…Abs. 4 LVO). Es gelten die ertragsteuerrechtlichen Grundsätze (vgl. Rz 86 ff). Rz 166: Die Änderung der Bewirtschaftungsart bzw. der Tätigkeit kann ex nunc zu einer unternehmerischen Tätigkeit führen (siehe Rz 93 ff). Ein Rückwirkung auf vergangene Veranlagungszeiträume ist ausgeschlossen (VwGH 29.9.1987, 87…
3.6. Anlaufzeitraum (§ 2 Abs. 2 LVO) Rz 37: Bei Beginn einer Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO sind die in den ersten drei bis fünf Kalenderjahren bzw. Wirtschaftsjahren (siehe Rz 40) anfallenden Verluste steuerlich anzuerkennen. Dies gilt auch für Verluste nach dem…
…jeweils nur Zeiträume gleicher Wirtschaftsführung zugrunde zu legen sind. Tritt bei Betätigungen nach § 1 Abs. 2 LVO eine Änderung der Bewirtschaftungsart ein, ist anhand der geänderten Verhältnisse neuerlich zu beurteilen, ob für den neuen Zeitraum Liebhaberei vorliegt. Mit einer Änderung der Wirtschaftsführung beginnt ein neuer…
…beurteilt sich ebenfalls nach den einkommensteuerlichen Grundsätzen (vgl. Rz 77 ff). Es kommt also darauf an, ob die Vermietung solchen Wohnraumes in der vom Vermieter konkret gewählten Bewirtschaftungsart geeignet ist, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen Überschuss zu erwirtschaften (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082…
…ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Allgemeinen das einzelne Miethaus, sofern nicht für einzelne Wohnungen eine gesonderte Bewirtschaftungsart zu erkennen ist (zB gesonderte Betrachtung von fremdvermieteten Wohnungen einerseits und innerhalb des Familienkreises vermieteten Wohnungen andererseits, soweit das Mietverhältnis steuerlich überhaupt anzuerkennen ist…
…das sind 25 Jahre ab Beginn der Vermietung zuzüglich etwas mehr als 14 Monate für die vor der Vermietung liegende Phase). Die außerplanmäßige vorzeitige Tilgung des Darlehens mit 16.5.2024 ist in diesem Fall als eine Änderung der Bewirtschaftungsart zu qualifizieren (siehe Rz 97)…
…das sind 20 Jahre ab Beginn der Vermietung zuzüglich etwas mehr als 14 Monate für die vor der Vermietung liegende Phase). Die außerplanmäßige vorzeitige Tilgung des Darlehens mit 16.5.2024 ist in diesem Fall als eine Änderung der Bewirtschaftungsart zu qualifizieren (siehe Rz 97)…
4.2. Tatbestand der Bewirtschaftung (§ 1 Abs. 2 Z 1 LVO) Rz 71: Die Bewirtschaftung kann sowohl Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als auch solche des Umlaufvermögens betreffen. Liebhaberei ist anzunehmen, wenn sich Wirtschaftsgüter in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen und…
15.1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen, Registerführung Rz 5012: Neben der Einhaltung der Vorschriften der §§ 126, 131 und 132 BAO sowie § 18 UStG 1994, der Führung notwendiger Aufzeichnungen für Buchführungspflichtige, freiwillig Buchführende und Einnahmen-Ausgaben-Rechner, haben buchführende Land- und Forstwirte gemäß § 125 Abs…
15.1.15 Teilbetrieb 15.1.15.1 Landwirtschaftlicher Teilbetrieb Rz 5134: Ein landwirtschaftlicher Teilbetrieb muss als selbständiger Organismus nach außen in Erscheinung treten. Weiters setzt ein landwirtschaftlicher Teilbetrieb zumeist eine besondere Viehhaltung und gesonderte Rechnungsführung voraus. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist zu verneinen, wenn…
15.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe Rz 5139: Landwirtschaftliche Tierhaltung bedeutet das Halten von Tieren unter Nutzung der Bodenbewirtschaftung (Verwertung von pflanzlichen Erzeugnissen als Futtermittel) zur Verwertung der von ihnen und/oder aus ihnen erzeugten Produkte (Milch, Samen, Fleisch), aber auch zu ihrer Verwendung zB als…
15.1.3.1 Gewinnermittlungsarten 15.1.3.1.1 Bilanzierung Rz 5018: Beträgt der Umsatz eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (nicht Teilbetriebes) in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren mehr als 700.000 Euro (für vor dem Jahr 2018 ausgeführte Umsätze beträgt die Umsatzgrenze 550.000…
11.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb Rz 4209: Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb im Sinne des § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (und § 30 Abs. 8 BewG 1955) gilt ein Betrieb, der einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb seiner Funktion nach zu dienen bestimmt…
1.2 Mittel zur Erreichung begünstigter Zwecke 1.2.1 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 31 BAO) 1.2.1.1 Begriff Rz 136: Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb iSd § 31 BAO ist eine selbständige, nachhaltige, ohne Gewinnabsicht unternommene Betätigung, sofern durch sie Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden…
3.2. Einordnung der Betätigung Rz 13: Für die Einordnung einer Betätigung unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 LVO ist zu untersuchen, worin die Betätigung ihrem Schwerpunkt nach besteht. Beispiel: Ein Steuerpflichtiger betreibt von einem Schloss aus eine Viehzucht (§ 1 Abs. 1 LVO), aus…
15.9 Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft 15.9.1 Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage Rz 5189: Durch Solarkraft gewonnene Energie ist kein Urprodukt im Sinne des § 21 EStG 1988; dementsprechend stellt die Energieerzeugung grundsätzlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit dar. Beim Betrieb einer eigenen…
15.5 Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Betriebsteilen Rz 5151: Entschädigungen, die im Falle der Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder Betriebsteilen für das Feldinventar und die stehende Ernte gezahlt werden, sind bei der Ermittlung des Gewinnes des Verpächters bzw. des Pächters…
4.4. Tatbestand der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten (§ 1 Abs. 2 Z 3 LVO) 4.4.1. Einordnung und betroffene Wirtschaftsgüter Rz 77: Die Einordnung unter § 1 Abs. 2 Z 3 LVO erfolgt ausschließlich nach der Art des Wohnraumes. Die…
11.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei) Rz 4165a: Der Gewinn aus Imkerei wird bei vollpauschalierten Landwirten (Gesamteinheitswert bis 75.000 Euro; bis 2014: 100.000 Euro, selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche bis 60 ha und nicht mehr als 120 Vieheinheiten) durch Anwendung des…
15 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988) 15.1 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb 15.1.1 Allgemeines Rz 5001: In der Einkunftsart "Land- und Forstwirtschaft" werden Erträge aus der Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Produkten mit Hilfe der Naturkräfte erfasst. Es muss ein…