…Abkommensrechtlich ist für die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich idR eine Betriebsstätte erforderlich (Art. 7 OECD-Musterabkommen). Bei Einkünften als gewerblicher Künstler oder Sportler liegt ein österreichisches Besteuerungsrecht vor, wenn die Tätigkeit im Inland ausgeübt wird (siehe Art. 17 OECD-Musterabkommen). Rz 7923: Veräußerungsgewinne iSd …
…erbringt. Im Fall der Assistenzleistung stellen jene Räumlichkeiten, die die Tochtergesellschaft dem entsandten Personal der Muttergesellschaft zur Verfügung stellt, nach einem Monat eine Betriebsstätte im Sinne des § 81 Abs. 1 EStG 1988 dar. Rz 1207a: Ob eine Aktiv- oder Passivleistung des entsendenden Arbeitgebers vorliegt, ist…
…seinem örtlichen, funktionalen und zeitlichen Element zurückzugreifen. Rz 251: Während der innerstaatliche Betriebsstättenbegriff des § 29 BAO aber ausschließlich ortsbezogen ist, gliedert sich der abkommensrechtliche Begriff in eine örtliche Betriebsstätte (Art. 5 Abs. 1 bis 4 OECD-MA) und in eine personenbezogene Vertreterbetriebsstätte (Art. 5 Abs…
…über Beschaffenheit und Preis von Ware bzw. Dienstleistung herstellen und sind die Vertragsbedingungen sonach mit dem ausländischen Unternehmen im allgemeinen nicht mehr weiter verhandelbar, dann ist vom Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte iSd dem Art. 5 OECD-Musterabkommen nachgebildeten Abkommensbestimmung auszugehen; das wirtschaftliche Schwergewicht der Tätigkeit…
1.2.2 Wohnsitz Rz 3: Für die Auslegung der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" sind § 26 BAO und die hiezu ergangene Rechtsprechung maßgeblich. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden ist. Der Begriff "Wohnsitz" nach den Abkommen…
2.8.3 Betriebliche Einkunftsermittlung Rz 193: Hat ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger einen ausländischen Betrieb ohne inländische Betriebsstätte, ist für Zwecke der österreichischen Gewinnermittlung (Umrechnung) der Gewinn immer nach jener Gewinnermittlungsart zu ermitteln, die sich ergäbe, wenn der Betrieb im Inland gelegen wäre (Inlandsfiktion…
…Veräußerungsgewinns ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, dann bildet das Zinsenelement nachträgliche Einkünfte aus einer inländischen Betriebsstätte. Rz 347: Eine Besonderheit gilt im Verhältnis zur Schweiz. Das DBA-Schweiz ist aufgrund der abkommensautonomen Interpretation in einer vom österreichischen innerstaatlichen Recht…
1.1.4 Besondere Fälle 1.1.4.1 Doppelbesteuerung Rz 32: Ertragsteuerliche Vorschriften ausländischer Staaten knüpfen die Besteuerungsansprüche teilweise an idente Kriterien wie das EStG 1988 an. Der Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung ein und derselben Einkünfte dienen einerseits zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der…
…Bauausführung oder Montage", können aber bei Bestand einer festen Einrichtung nach Art. 5 Abs. 1 OECD-MA eine örtliche Betriebsstätte begründen. Rz 267: In viele der von Österreich abgeschlossenen DBA wurde die 12-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 OECD-MA übernommen; in einzelnen DBA…
…5 Abs. 5 OECD-MA als abhängige Verkaufsvertreter einzustufen sind; sie gelten abkommensrechtlich fiktiv als Betriebsstätte des vertretenen Unternehmens (Vertreterbetriebsstätte). Der abkommensrechtliche Begriff des "abhängigen Verkaufsvertreters" ist sonach enger als der innerstaatliche Begriff des "ständigen Vertreters" und findet daher in dem in § 98 EStG 1988…
…Steuerpflichtiger ist jenes Finanzamt, in dessen Bereich sich die Betriebsstätte, bei Fehlen einer solchen das unbewegliche Vermögen des beschränkt Steuerpflichtigen befindet (§ 23 AVOG 2010). Trifft dies für mehrere Finanzämter zu oder hat der Steuerpflichtige im Inland weder eine Betriebsstätte noch unbewegliches Vermögen, richtet sich die…
3.3.10a.6 Inkrafttreten Rz 70v: Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung AbgÄG 2011 tritt mit 01.01.2012 in Kraft. Die Übergangsregelung für die Jahre 2011 - 2012 (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF BBG…
…Die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz, der Sitz sowie der Ort der Geschäftsleitung des Arbeitgebers haben keine Bedeutung. Befindet sich im Inland eine Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988, haben im Ausland ansässige Arbeitgeber ("ausländische Arbeitgeber") grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie inländische Arbeitgeber, siehe…
… 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 löst allein der Umstand, dass solche entgeltlich überlassenen Rechte in einer inländischen Betriebsstätte des Berechtigten genutzt werden, auch wenn der Sportler im Inland nicht tätig wird, inländische Steuerpflicht aus. Beispiel: Verwertung iSd § 98 Abs. 1 Z 6 EStG…
1. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988) 1.1 Körperschaftsteuersubjekte (§ 1 KStG 1988) Rz 1: Körperschaftsteuerpflichtig sind gemäß § 1 Abs. 1 KStG 1988 nur Körperschaften. Das Gesetz bezieht auch Betriebe gewerblicher Art (Rz 64 bis 88) und die nichtrechtsfähigen Gebilde gemäß § 1 Abs. 2…
…Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit auch solche ohne eigene Rechtspersönlichkeit als eigene Geschäftseinheit definiert werden. Der Begriff umfasst somit insbesondere Körperschaften, Personengesellschaften sowie Betriebsstätten. Zur Definition der Geschäftseinheit wird auf den Begriff des eigenständigen Geschäftsbereichs zurückgegriffen. Damit wird den Modellen der OECD und der EU gefolgt…
5.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst" Rz 284: Als Mittelpunkt der Tätigkeit gilt jedenfalls jene Betriebsstätte des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer "Innendienst" verrichtet. Als "Innendienst" gilt jedes Tätigwerden im Rahmen der unmittelbaren beruflichen Obliegenheiten (zB Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten eines Vertreters oder eines…
…ausländischen Körperschaften, die inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Steuerpflichtigen vergleichbar sind, ist § 7 Abs. 3 KStG 1988 auf inländische Betriebsstätten und im Inland belegenes, unbewegliches Vermögen anwendbar (§ 21 Abs. 1 Z 3 KStG 1988); die Gewinnermittlung hat nach § 5 Abs. 1 EStG…
…f UNIDO-Abkommen; siehe Rz 315 f). 3.4.3.1.3 Tagungen Rz 330: Vertreter der Mitgliedstaaten bei von der Organisation einberufenen Tagungen genießen die Begünstigung, dass der durch die Tagungsteilnahme bedingte Aufenthaltszeitraum in Österreich nicht als Aufenthalt iSd § 26 Abs. 2 BAO gilt…
…der Fall ist, muss im Verhältnis zu jedem Vertragsstaat Österreichs auf Grund der jeweiligen Abkommensbestimmungen und nach allenfalls im Rahmen von Verständigungsverfahren getroffenen Vereinbarungen beurteilt werden. Die nachstehenden Aussagen beziehen sich im Allgemeinen nur auf jene Abkommensrechtslage, wie sie durch DBA herbeigeführt wird, die auf…