5.9.8 Computer Rz 339: Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Computers einschließlich des Zubehörs (zB Disketten, Drucker, Modem, Scanner) sind Werbungskosten, soweit eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht (kein Aufteilungsverbot). Eine berufliche Verwendung wird grundsätzlich anzunehmen sein, wenn das Gerät auf dem Arbeitsplatz…
…angebahnt und abgewickelt wurde. 2.Lieferungen von körperlichen Datenträgern (zB CD-ROM, Disketten, CD, DVD, Audiokassetten, Videokassetten). 3.Lieferung von Druckerzeugnissen wie Büchern, Newsletters, Zeitungen und Zeitschriften. 4.Lieferung von Spielen auf CD-ROM. Insbesondere in den folgenden Fällen handelt es sich um andere als…
…Weg angebahnt und abgewickelt wurde. 2.Lieferungen von körperlichen Datenträgern (zB CD-ROM, Disketten, CD, DVD, Audiokassetten, Videokassetten). 3.Lieferung von Druckerzeugnissen wie Büchern, Newsletters, Zeitungen und Zeitschriften. 4.Lieferung von Spielen auf CD-ROM. Rz 642q: Insbesondere in den folgenden Fällen handelt es sich…