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EStR 2000 Rz 577–5884.1.10.4.5 Grund und Boden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

4.1.10.4.5 Grund und Boden Rz 577: Im Bilanzsteuerrecht wird unter Grund und Boden (§ 4 Abs. 3a Z 3 und 5 sowie § 30 Abs. 1 EStG 1988) nur der nackte Grund und Boden verstanden. Selbständig bewertungsfähige Wirtschaftsgüter sind, auch wenn sie mit…

EStR 2000 Rz 665822.4.4.4 Fiktiver Veräußerungserlös
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.4.4 Fiktiver Veräußerungserlös Rz 6658: In folgenden Fällen ist der Veräußerungsvorgang gedanklich in zwei Veräußerungen aufzusplitten und für einen der Vorgänge ein fiktiver Veräußerungserlös anzusetzen. Ein solcher fiktiver Veräußerungserlös kann sein: Der Teilwert im Einlagezeitpunkt bei eingelegten Grundstücken (§ 4 Abs. 3a Z…

EStR 2000 Rz 5669–567518.2.2 Realisierung des Veräußerungsgewinnes
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

18.2.2 Realisierung des Veräußerungsgewinnes Rz 5669: Der Veräußerungsgewinn entsteht im Zeitpunkt der Veräußerung des Betriebes (Mitunternehmeranteiles); das ist der Tag, an dem Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen bzw. ab dem dieser den Betrieb auf seine Rechnung und Gefahr führt (Übergang…

LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

4.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten…

GebR 2025 Rz 1287–129527.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…

EStR 2000Anhang VI (zu Abschnitt 15.7)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

Anhang VI (zu Abschnitt 15.7) Steuerliche Behandlung der Entschädigungen für die Einräumung von Leitungsrechten bei ober- und unterirdischen Leitungen Ermittlung des ESt-pflichtigen Anteils an der Entschädigungssumme Der vorliegende Bewertungsrahmen beinhaltet die Ansichten des BMF zur Frage, wie der auf die Bodenwertminderung und andere…

UmgrStR 2002 Rz 926–9283.4.2.6.8. Verschieben von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

3.4.2.6.8. Verschieben von Wirtschaftsgütern Rz 926: § 16 Abs. 5 Z 4 UmgrStG schafft im Rahmen einer Teilbetriebs-Einbringung einer Einbringung eines Teiles eines Mitunternehmeranteiles (siehe Rz 721) und bei Körperschaften im Sinne des § 7 Abs. 3 KStG 1988 auch bei der…

EStR 2000 Rz 6654–665522.4.4 Ermittlung der Einkünfte
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.4 Ermittlung der Einkünfte 22.4.4.1 Altgrundstücke, Neugrundstücke Rz 6654: Entscheidend für die Ermittlung der Einkünfte und den Umfang der Steuerpflicht ist, ob es sich handelt um Altgrundstücke oder Neugrundstücke. Maßgebender Stichtag ist dabei der 31.3.2012. Grundstücke, die zum…

EStR 2000 Rz 5676–567818.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

18.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung Rz 5676: Wird der Preis für einen veräußerten Betrieb laut Kaufvertrag in mehreren Teilbeträgen (Raten) entrichtet, deren Anzahl bereits bei Vertragsabschluss feststeht, handelt es sich nicht um eine Betriebsveräußerung gegen Rente. Rz 5677: Soll die Bezahlung des vereinbarten Preises…

EStR 2000 Rz 779–7834.7.3.3 Altgrundstücke
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

4.7.3.3 Altgrundstücke Rz 779: Für Grund und Boden des Altvermögens kann nach § 4 Abs. 3a Z 3 lit. a EStG 1988 der Veräußerungsgewinn auch pauschal ermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Grund und Boden zum 31.3.2012 im Betriebsvermögen nicht…

EStR 2000 Rz 5075–509515.1.8 Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

