…handelt. Damit fallen auch Sanierungen im Rahmen eines (gerichtlich geführten) Restrukturierungsverfahrens gemäß §§ 1 ff Restrukturierungsordnung (ReO), BGBl. I Nr. 147/2021, unter die Neuregelung. Von einer Vergleichbarkeit mit einer gerichtlichen Sanierung gemäß §§ 140 bis 156 der Insolvenzordnung wird insbesondere dann auszugehen sein, wenn Gläubiger, die…
…grundsätzlich eine verdeckte Ausschüttung vor. Sind die Anteilsinhaber wiederum Gläubiger des Hauptgesellschafters der Körperschaft, wobei fälschlicherweise behauptet wird, dieser habe zahlungshalber die Schulden der beiden Anteilsinhaber gegenüber der Körperschaft übernommen und bei Aufrechnung entstünde sogar ein Forderungsüberhang, liegt ein Vorteilsausgleich nicht vor. Abgesehen von einer…
…und unentgeltlicher Übertragung eines Kundenstocks trotz Liquidation). Siehe auch Stichworte "Betriebsveräußerung", Rz 710, "Betriebsverpachtung", Rz 711. Forderungsankauf Rz 758: Der Forderungsankauf des Anteilsinhabers kann unter Umständen zu einer verdeckten Ausschüttung führen. Beispiel: Der Gesellschafter-Geschäftsführer erwirbt in jenem Zeitraum, in dem ein Gläubiger seiner Gesellschaft…
…nicht etwa mit dem Hinweis auf eine zwar schon existierende, aber noch nicht fällige Abgabenforderung verweigern, da vor Fälligkeit eben keine Aufrechnungserklärung abgegeben werden kann. Rz 144: Tritt der neue Gläubiger (Zessionar, Pfandgläubiger) mit seiner Zahlungsaufforderung an die Bundesdienststelle jedoch erst zu einem Zeitpunkt heran…
…0014) oder durch Aufnahme eines Kredites (vgl. VwGH 30.11.1993, 93/14/0155) behebbar ist. Im Hinblick auf die erforderliche Fremdüblichkeit ist also auch in diesen Fällen von einem Zufluss der Geschäftsführerbezüge auszugehen, weil die GmbH auch im Falle eines fremden Gläubigers (Geschäftsführers) zur…