5.3.2.1 Bindungsfrist Rz 467: Für Versicherungsverträge auf den Er- und Ablebensfall, die nach dem 31. Dezember 1988 abgeschlossen worden sind, besteht eine Mindestbindungsfrist von 20 Jahren. Sie bemisst sich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Zeitpunkt…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…