12.2. Leistungen für Zwecke des Unternehmens Rz 1901: Eine Leistung wird grundsätzlich an den erbracht, der aus dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, das dem Leistungsverhältnis zu Grunde liegt, berechtigt oder verpflichtet ist. Wird in der Rechnung ein anderer bezeichnet als der Leistungsempfänger, ist grundsätzlich kein Vorsteuerabzug…
…0082, VwGH 30.4.2015, Ra 2014/15/0015). Rz 169: Für die Vermietung von Grundstücken, die nicht unter § 1 Abs. 2 LVO fallen (typischerweise zB Beherbergung, Vermietung von Geschäftsräumen, Vermietung von Parkflächen, Vermietung für Campingzwecke), kommt eine Liebhabereibeurteilung gemäß § 6 LVO nicht in Betracht.
…Leistung nicht innerhalb eines Monats ab Überprüfung, haftet die Plattform für die Steuer auf die zugrundeliegenden Umsätze nach Ablauf dieses Monats. Beispiel: Eine Plattform unterstützt die Überlassung von Grundstücken für Wohn- oder Campingzwecke und die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen an Nichtunternehmer. Unternehmer A…
…4.2016 ist auf die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 lit. a UStG 1994 sowie die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 lit. b UStG 1994 der ermäßigte Steuersatz von 10% anzuwenden…
…Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht nach § 18 Abs. 11 UStG 1994 siehe Rz 3461 ff. Unterstützt eine Plattform die Vermietung von Grundstücken für Wohn- oder Campingzwecke oder die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen, ist zusätzlich Folgendes aufzuzeichnen: die Aufenthalts- bzw. Mietdauer und die Anzahl der…
…lit. b UStG 1994 im Zeitraum von 1.7.2020 bis 31.12.2021 für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung) sowie die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit…
10.2.3.9. Camping Rz 1227: Neben der Überlassung der Stellfläche für das Zelt, den Wohnwagen, das KFZ usw. unterliegen auch die Zurverfügungstellung von sanitären Anlagen, von Gemeinschaftseinrichtungen, wie zB Aufenthaltsräumen, von Strom- und Wasseranschlüssen, von Koch- und Bügeleinrichtungen, die Nutzungsmöglichkeit eines Badestrandes usw…