…Beschleunigung des Verfahrens, trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung wirksam dem Vollmachtgeber unmittelbar zugestellt werden können. Rz 1579: Dem § 233 Abs. 2 BAO zufolge kann im gerichtlichen Exekutionsverfahren zur Sicherstellung die Zustellung des Sicherstellungsauftrages mit jener des gerichtlichen Bewilligungsbeschlusses verbunden werden. Randzahlen 1580 bis 1599: derzeit frei
1.3. Bewilligung Die Erteilung oder Erweiterung der Bewilligung zum Informatikverfahren liegt im Ermessen der bewilligenden Behörde. Vom Ermessen ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO Gebrauch zu machen. 1.3.1. Inhalt der Bewilligung Der Bewilligungsentwurf ist grundsätzlich nach dem hierfür…
3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.
2.2. Bewilligungspflicht | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 1 | Art. 240 | - | - Die Inanspruchnahme der aV erfordert eine Bewilligung. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Verfahrens werden in der Bewilligung festgelegt. In der…
5.2.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung einer notifizierungspflichtigen Durchfuhr von Abfällen. Ohne Vorliegen dieser Zustimmung in schriftlicher Form darf die Durchfuhr…
Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren 1. Bewilligungserteilung 1.1. Vorerhebungen 1.1.1. Zuständigkeit Zuständigentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG). Hat…
4.2.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung einer notifizierungspflichtigen Ausfuhr von Abfällen…
2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Kriegsmaterial sind Bewilligungen zum Anschreibeverfahren nur im Einvernehmen und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres zu erteilen. In diesen Fällen ist vor der Bewilligungserteilung im Wege des Bundesministeriums für Finanzen das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres herzustellen.
Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik] [Grafik] [Grafik]
4. Bewilligung nach Art. 73 UZK iVm Art. 71 UZK-DA, ex-Art. 156a ZK-DVO In diese Bewilligung können nur die Beträge nach Art. 73 Buchstabe a und b UZK erfasst werden. Die Aufnahme anderer Zuschläge ist nicht zulässig. Die Beträge nach Art. 73…
Anhang 21: Richtlinien zur Bewilligungserteilung Allgemeines Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist, gelten die Ausführungen im Merkblatt zum Bewilligungsantrag/Vorübergehende Verwendung sinngemäß. Die Bewilligung ist ausschließlich mittelsgemäß der auf Formularbasis (Formulartextfelder, KontrollkästchenMenüführung der Anwendung CDA zu erstellen, Dropdownfelder) auszufüllenden Standardsetvorlage auszustellen. Bei den Tabellen kann…
2.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.
3.3.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung eines jeden notifizierungspflichtigen Transports von…
Artikel 211 Bewilligung (1) Eine Bewilligung der Zollbehörden ist erforderlich für a)die Inanspruchnahme der aktiven oder passiven Veredelung, der vorübergehenden Verwendung oder der Endverwendung, b)den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren, es sei denn, die Lagerstätten werden von der Zollbehörde selbst betrieben…
6.1.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung einer notifizierungspflichtigen Verbringung von Abfällen. Ohne Vorliegen dieser Zustimmung in schriftlicher Form darf die Verbringung…
Anlage 5 Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen gemäß § 39 des Waffengesetzes 1996 [Grafik]
2.8. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr Eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren für Suchtgifte und psychotrope Stoffe darf nur solchen Personen erteilt werden, die zur Teilnahme am Suchtmittelverkehr berechtigt sind. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zum Anschreibeverfahren ist daher die Bewilligung des Bundesministeriums…
7.4. Bewilligung 7.4.1. Bewilligungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Beantragung einer Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung ist gemäß Artikel 179 Abs. 2 UZK, dass der Antragsteller Inhaber der Bewilligung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für zollrechtliche Vereinfachungen (AEOC) ist. Dies bedeutet, dass ein Antrag auf zentrale…
2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren für Edelmetallgegenstände ist nur Unternehmen zu erteilen, die beim Bundesministerium für Finanzen gemäß § 17 Abs. 1 des Punzierungsgesetzes 2000 registriert sind. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zum Anschreibeverfahren ist daher die Registrierung durch Vorlage…
3.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK) 3.3.10.1. Einhaltung der Verpflichtungen, Voraussetzungen und Bedingungen einer Entscheidung Der Inhaber der Entscheidung (dh der Antragsteller, dem gegenüber die Entscheidung ergangen ist), hat die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Er…