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ZK-22608.6. Suchverfahren im Unionsversandverfahren (Betriebs-kontinuitätsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.6. Suchverfahren im Unionsversandverfahren (Betriebs-kontinuitätsverfahren) Dieser Abschnitt gilt nur, wenn das Unionsversandverfahren im Betriebskontinuitätsverfahren eröffnet wurde. 8.6.1. Suchanzeige im Unionsversandverfahren oder des vereinfachten Verfahrens bei bestimmten Beförderungsarten Dieser Abschnitt basiert auf einer der folgenden Unterlagen, die im Fall des Betriebskontinuitätsverfahrens als…

ZK-22608.2. Suchverfahren im Unionsversandverfahren NCTS
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.2. Suchverfahren im Unionsversandverfahren NCTS Einleitung Ziel des Suchverfahrens ist in erster Linie, Nachweise für die Beendigung des Verfahrens zu erhalten, um das Unionsversandverfahren erledigen zu können. Liegt kein solcher Nachweis vor oder stellt sich der Nachweis später als gefälscht oder ungültig heraus, so…

ZK-22608.2.2. Reaktion des Bestimmungslandes
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.2.2. Reaktion des Bestimmungslandes Suche nach Aufzeichnungen Die zuständige Behörde des Bestimmungslandes prüft zunächst ihre eigenen Aufzeichnungen oder gegebenenfalls die des zugelassenen Empfängers. Dabei kann sich ergeben, dass das Unionsversandverfahren ordnungsgemäß beendet wurde und nur die jeweilige Eingangsbestätigung und Kontrollergebnisnachricht nicht übermittelt wurden…

EStR 2000 Rz 1119–11265.3.6 Nachweis von Tatsachen mit Auslandsbezug
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.3.6 Nachweis von Tatsachen mit Auslandsbezug 5.3.6.1 Erhöhte Mitwirkungspflicht Rz 1119: Die amtswegige Ermittlungspflicht stößt dort an Grenzen, wo der Behörde weitere Nachforschungen nicht zugemutet werden können (VwGH 27.7.199415.12.2009, 922006/13/0136/13/0140). Rz 1120…

EStR 2000 Rz 1098–11025.3 Nachweis der Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

5.3 Nachweis der Betriebsausgaben 5.3.1 Allgemeines (Nachweis oder Glaubhaftmachung) Rz 1098: Der Abgabepflichtige hat dem Finanzamt über Verlangen die geltend gemachten Aufwendungen nachzuweisen oder, wenn ihm dies nicht zumutbar ist, wenigstens glaubhaft zu machen (§ 138 Abs. 1 BAO). 5.3.2 Nachweis…