7.6.3 Wohnraumschaffung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988) 7.6.3.1 Allgemeines Rz 503: Begünstigt sind sowohl die eigentlichen Errichtungskosten als auch Aufwendungen für den Ankauf eines unbebauten Grundstücks im Ausmaß einer ortsüblichen Bauparzelle zur Errichtung eines Eigenheimes oder…
7.6.4.5 Herstellung Rz 534: Herstellungsaufwand liegt insbesondere dann vor, wenn Veränderungen an der Bausubstanz des bereits vorhandenen Wohnraumes vorgenommen werden. Die Neuschaffung von Wohnraum (zB Dachbodenausbau) fällt nicht unter diese Begünstigung, sondern kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z…
7.6.3.2 Errichtereigenschaft Rz 506: Sonderausgaben für Aufwendungen zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung liegen nur vor, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude herstellt oder herstellen lässt. Rz 507: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bestehen keine Bedenken, die Errichtereigenschaft anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen gegenüber…
…der Begünstigung auch dann nicht erfasst, wenn imin Bezug auf andere Teile des Gebäudes eine Förderungszusage nach den genannten gesetzlichen Regelungen vorliegen sollte. Erfolgt bei einem Gebäude ohne Vornahme von Sanierungsmaßnahmen die Errichtung (Schaffung) eines Dachbodenausbaues, ist die Neuerrichtung des Dachbodenausbaues nicht nach § 28 Abs…
7.6.4.3 Umfang des Sanierungsaufwandes Rz 529: Zur begünstigten Wohnraumsanierung zählen die Instandsetzung (einschließlich energiesparender Maßnahmen) sowie die Herstellung. Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand ist das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes. Dieser liegt zB dann nicht vor, wenn zusätzlich zu einer bestehenden funktionsfähigen Heizungsanlage ein…
7.6.4 Wohnraumsanierung 7.6.4.1 Begünstigter Wohnraum Rz 522: Begünstigt sind nur Aufwendungen zur Sanierung bereits vorhandenen Wohnraumes. Die Aufwendungen für die Schaffung neuen Wohnraumes durch Dachbodenausbau, Umgestaltung von Kellerräumen, Verbau einer Loggia oder Dachterrasse usw. sind bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen Aufwendungen…
7.3.8 Ermittlung des Ausmaßes der Gebäudenutzung Rz 3162: Das Ausmaß der Gebäudenutzung für einen bestimmten Verwendungszweck ist grundsätzlich nach der Nutzfläche (ohne Keller-, Dachboden-, Abstellräume uÄ) zu ermitteln. Ergibt diese Ermittlungsmethode auf Grund der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles keine befriedigenden Ergebnisse, so kann…
7.6 Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung (§ 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) 7.6.1 Tatbestände der Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung Rz 495: AlsFolgende Beträge sind bis 31.12.2020 als Sonderausgaben abzugsfähig sind folgende Beträge, so weit sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und mit…
7.14.2.2 Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung Rz 614: Eine Nachversteuerung ist nur bei Aufwendungen zur Wohnraumschaffung (achtjährig gebundene Beträge, Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, Darlehensrückzahlungen), nicht jedoch bei aus Eigenmitteln bezahlten Aufwendungen zur Wohnraumsanierung vorgesehen. 7.14.2.2.1 Nachversteuerung von achtjährig gebundenen…
22.4.3.2 Herstellerbefreiung (Errichterbefreiung) 22.4.3.2.1 Tatbestand und Umfang der Befreiung Rz 6645: Gemäß § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 sind Einkünfte aus der Veräußerung von im Privatvermögen selbst hergestellten Gebäuden grundsätzlich (zur Nutzung zur Einkünfteerzielung siehe Rz 6647…
7.6.2 Achtjährig gebundene Beträge (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988) 7.6.2.1 Begünstigte Unternehmen Rz 497: Mindestens achtjährig gebundene Beträge, die vom Wohnungswerber zur Schaffung von Wohnraum an Bauträger, das sind gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen, Unternehmen, deren…