15.1.8 Forstwirtschaft Rz 5075: Unter Forstwirtschaft wird die Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Walderzeugnissen verstanden. Das stehende Holz (der "lebende Baum") ist Anlagevermögen, das geschlägerte Holz ist Umlaufvermögen (VwGH 27.3.1985, 83/13/0079). Rz 5076…

EStR 2000 Rz 702–7064.5.2.2.4 Übergang vom Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

4.5.2.2.4 Übergang vom Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 bzw. von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG 1988 Rz 702: Bezogen auf die Gewinnermittlungstechnik ergeben sich zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 und…

EStR 2000 Rz 6132–613520.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile Rz 6132: Besondere Entgelte und Vorteile sind Geldleistungen, die neben den in § 27 Abs. 2 EStG 1988 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise: Zahlung verjährter Zinsen. Darlehensabgeld (Damnum); das ist der Unterschiedsbetrag…

EStR 2000 Rz 6651–665322.4.3.3 Behördlicher Eingriff
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.3.3 Behördlicher Eingriff Rz 6651: Befreit ist die Veräußerung von Grundstücken infolge eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs. Diese Befreiung gilt ab 1.4.2012 auch für zu einem Betriebsvermögen gehörende Grundstücke (§ 4 Abs. 3a Z…

EStR 2000 Rz 707–7104.5.2.2.4.2 Erfassung der stillen Reserven
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

4.5.2.2.4.2 Erfassung der stillen Reserven 4.5.2.2.4.2.1 Wechsel der Gewinnermittlungsart nach dem 31.3.2012 Rz 707: Erfolgt der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 auf eine andere Gewinnermittlungsart nach dem…

EStR 2000 Rz 5038–504415.1.5 Grundstücke
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

15.1.5 Grundstücke Rz 5038: Die Veräußerung von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 (Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte; siehe dazu Rz 6621 f) nach dem 31.3.2012 unterliegt der neuen Grundstücksbesteuerung (siehe dazu Rz 763 ff). Rz…

KStR 2013 Rz 1278–128221.2.3.2 Zuordenbarkeit der Finanzierungsaufwendungen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

18.2.3.221.2.3.2 Zuordenbarkeit der Finanzierungsaufwendungen Rz 1278: Es bedarf einer kausalen Sachverhaltsfeststellung, dass der Beteiligungserwerb und eine zeitnah gelagerte Kreditaufnahme nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind. Der Veranlassungszusammenhang bestimmt sich nach der tatsächlichen Darlehensverwendung, die auf den Erwerb einer…

EStR 2000 Rz 2610–26366.21 Bewertung von (bebauten) Grundstücken im Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

6.21 Bewertung von (bebauten) Grundstücken im Anlagevermögen 6.21.1 Aufteilung der Anschaffungskosten Rz 2610: Der bebaute Grund und Boden ist in der Bilanz getrennt vom Gebäude anzusetzen. Rz 2611: Bei Grundstücken ist die Aufteilung der Anschaffungskosten auf den Grund und Boden einerseits und…

EStR 2000 Rz 6670–667322.4.4.6.3 Zeitpunkt der Umwidmung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.4.6.3 Zeitpunkt der Umwidmung Rz 6670: Der niedrigere pauschale Umwidmungssatz von 40% kommt nur für Umwidmungen von Altgrundstücken zur Anwendung, die ab 1.1.1988 erfolgen. Eine frühere Umwidmung bleibt außer Betracht. Die Eigenschaft als Bauland muss überdies im Veräußerungszeitpunkt noch…

EStR 2000 Rz 6668–666922.4.4.6 Pauschale Einkünfteermittlung (§ 30 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.4.6 Pauschale Einkünfteermittlung (§ 30 Abs. 4 EStG 1988) 22.4.4.6.1 Allgemeines, Höhe der Einkünfte Rz 6668: Die pauschale Einkünfteermittlung ist die grundsätzliche Einkünfteermittlung für Altgrundstücke (siehe Rz 6654). Sie ist für Neugrundstücke nicht zulässig. Der Veräußerungserlös ist dabei wie…