28 BETRIEBSSTÄTTE (§ 81 EStG 1988) Rz 1205: Ein Lohnsteuerabzug ist nur dann vorzunehmen, wenn eine inländische Betriebsstätte im Sinne des § 81 Abs. 1 EStG 1988 vorliegt. Zum Lohnsteuerabzug bei einer Betriebsstätte im Ausland siehe Rz 927 und 927a. Rz 1206: Der Betriebsstättenbegriff des § 81 Abs…
…11 Abs. 4 OECD-MA erfüllt sein, dann wären die vom AIF erzielten und der Betriebsstätte zurechenbaren Kapitaleinkünfte aus Quellen im Betriebsstättenstaat ausschließlich in diesem Staat steuerpflichtig. Die Erfüllung der obengenannten Voraussetzungen ist vom Steuerpflichtigen im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht nachzuweisen (Beweismittelbeschaffungspflicht und Beweismittelvorsorgepflicht).
…maßgeblich (Art. 13 OECD-Musterabkommen). Nachträgliche positive oder negative Einkünfte nach Aufgabe der Betriebsstätte sind dem ehemaligen Betriebsstättenstaat zur steuerlichen Erfassung zu überlassen (VwGH 6.3.1984, 83/14/0107). 30.1.5.1 Betriebsstätte Rz 7924: Maßgeblicher Anknüpfungspunkt bei den Einkünften nach § 98 Abs…
2. Teil: Multinationale Betriebsstättenstrukturen 2.1. Betriebsstättenbegriff 2.1.1. Örtliche Betriebsstätten Rz 250: Betriebsstätten im Sinn von Art. 5 Abs. 1 OECD-MA sind alle festen Geschäftseinrichtungen, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Soweit die abkommensrechtliche Definition des Betriebsstättenbegriffs…
2.8.3 Betriebliche Einkunftsermittlung Rz 193: Hat ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger einen ausländischen Betrieb ohne inländische Betriebsstätte, ist für Zwecke der österreichischen Gewinnermittlung (Umrechnung) der Gewinn immer nach jener Gewinnermittlungsart zu ermitteln, die sich ergäbe, wenn der Betrieb im Inland gelegen wäre (Inlandsfiktion…
…Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsgutachten) bei Erwerb eines Personengesellschaftsanteils vorzugehen. 2.2.3.9. Nachträgliche Einkünfte Rz 345: Die steuerliche Erfassung von positiven und negativen Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebsstätte obliegt dem Betriebsstättenstaat (in diesem Sinn VwGH 6.3.1984, 83/14/0107; EAS 3220…
3.2.2.2. Oberste Muttergesellschaft Rz 436: § 2 Z 3 lit. b VPDG verlangt für eine Einordnung als oberste Muttergesellschaft, dass keine andere Geschäftseinheit Anteile an ihr besitzt, sodass diese zur Aufstellung von konsolidierten Abschlüssen verpflichtet ist (vgl. insb. § 244 ff UGB) oder - im…
…KStG 1988) Rz 1309jx: § 14 Abs. 8 erster Satz KStG 1988 sieht vor, dass weder im Inland noch im Betriebsstättenstaat erfasste Erträge einer ausländischen unberücksichtigten Betriebsstätte im Inland steuerlich zu erfassen sind. Dabei handelt es sich entsprechend Art. 9 Abs. 5 ATAD um eine Sonderregelung…
…Dieses ist so auszulegen, dass Österreich als Betriebsstättenstaat die im Staat C erhobene Quellensteuer auf Zinsen anrechnet. Beispiel 2:Das DBA zwischen Österreich und dem Staat C ist für das Unternehmen A nicht anwendbar, da dieses weder im Staat C noch in Österreich ansässig ist…
…beschränkt. Sie erstreckt sich auch auf im Ausland gelegene Betriebsstätten. Die Betriebsstättenbuchführung kann einen selbständigen Buchführungskreis in der Unternehmensbuchführung bilden. Auch lokale Rechnungslegungsvorschriften im Betriebsstättenstaat sind dabei möglicherweise zu berücksichtigen. Das Ergebnis dieser Teilbuchführung wäre diesfalls in die Unternehmensbuchführung zu übernehmen. Hierbei genügt es nicht…
