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NeuFöR Rz 47–542. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…vgl. Rz 85 f) verändert wurde; die die Betriebsführung innerhalb von 2 Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich in den letzten 15 Jahren vor der Betriebsneugründung in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Rz 54: Bei einer Betätigung gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung…

NeuFöR Rz 82–832.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

2.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG) Rz 82: Keine Neugründung liegt vor, wenn ein bereits existierender Betrieb bloß unter einer neuen Rechtsform geführt wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn unter der neuen Rechtsform die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen…

NeuFöR Rz 85–862.5. Betriebserweiterung (§ 2 Z 5 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

2.5. Betriebserweiterung (§ 2 Z 5 NeuFöG) Rz 85: Kommt es zu einer Erweiterung eines neu gegründeten Betriebes um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe, stehen die Befreiungen weder für den neu gegründeten noch für den damit verbundenen Betrieb zu. Relevant sind nur Veränderungen im…

NeuFöR Rz 55–702.1. Betriebliche Struktur (§ 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Forderungen und Verbindlichkeiten. Werden die Betriebsräumlichkeiten gepachtet und die Einrichtung inkl. Geschirr und Geräte erworben, dann werden bereits bestehende Betriebsgrundlagen übernommen bzw. weitergeführt und somit die Voraussetzungen einer Betriebsneugründung nicht erfüllt (vgl. VwGH 19.09.1995, 95/14/0038). Eine begünstigte Betriebsübertragung kann jedoch vorliegen.

NeuFöR Rz 842.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 2 Z 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

2.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 2 Z 4 NeuFöG) Rz 84: Ein Wechsel der Person des Betriebsinhabers stellt keine Neugründung dar; jedoch kann eine begünstigte Betriebsübertragung vorliegen (siehe Rz 173 ff).

NeuFöR Rz 87–933. Zeitpunkt der Neugründung (§ 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…durchgeführten Betriebseröffnung erfolgt, ist die Neugründung iSd NeuFöG verwirklicht. Durch die bloße Gewerbeanmeldung oder die Eintragung in das Firmenbuch ist mangels "werbend nach außen in Erscheinung treten" noch keine Betriebsneugründung bewirkt. Rz 91: Nicht maßgebend ist der Zeitpunkt des Beginnes der internen Vorbereitungsmaßnahmen, sowie der…

NeuFöR Rz 944. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) Rz 94: Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12.2012: NeuFö 1) zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei…

NeuFöR Rz 173–1917.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

7.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG) Rz 173: Ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (siehe Rz 71) in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb liegt vor, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden…

NeuFöR Rz 192–1938. Zeitpunkt der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

8. Zeitpunkt der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 192: Als Kalendermonat der Übertragung gilt jener, in dem der neue Betriebsinhaber erstmals nach außen werbend in Erscheinung tritt, dh. wenn die Betriebsführungsgewalt auf ihn übergegangen ist (vgl. VwGH 24.04.2002, 99/16…

NeuFöR Rz 1727.3. Änderung der Rechtsform
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…

NeuFöR Rz 198–20010. Meldeverpflichtung (§ 5a Abs. 2 Z 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

10. Meldeverpflichtung (§ 5a Abs. 2 Z 3 NeuFöG) Rz 198: Wird die Betriebsinhabervoraussetzung iSd § 2 Z 2 NeuFöG nicht erfüllt oder wenn der neue Betriebsinhaber innerhalb von 5 Jahren nach der Betriebsübertragung den übernommenen Betrieb oder wesentliche Grundlagen davon entgeltlich oder unentgeltlich überträgt oder betriebsfremden…

NeuFöR Rz 141–1466. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG) Rz 141: Zur Förderung der Übertragung von Betrieben werden nach § 5a Abs. 2 Z 1 und 2 NeuFöG nicht erhoben: | § 5a Abs. 2 Z 1 iVm § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die…

NeuFöR Rz 71–812.2. Betriebsinhaber (§ 2 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…zur Geschäftsführung befugt sind. Ein Geschäftsführer ohne eine solche Beteiligung ist kein Betriebsinhaber nach den Bestimmungen des NeuFöG (VwGH 25.01.2007, 2006/16/0155). Rz 72: Erfolgt eine Betriebsneugründung durch mehrere Personen, können die Begünstigungen des NeuFöG nur gewährt werden, wenn die Voraussetzungen bezüglich…

NeuFöR Rz 163–1687. Begriff der Betriebsübertragung
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…und Verbindlichkeiten. Werden die Betriebsräumlichkeiten gepachtet und die Einrichtung inkl. Geschirr und Geräte erworben, dann werden bereits bestehende Betriebsgrundlagen übernommen bzw. weitergeführt. In diesem Fall kann eine begünstigte Betriebsübertragung vorliegen. Die Voraussetzungen einer Betriebsneugründung sind nicht erfüllt (vgl. VwGH 19.09.1995, 95/14/0038).

NeuFöR Rz 152–1536.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 152: Die Ausführungen unter Rz 27 f gelten sinngemäß. Rz 153: Die Gerichtgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch (TP 10 Z 1 des GGG), die unmittelbar im Zusammenhang…

NeuFöR Rz 1476.1. Befreite Abgaben
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6.1. Befreite Abgaben Rz 147: Grundsätzlich gelten für Betriebsübertragungen dieselben Befreiungen von Abgaben, Gebühren und Beiträgen wie für Neugründungen, ausgenommen die Befreiungen von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch gemäß § 1 Z 4 NeuFöG und den lohnabhängigen Abgaben gemäß § 1 Z 7…

NeuFöREinleitung
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…betrieblich betätigt hat. Mit der Novelle wurde geregelt, dass innerhalb von 2 Jahren nach der Betriebsneugründung oder der (Teil-)Betriebsübertragung die Eigenschaft des Betriebsinhabers nicht an eine Person übergehen darf, die sich bereits in der Vergangenheit in vergleichbarer Art als Betriebsinhaber betätigt hat. Dem entsprechend…

NeuFöR Rz 5–191.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…die Rechtsanwaltslegitimation fallen dann unter die Befreiung des § 1 Z 1 NeuFöG, wenn gleichzeitig mit der Eintragung in die Liste eine Betriebsneugründung als selbständiger Rechtsanwalt erfolgt und die übrigen Voraussetzungen des NeuFöG (inkl. Vorlage des amtlichen Vordrucks) vorliegen (vgl. Beispiele in Rz 63). Erfolgt daher…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…auf dem amtlichen Vordruck steht der Anwendung der Befreiung nicht entgegen, wenn aus dem Antrag oder der vorgelegten Urkunde der Antragswille hervorgeht. Beispiel: Anlässlich einer Betriebsneugründung wird dem Finanzamt ein amtlicher Vordruck NeuFö 1 vorgelegt, auf dem die Begünstigungen für die Grunderwerbsteuer- und Gesellschaftsteuerbefreiung nicht…

NeuFöR Rz 20111. Zeitlicher Geltungsbereich (§ 6 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

11. Zeitlicher Geltungsbereich (§ 6 NeuFöG) Rz 201: Das Neugründungs-Förderungsgesetz ist anzuwenden auf Neugründungen nach dem 1. Mai 1999 und Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember 2001. § 5a Abs. 2 NeuFöG idF des BG BGBl. I Nr. 132/2002 ist auf Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember…