RIS AI
6 Treffer1537 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 113–1183.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…94/13/0024, BFG 05.03.2014, RV/6100112/2014). Bei Bezug von Krankengeld anstelle des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe siehe Rz 671. Bei Bezug von Bildungsteilzeitgeld darf die Berechnung des fiktiven Jahresbetrages gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 nicht so erfolgen, dass dies zu…

LStR 2002 Rz 992–99415.4.5.21 Lehrbeauftragte
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

15.4.5.21 Lehrbeauftragte Rz 992: § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 kommt nur dann zum Tragen, wenn nicht bereits ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 vorliegt. Es ist daher vorrangig zu prüfen…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…

LStR 2002 Rz 111619.13 Sonstige Bezüge, die nicht unter § 67 Abs. 1 bis 8 EStG 1988 fallen (§ 67 Abs. 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien10.12.2008

19.13 Sonstige Bezüge, die nicht unter § 67 Abs. 1 bis 8 EStG 1988 fallen (§ 67 Abs. 10 EStG 1988) Rz 1116: Sonstige Bezüge, die nicht unter § 67 Abs. 1 bis 8 EStG 1988 fallen, sind wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens nach…

LStR 2002 Rz 45–483.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…

LStR 2002 Rz 89212.8.10 Berufsfortbildung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.10 Berufsfortbildung Rz 892: Zur Abgrenzung zwischen Berufsausbildung und Berufsfortbildung siehe Rz 358 ff.