…Höhe des aufzuteilenden Gewinns ist aber in den beiden Staaten nach deren innerstaatlichem Recht zu ermitteln. Dies folgt für den Ansässigkeitsstaat des Unternehmens bereits aus den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht. Für den Betriebsstättenstaat bedeutet dies allerdings, dass er genötigt ist, sein Steuerrecht auf Besteuerungsgrundlagen anzuwenden…
…Nur für jene Fremdfirmen, die von der Baustellenleitung selbst unter Vertrag genommen werden, kann dem Betriebsstättenstaat ein Besteuerungsrecht (an den Gewinnen des Generalunternehmers) zugeordnet werden. Es wäre daher sachlich nicht richtig, beim kombinierten Baustellengewinnaufteilungsverfahren die Kosten sämtlicher Subauftragnehmer zu 100% dem Baustellenstaat zuzuordnen. Beispiel (EAS…
…= Bau- oder Montagebetriebsstätte) seine Leistung in einer Art und Weise erbracht haben, dass ein fremder Subunternehmer aus seinen Leistungen einen Gewinn erwirtschaftet hätte, dann steht nach AOA-Grundsätzen dem Betriebsstättenstaat ungeachtet des Umstands, dass das Gesamtprojekt zu einem Verlust geführt hat, ein Gewinnbesteuerungsrecht zu…
…7 Abs. 2 KStG 1988 maßgebenden § 2 Abs. 8 EStG 1988 anzusetzen. Handelt es sich beim ausländischen Betriebsstättenstaat um einen Staat ohne umfassende Amtshilfe, ist die zwingende Nachversteuerung gemäß § 2 Abs. 8 Z 4 EStG 1988 idF AbgÄG 2014 bei der Einkünfteermittlung zu berücksichtigen. Hatte…
…ist nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden DBA mit dem jeweiligen Betriebsstättenstaat zu beurteilen. Rz 1248ex: Im Sinne einer Gleichbehandlung von niedrigbesteuerten ausländischen Körperschaften und Betriebsstätten führt die Regelung zu einer Hinzurechnung von ausländischen Betriebsstätteneinkünften, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Betriebsstättenstaat abkommensrechtlich der Befreiungsmethode unterliegen…
…hat im DBA mit dem Betriebsstättenstaat die Befreiungsmethode vereinbart und hat daher die der Betriebsstätte zuzurechnenden Zinsen- oder Lizenzeinkünfte von der Steuer freizustellen. Das Abzugsverbot nach TS 1 kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Zinsen- oder Lizenzgebühren auch im Betriebsstättenstaat aufgrund einer persönlichen oder…
…wird (siehe dazu Rz 1266bj ff). Rz 1266bh: Beträgt der Steuersatz der empfangenden Körperschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat zwar weniger als 10%, jedoch in einem anderen Staat, der diese Zins- oder Lizenzeinkünfte als Quellen-/Betriebsstättenstaat ebenfalls besteuern kann, zumindest 10%, kommt das Abzugsverbot nicht zur Anwendung…
…die konzernintern an diese geleisteten Zinsen zuzurechnen sind. Österreich hat im DBA mit dem Betriebsstättenstaat die Befreiungsmethode vereinbart und hat daher die der Betriebsstätte zuzurechnenden Zinseinkünfte von der Steuer freizustellen. Der nominelle Steuersatz im Betriebsstättenstaat D beträgt 20%, allerdings können 10/11 der Zinseinnahmen als…
…3 Z 1 lit. a vierter Teilstrich KStG 1988 liegt vor, wenn sowohl der Ansässigkeitsstaat (Stammhausstaat) des Unternehmens als auch der Betriebsstättenstaat zwar dem Grunde nach einheitlich vom Vorliegen einer Betriebsstätte ausgehen, jedoch Aufwendungen und Erträge nicht einheitlich der Betriebsstätte zuordnen. Entscheidend ist dabei zunächst…
…Diese setzt weiters voraus, dass die Betriebsstätteneinkünfte aufgrund des DBA mit dem Betriebsstättenstaat im Ansässigkeitsstaat aufgrund der Anwendung der Befreiungsmethode nicht im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung unterliegen. Beispiel: [Grafik] Die im Staat A ansässige Körperschaft A Co gewährt der im Staat C ansässigen Körperschaft C…