…und nicht die Kultur- und Brauchtumspflege im Vordergrund steht. Sollte kein einheitlicher Betrieb vorliegen, sind die nicht begünstigten Auftritte als begünstigungsschädlicher Betrieb zu beurteilen. Siehe auch Rz 255 "Ansichtskartenverkauf" sowie Rz 302 "Tonträger und Bildträger". Für gesellige Veranstaltungen von Parteien iSd § 5 Z 12 lit…
…Kompasse, Objektive, Belichtungsmesser, Stative, Batterieladegeräte, Kassetten, Stromaggregate, Transformatoren, Batterien und Akkumulatoren, Heiz-, Belüftungs- und Entlüftungsgeräte, usw.); unbespielte oder bespielte Ton- und Bildträger (Vor- oder Nachspann, Stations- Erkennungszeichen, Musikeinschnitte, usw.); Probekopien ("film rushes"); Musikinstrumente, Kostüme, Kulissen und andere Bühnenrequisiten, Bühnen, Masken und Schminkmaterial, Haartrockner. (Uhren, Stoppuhren…
…Unterlagen müssen so in elektronischer Form oder in Papierform vorliegen, dass sie den zuständigen Behörden auf Verlangen jederzeit zur Prüfung vorgelegt werden können. Die Unterlagen können auf einem Bildträger oder einem sonstigen Datenträger zur Verfügung gestellt werden, sofern die Daten, wenn sie lesbar gemacht werden…