…ausüben, sind als solche anzusehen, die üblicherweise Bauleistungen erbringen, wobei für die Beurteilung drei Abweichungen von der Liste zu beachten sind: Die nach den Erläuterungen zu Punkt 45.21-01 ausgenommene "Errichtung vollständiger Fertigteilbauten aus selbstgefertigten Teilen, soweit nicht aus Beton", gehört zu den Tätigkeiten…
…die Zurechnung und die Unbeachtlichkeit von Anbringen anzuwendender Jahresgesamtbetrag entsprechend zu vermindern oder gegebenenfalls mit Null auszuweisen. Rz 12047: Die jährliche Datenübermittlung kann entweder im Datenstromverfahren (XML-Struktur) oder in einem Dialogverfahren in FinanzOnline durchgeführt werden. 1.Beim Datenstromverfahren ist vor der Übermittlung an die…
…die Sorgfaltspflichten, die Zurechnung und die Unbeachtlichkeit von Anbringen anzuwenden. Rz 12047: Die jährliche Datenübermittlung kann entweder im Datenstromverfahren (XML-Struktur) oder in einem Dialogverfahren in FinanzOnline durchgeführt werden. 1.Beim Datenstromverfahren ist vor der Übermittlung an die Finanzverwaltung das vbPk SA zu ermitteln. Dies…
…Anbringens vor der Bescheiderteilung maßgeblich. Rz 438: Wurde ein Bescheid, mit dem ein früherer Bescheid abgeändert worden ist (zB gemäß § 295 BAO), angefochten, so ist bei der Beurteilung der Frage des Abweichens von einem Anbringen auf den Inhalt des dem abgeänderten Bescheid zugrunde gelegenen Anbringens…
…02.2010, 2008/15/0290). Rz 1934: Das Anbringen von Vorrichtungen und Geräten für einen speziellen Arbeitseinsatz (zB Schneepflug) ändert nichts an der steuerrechtlichen Einstufung eines Fahrzeuges selbst. Rz 1935: Spezielle Vorrichtungen und Geräte größeren Umfangs (zB Schneepflug) sind allerdings gesondert zu beurteilen. Für die…
…einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen, die beim Klein- oder Einzelverkauf in der Regel mit in die Hand des letzten Käufers (Verbrauchers) übergehen, sind…
…einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen, die beim Klein- oder Einzelverkauf in der Regel mit in die Hand des letzten Käufers (Verbrauchers) übergehen, sind…
…darin befindlichen Waren einzureihen sind und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen, die beim Klein- oder Einzelverkauf in der Regel mit in die Hand des letzten Käufers…
…einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen, die beim Klein- oder Einzelverkauf in der Regel mit in die Hand des letzten Käufers (Verbrauchers) übergehen, sind…
…denen kein solches Anbringen zugrunde liegt, sowie die im Abs. 2 lit. b und c vorgesehenen zusätzlichen Voraussetzungen). Die Verfahrensregelung des § 212a Abs. 3 ff BAO ist weiterhin anwendbar. Die im Zusammenhang mit § 212a BAO stehende Bestimmung des § 230 Abs. 6 BAO wird von Art…
…darin befindlichen Waren einzureihen sind und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen, die beim Klein- oder Einzelverkauf in der Regel mit in die Hand des letzten Käufers…
…oder Zerteilen; c)Entfernen von Oxid, Öl, Farbe oder anderen Beschichtungen; d)i) Umverpacken, Teilen oder Zusammenstellen von Packstücken; ii) einfaches Abfüllen in Flaschen, Fläschchen, Dosen, Säcke, Etuis, Schachteln, Befestigen auf Karten oder Brettchen usw. sowie alle anderen einfachen Verpackungsvorgänge; e)Anbringen von Marken, Etiketten…
…Dies gilt jedoch nicht, wenn die Umschließungen für die in ihnen verpackten Waren nicht üblich sind und unabhängig von ihrer Verwendung als Umschließung einen dauernden, selbständigen Gebrauchswert haben. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen, die beim Klein…
…12.2009, 922006/13/0136/13/0140). Rz 1120: Der Abgabepflichtige ist gemäß § 138 BAO verpflichtet, in Erfüllung seiner Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt seiner Anbringen zu erläutern und zu ergänzen, sowie deren Richtigkeit unter Beweis zu stellen bzw. glaubhaft zu machen. Handelt…
…Aussondern, Einordnen, Sortieren (einschließlich des Zusammenstellens von Sortimenten); k)einfaches Abfüllen in Flaschen, Dosen, Fläschchen, Säcke, Etuis oder Schachteln, Befestigen auf Karten oder Brettchen sowie alle anderen einfachen Verpackungsvorgänge; l)Anbringen oder Aufdrucken von Marken, Etiketten, Logos oder anderen gleichartigen Unterscheidungszeichen auf den Erzeugnissen selbst…
…Einordnen, Sortieren; (einschließlich des Zusammenstellens von Sortimenten); k)einfaches Abfüllen in Flaschen, Dosen, Fläschchen, Säcke, Etuis oder Schachteln, Befestigen auf Karten oder Brettchen sowie alle anderen einfachen Verpackungsvorgänge; l)Anbringen oder Aufdrucken von Marken, Etiketten, Logos oder anderen gleichartigen Unterscheidungszeichen auf den Erzeugnissen selbst oder…
…BAO) 20.1. Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 Abs. 1 BAO) Rz 1800: Um Härten zu begegnen, die sich nur für einen von mehreren Gesamtschuldnern aus der Einhebung einer Abgabenschuld ergeben, räumt § 237 BAO die Möglichkeit ein, einen Gesamtschuldner, bei dem die…
…zwar die Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht Voraussetzung, doch erscheint es in der Regel unzweckmäßig, vor Eintritt der Rechtskraft einem Nachsichtsbegehren zu entsprechen. Rz 1621: Ähnliche Überlegungen gelten für Anträge betreffend die Nachsicht von Vorauszahlungen, solange die Veranlagung nicht erfolgt ist; auch in diesen Fällen wird…
…Bei Beurteilung der Frage, ob bzw. inwieweit eine Wettbewerbssituation unvermeidbar ist, hat keine Prüfung eines abstrakten Wettbewerbes zu allenfalls vorhandenen abgabepflichtigen Betrieben zu erfolgen, sondern jene eines konkreten lokalen Wettbewerbes. Dabei ist gegebenenfalls eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalles vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist bspw. von…
…nicht erstreckbar. Diese Fristen werden insoweit unterbrochen, als nach § 217 Abs. 4 BAO Anbringen oder Amtshandlungen der Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen entgegenstehen. Sie beginnen mit Ablauf der sich aus § 217 Abs. 4 BAO ergebenden Zeiträume neu zu laufen. Rz 934: Die Respirofristen des § 211…